Lebensversicherung. Garantierte Leistung gekürtzt

Die im Januar 2012 „garantierte Leistung aus Überschussbeteiligung der Lebensversicherung“ wurde 11 Monate später, als es zur Auzahlung kam, um die Hälfte gekürtzt. Die " garantierte Kapitalleistung" wurde ohne Kürzung ausgezahlt. Kann man gegen eine mächtige Versicherung angehen ?

Hallo,

Die im Januar 2012 „garantierte Leistung aus
Überschussbeteiligung der Lebensversicherung“ wurde 11 Monate
später, als es zur Auzahlung kam, um die Hälfte gekürtzt. Die
" garantierte Kapitalleistung" wurde ohne Kürzung ausgezahlt.
Kann man gegen eine mächtige Versicherung angehen ?

was soll nun das schon wieder? Es gibt KEINE garantierte Leistung aus Überschussbeteiligungen der Lebensversicherung!

Es gibt nur eine garantierte leistung, die durch einen (schon damals) garantierten Rechnungszins hervorgerufen wurde!
Außerdem ist es völlig unmöglich, dass du in 01/2012 eine Auszahlung incl. Überschüsse genannt bekommen hast, die dann 12/2012 um 50% reduziert worden ist! Da kannst du deine Großmutter veräppeln aber nicht mich und die Experten vom Forum!

Gruß cooler

Kann man gegen eine mächtige Versicherung angehen ?

Ja das geht. Habe ich gerade erfolgreich hinbekommen.

Die Realität ist manchmal bitter …
Hallo Masurka,

die Experten in diesem Forum freuen sich auch über anrede und Gruß!

Dein mächtiger Gegner ist übrigens nicht die böse Versicherung sondern … der Zins und die Bundesregierung.

Um die Not leidenden Versicherer zu stützen hat die Bundesregierung die Verteilung der Überschüsse im VAG geändert. Vor Zuweisung an die Versicherten wird jetzt ein Teil abgezwackt, um die Gesellschaften sustantiell zu stärken und vor der Pleite zu bewahren. Das ist seit Anfang November bekannt und war in allen großen Zeitungen (FAZ, FTD, HB, Welt, …) zu lesen. Ich habe Kunden, deren Verträge in den letzten Jahren vor Ablauf standen, zur Kündigung veranlasst und so ihr Geld gerettet (RKW > reguläre Ablaufleistung). Wer das als Versicherungsmakler oder -berater verpennt hat, kann von seinen Kunden verklagt werden. Die Versicherungsvertreter sind fein raus, die haben die Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht.

Das Grundproblem sind die niedrigen Zinsen auf Bonds. Vor fünf Jahren wollte das kaum jemand wahrhaben, seit letztem Frühjahr schreibt zumindest die Wirtschaftspresse darüber.

Jetzt ist der Zug abgefahren, die Änderung im VAG tritt am 21. Dezember 2012 in Kraft, zum 1. Dezember war die letzte Gelegenheit zur Reaktion.

Kopf hoch und viele Grüße
oscar.

Hallo oscar-owl,

Hallo Masurka,

die Experten in diesem Forum freuen sich auch über anrede und
Gruß!

Dein mächtiger Gegner ist übrigens nicht die böse Versicherung
sondern … der Zins und die Bundesregierung.

Im umgekehrten Falle war sie das eigentlich auch!

Um die Not leidenden Versicherer zu stützen hat die
Bundesregierung die Verteilung der Überschüsse im VAG
geändert. Vor Zuweisung an die Versicherten wird jetzt ein
Teil abgezwackt, um die Gesellschaften sustantiell zu stärken
und vor der Pleite zu bewahren. Das ist seit Anfang November
bekannt und war in allen großen Zeitungen (FAZ, FTD, HB, Welt,
…) zu lesen.

Es wurde eine Modifikation in Sachen Stille Reserven/Bewertungsreserven vorgenommen! (wenn sie dann endgültig ist)
Genauso wie die Versichererer in seinerzeit marktechnisch GUTEN ZEITEN vom Staate und von Gerichten „höflich darauf aufmerksam gemacht worden sind“ nicht zuviel für schlechte Zeiten und für die Sicherheit zu horten, sondern den Kunden zu geben, wird jetzt (um die Sicherheit zu gewährleisten) das Ganze wieder etwas korrigiert!

Ich habe Kunden, deren Verträge in den letzten

Jahren vor Ablauf standen, zur Kündigung veranlasst und so ihr
Geld gerettet (RKW > reguläre Ablaufleistung). Wer das als
Versicherungsmakler oder -berater verpennt hat, kann von
seinen Kunden verklagt werden. Die Versicherungsvertreter sind
fein raus, die haben die Verpflichtung gegenüber dem Kunden
nicht.

Sehr aufmerksam von Ihnen, hat aber mit dem vorliegenden Fall absolut nichts zu tun! (hier schrieb der Fragesteller: Eine am 01/2012 genannte Ablaufleistung hätte sich in 12/2012 um die Hälfte!! reduziert!)
Die von Ihnen genannte Problematik betrifft Auszahlungen Anfang 2013 und könnte nicht mal ansatzweise die Ablaufleistungen um die Hälfte reduzieren!
Schon wenige Zeit später, ist das kein Thema mehr, da die hohe Verzinsung (incl. hoher gar. Rechnungszins) eine Reduktion der Beteiligung an Bewertungsreserven leicht kompensiert!

Das Grundproblem sind die niedrigen Zinsen auf Bonds. Vor fünf
Jahren wollte das kaum jemand wahrhaben, seit letztem Frühjahr
schreibt zumindest die Wirtschaftspresse darüber.

Jetzt ist der Zug abgefahren, die Änderung im VAG tritt am 21.
Dezember 2012 in Kraft, zum 1. Dezember war die letzte
Gelegenheit zur Reaktion.

Schön, dass wir uns aber grundsätzlich darüber unterhalten konnten.

Gruß cooler

2 Like

Jetzt ist der Zug abgefahren, die Änderung im VAG tritt am 21.
Dezember 2012 in Kraft, zum 1. Dezember war die letzte
Gelegenheit zur Reaktion.

Hallo Oscar,

wenn man einen solchen Ton an den Tag legt sollte man doch wenigstens inhaltlich nicht zu überheblich klingen, wenn man nur fast Recht hat.

Das benannte Gesetz ist am vergangenen Freitag im Bundesrat gescheitert. Es war Bestandteil des SEPA-Begleitgesetzes, welches nicht verabschiedet wurde. Hier wünscht sich der Bundesrat eine verbraucherfreundlichere Variante laut Pressemitteilung. Diese Änderung ist also durchaus noch in einigen Verträgen zu verhindern.

Hat aber mit der eigentlichen Frage tatsächlich nichts zu tun. Wollte nur vor dem Missverständnis bewahren, dass die gesetzlichen Änderungen bei den Bewertungsreserven schon Ende der Woche rechtskräftig werden. Dem ist nicht so

Gruß Volker