Lebensversicherung gekündigt nun Probleme

Guten Abend!

Ich habe im Dezember 2006 meine Lebensversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Mitte Dezember kam ein Schreiben welches ich hier zitierten möchte:


mit Bedauern haben wir zu Kenntnis genommen, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen möchten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung nicht zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt annehmen können, denn Sie haben nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen frühestens zum Schluss des ersten Versicherungsjahres die Möglichkeit der Kündigung, also zum 01.06.2007.

Ich legte das Schreiben zur Seite, da für mich klar war, ich habe zum nächstmögliche Zeiptunkt gekündigt und die Versicherung erkennt sie erst zum 01.06.2007 an! Dass ich daran nichts drehen kann, war mir klar.

Anfang 2007 ruft mich sogar noch meine Versicherungsvertreterin an und fragt mich, wieso, weshalb ich gekündigt habe…

Also, weiterhin klar für mich, dass die Kündigung durch ist.

Nun habe ich allerdings festgestellt, dass mir der Betrag weiterhin abgebucht wurde. Ich habe direkt bei der Agentur angerufen und mitgeteilt, dass ich doch gekündigt hatte…
Der nette Mensch meine, so wie er es liest, hätte ich ERNEUT kündigen müssen aber ich soll mir die Beträgt zurückbuchen lassen und ein FAX senden, in dem ich auf meine Kündigung verweisen soll…

Wer hat gleiche Erfahrungen? Kann ich hoffen, dass die Kündigung rechtens ist oder kann ich in diesem Fall wirklich Pech haben?

Vielen Dank für eure Antworten! Bin etwas aufgeregt, denn wenn dies wirklich so ist, darf ich weiterzahlen… Außerdem fänd ich es eine sehr linke Masche…

Herzliche Grüße und vielen Dank

Seniorita

Hallo Seniorita,

genau kenne ich zwar nicht aus, aber ich denke, du kannst dich etwas beruhigen.

Ich würde so verfahren, dass ich den Betrag zurückbuchen lasse und per Fax oder Einschreiben auf das Mehr-oder-weniger-Bestätigungsschreiben bezüglich schicken, dass ich davon ausgegangen wäre, dass die Kündigung wie beantragt zum nächstmöglichen Termin, also den 01.06.2007, angenommen ist.
Es liegt wohl in der Natur von Versicherungen, dass erstmal mit allen Mitteln versucht wird, den Vertrag weiterzuführen, denn wenn du dich jetzt nicht rühren würdest, würde der Vertrag ja garantiert mindestens bis zum nächsten 01.06. laufen.

Ich drücke dir die Daumen… aber ich denke, das wird schon!

Schönen Abend noch!
Uta

Hi,

leider ist es nicht möglich auf diese Frage zu antworten da wir die genauen Vertragsdaten nicht kennen und keinen genauen Überblick über die bereits gelaufene korrespondenz haben. Aber damit Sie heute Nacht einigermaßen gut schlafen können sollten Sie wissen das man eine KLV nach dem ersten Vetragsjahr jederzeit kündigen kann.

MFG

Es liegt wohl in der Natur von Versicherungen, dass erstmal
mit allen Mitteln versucht wird, den Vertrag weiterzuführen,

Hey, wir sind hier in einem Versicherungsforum! Ganz sachte, sonst geht hier gleich die Hölle los :smile:))

denn wenn du dich jetzt nicht rühren würdest, würde der
Vertrag ja garantiert mindestens bis zum nächsten 01.06.
laufen.

Garantiert nicht! Lebensversicherungen können zu jedem nächsten Zahlungszeitraum gekündigt werden. Nur manche Gesellschaften, die den Hals nicht voll genug bekommen, schreiben in ihre Bedingungen, dass eine Kündigung im ersten Jahr nicht möglich ist.
Aber das kann man sich in seinen Bedingungen gern durchlesen.

Ich drücke dir die Daumen… aber ich denke, das wird schon!

Schönen Abend noch!
Uta

denn wenn du dich jetzt nicht rühren würdest, würde der
Vertrag ja garantiert mindestens bis zum nächsten 01.06.
laufen.

Garantiert nicht! Lebensversicherungen können zu jedem
nächsten Zahlungszeitraum gekündigt werden.

Ganz kleine Ergänzug:

§ 165 VVG verweist auf eine Kündiungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Hauptfälligkeit. Es gibt eine Abweichung bei unterjähriger Zahlung, durch die allg. Bedingen, zum Ende des nächsten Zahlungsabschnitt, nicht aber vor dem ersten Versicherungsjahr!

Einfach allen Beitragsabrufen immer widersprechen (bei Deiner Bank! kostenlos!) und irgendwann kommen ein paar Mahnungen von der Versicherung und dann ist der Vertrag storniert (§39VVG).

Einfach allen Beitragsabrufen immer widersprechen (bei Deiner
Bank! kostenlos!) und irgendwann kommen ein paar Mahnungen von
der Versicherung und dann ist der Vertrag storniert (§39VVG).

Erst einmal vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!

Tja, meine Versicherungsvertreterin sieht es genauso wie ich, d.h. ich muss jetzt noch kurz auf die Antwort von der Hauptstelle warten…
Das Problem beim zurückbuchen der Beträge, ist folgendes, die Versicherungen ziehen meistens alle Beträge komplett zusammen ein (wenn man mehrere Versicherungen bei derjenigen laufen hat) und dann kann man nur den kompletten Betrag zurückbuchen lassen…

Heute sehe ich alles auch nicht mehr so schwarz, gestern war es erst mal wieder ein Hammerschlag…

Abwarten heißt es nun. Ich werde es mir aber auf keinen Fall gefallen lassen…

LG Seniorita

Hi Seniorita,

Das Problem beim zurückbuchen der Beträge, ist folgendes, die
Versicherungen ziehen meistens alle Beträge komplett zusammen
ein (wenn man mehrere Versicherungen bei derjenigen laufen
hat) und dann kann man nur den kompletten Betrag zurückbuchen
lassen…

das ist kein wirkliches Problem. Kompletten Betrag zurückbuchen und gleichzeitig den um die entsprechende Summe verkürzten Betrag überweisen. Fertig ist die Laube.

Gruß,
Gerhard