Lebensversicherung gekündigt - Vertreter

… erzählt es herum - was tun?

Nach Kündigung meiner LV plus Karenzzeit bis die Kündigung eintrat, erfuhr ich von einem Dritten, dass mein damaliger persönlicher „Berater“ (warum eigentlich Berater wenn man in 8 Jahren nicht mehr tut als 1 mal im Jahr ein automatisches Schreiben über die Werteentwicklung in meinen Briefkasten zu senden) ihm gesagt habe ich hätte meine LV gekündigt. Das stimmte, jedoch hat niemand Einsicht in meine Briefe. Das ist der Beweis, dass der Vertreter geplaudert hat (um Frust abzubauen?).

Was kann ich tun? Wie sind meine Rechte in dieser unglaublichen Datenschutzangelegenheit? Kann ich Geld zurück verlangen oder den Berater persönlich haftbar machen?

Guten Morgen,
wenn der Berater Angestellter der LV ist, muss die LV nach § 7 BDSG Schadenersatz leisten. Ist er hingegen sog. freier Mitarbeiter, ist er persönlich verantwortlich. Sie können aufgrund der dem Vorgang entsprechenden Strafvorschriften Strafantrag stellen. MfG www.mvr-datenschutz.de

Hallo,

Vorab… bei Verkauf oder durch Proffessionelle Kündigung kommt oft mehr heraus - auch im Nachinein ist das noch möglich…

Ja, das ist ein klarer Verstoß - aber ich denke mehr als eine Abmahnung ist da nicht drin - ein wirtschaftlicher Schaden ist ja nicht entstanden.

Man kann sich schriftlich bei der Versicherung beschweren, benötigt natürlich eine Zeugenaussage etc. und dann kann es zu einer Abmahnung kommen. - oder es verläuft im Sande.

Ich denke ein persönliche Beschwerde wird hier unter „Aufwand/Nutzen - Aspekt“ das einzige sein was einem eine geringe Befriedigung geben kann.
Gruß
Der Ruhestandsplaner.

hier kann ich leider nicht helfen.

„… jedoch hat niemand Einsicht in meine Briefe.“ Dies ist bei einem Brief, der nicht an eine Person allein gerichtet ist z.B. mit einem personenbezogenen Einschreiben, nicht auszuschließen. Ist Dein Brief an die Versicherung gegangen, erfährt auch der Vertreter davon, denn es wäre immer besser ein Lebensversicherung nicht zu kündigen, sondern beitragsfrei zu stellen. Ausnahmen gibt es natürlich immer.

Freundliche Grüße Thomas

Ihre Frage ist berechtigt und Ihr Ärger nachvollziehbar. Aber Hoffnungen auf eine Kompensation kann ich Ihnen nicht machen.

Die Kündigung einer Lebensversicherung fällt nicht unter den Datenschutz, weil keine personenbezogenen Daten (Anschrift, Geburtsdatum usw.) weitergegeben wurden.

Ihnen ist ja auch kein direkter finanzieller Schaden entstanden - von daher ist auch eine Haftung aus meiner Sicht ausgeschlossen.

Mein Rat: Versicherung wechseln und einen weiten Bogen um Ihren ehemaligen „Berater“ machen.

für die übermittlung personenenbezogener daten bedarf einer Rechtsgrundlage.
die ist auch ihrer schiulderung nicht ersichtlich.
Sie können die für ihr Bundesland zuständige Aufsichtsbehörde informieren (Adressen unter www.bfdi.de).
Diese könnte ein Bußgeld verhängen.
Für einen Schadensersatzanspruch müssten Sie einen Schaden darlegen; dieser ist nicht ersichtlich. Auch für enen weiteren Geldanspruch ist aus ihrer Schilderung kein Anspruch ersichtlich.

Ich denke in dem Fall wird eine Schadensersatzklage wohl eher nichts bringen, da dir ja keinerlei materieller Schaden entstanden ist.

Datenschutzrechtlich natürlich bedenklich das Ganze, aber das einzige was aus meiner Sicht machbar wäre, wäre ein entsprechendes Schreiben mit dem Sachverhalt und Zeugennennung an die Zentrale der Versicherung.

Im schlimmsten Fall wird dann der entsprechende Vertreter wohl abgemahnt werden, aber ansonsten wird das Ganze wohl eher im Sande verlaufen und dir persönlich - außer der Genugtuung - keinen weiteren Vorteil bringen.

Möchte aber auch noch dazu erwähnen, bevor du den Brief schreibst: Wie oft hast du schon deinen Freunden/Freundinnen was von der Arbeit erzählt? Streng genommen ist dir das auch untersagt :wink:

Greetz

Thorda

Der Vertreter hat aber meinen Vater informiert. Klar, um mir Schaden zuzufügen. Wenn ich bis auf den Pflichtteil enterbt werde, habe ich sehr wohl einen finanziellen Schaden.

Wenn der Vorgang vielleicht nicht unter den Datenschutz fällt, dann fällt er jedoch in den Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte und in meine Privatsphäre.

Hallo,
ich würde da mal mit einem Anwalt für Datenschutzrecht sprechen. Strafbar hat sich der Berater auf alle Fälle gemacht. Ich kann aber nicht sagen, in welcher Form er haftbar gemacht werden kann.

Herzliche Grüße,
Carsten

Geld gibt es keinse aber Beschwerde bei der Versicherung ist möglich

… erzählt es herum - was tun?

Nach Kündigung meiner LV plus Karenzzeit bis die Kündigung
eintrat, erfuhr ich von einem Dritten, dass mein damaliger
persönlicher „Berater“ (warum eigentlich Berater wenn man in 8
Jahren nicht mehr tut als 1 mal im Jahr ein automatisches
Schreiben über die Werteentwicklung in meinen Briefkasten zu
senden) ihm gesagt habe ich hätte meine LV gekündigt. Das
stimmte, jedoch hat niemand Einsicht in meine Briefe. Das ist
der Beweis, dass der Vertreter geplaudert hat (um Frust
abzubauen?).

Nun, das spricht nicht für den Vertreter/Makler (?) …

Was kann ich tun? Wie sind meine Rechte in dieser
unglaublichen Datenschutzangelegenheit? Kann ich Geld zurück
verlangen oder den Berater persönlich haftbar machen?

Datenschutz ist zunächst mal ggfls. strafrechtlich relevant. Ich glaube allerdings nicht, dass das für ein Belangen reicht.
Erste Maßnahme ist die weitreichendste: Berater wechseln…

Fürs haftbar machen müsste ja ein (wirtschaftlicher) Schaden entstanden sein, das kann ich so noch nicht erkennen.

Auf jeden Fall kann man sich natürlich beschweren beim zuständigen Ombudsmann:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Das würde ich in so einem Fall auch tun.

Gruß Dirk

hm ob das ein Grund ist Geld zu verlangen, weiß ich nicht, und das überhaupt ein Datenschutz verstoß vorliegt ist Aufgrund der kaum gemachten Angaben auch fraglich. Welche Daten wurden weitergegeben? Gesundheitliche? Arztbrief (o.ä.), Geburtsdaten, oder Anschrift?. Wer ist der Dritte? Falls es ein Kollege vom Versicherungsvertreter ist dann wird kaum was zu machen sein. Es kommt immer darauf an, welche Daten weitergegeben wurde. Ein „Herr Müller hat die LV Versicherung gekündigt“ ,selbst in der Kneipe, reicht nicht. Allerdings… „Herr Müller aus Frankfurt, der in der Müllerstraße wohnt und 48 Jahre ist mit Bluthochdruck“, das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz… evtl. reicht schon Name und Straße +Nr… wie gesagt die Kombination mit Name und weiteren Details…

Grüße …

wer beitragfrei stellt, macht bei nachfolgender kündigung einen zusätzlichen finanziellen verlust, als wenn er direkt kündigt

habe ich gemacht. zusätzlich noch den verbraucherschutz informiert und der hat sich bei der zuständigen landesvertretung der versicherung gemeldet. aber auch hier kam der tenor, dass die versicherungslobby gerade in deutschland, viel zu viel macht hat.

wenn ein elternteil informiert wurde und man deswegen enterbt wird, ist der finanzielle schaden gegeben.

richtig. und deswegen müsste ich auch mit konsequenzen leben, wenn es rauskommt. genauso musste nämlich hier nun der vertreter konsequenzen ziehen, denn ich konnte einen materiellen schaden nachweisen. immaterieller schaden ist anno 2011 jedoch immernoch nicht der rede wert. privatsphäre eines kunden ist für einen teil der vertreter (=verkäufer) immernoch nicht wertvoll.

ich kann nur jedem menschen, der hier mitliest und sich überlegt in mittelbarer zukunft ein versicherungsprodukt zuzulegen, davon abraten, es über einen „persönlichen Berater“ abzuschließen. Für das gleiche Produkt ohne den Berater, bezahlt man deutlich weniger, da man die Verkaufsprovision des Vertreters nicht mitbezahlen muss. Wenn man Fachfragen hat, kann man sich an die Hotline der Versicherung wenden, die im Übrigen von den Beratern auch zum nachfragen genutzt wird.
Eine Versicherung über einen Berater (der z.b. zu einem ins Haus kommt) abzuschließen, ist nur etwas für 1. Leute, die nicht wissen, dass diese Vertreter zu 98 % ihrer Arbeitszeit dazu da sind, neue Kunden zu gewinnen. Nicht indem sie auf eine Anfrage reagieren, sondern indem sie den Leuten sagen, was man zu haben hat. 2. Leute für die Geld keine Rolle spielt 3. für Leute die gerne Geschenke verteilen 4. für schwache Leute.

Stimmt doch!

wer beitragfrei stellt, macht bei nachfolgender kündigung
einen zusätzlichen finanziellen verlust, als wenn er direkt
kündigt

Nachtrag der Vollständigkeit halber:

Es war ein Berater der AXA. Der Fall ging an die BaFin in Bonn.