Hallo,
ich hab nochmal Fragen zur KLV bzw. FLV. Und zwar sagten beide Befürworter dieser „Altersvorsorge-Anlageformen“ das diese beiden im Gegensatz zu „Sparformen“ wie zB. Aktienfonds vor staatlichem Zugriff geschützt sind. Das beziehts sich angeblich bei Offenlegung der Vermögensverhältnisse wenn man Arbeitslosenhilfe beantragen will.
Bzw. sie sind auch geschützt wenn die Eltern „Pflegefälle“ werden sollten, weil dann mauf das Vermögen der nächsten Verwandten (sprich Kinder) angegriffen wird um die Pflege zu zahen und alles was unter Altersvorsorge fällt, wäre geschützt!
Ist da was dran, oder ist das nur erfunden, damit ich möglichst schnell einen Vertrag unterschreibe??
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!
Krümel
und