Lebensversicherung geschuetzt vor staatl. Zugriff?

Hallo,
ich hab nochmal Fragen zur KLV bzw. FLV. Und zwar sagten beide Befürworter dieser „Altersvorsorge-Anlageformen“ das diese beiden im Gegensatz zu „Sparformen“ wie zB. Aktienfonds vor staatlichem Zugriff geschützt sind. Das beziehts sich angeblich bei Offenlegung der Vermögensverhältnisse wenn man Arbeitslosenhilfe beantragen will.
Bzw. sie sind auch geschützt wenn die Eltern „Pflegefälle“ werden sollten, weil dann mauf das Vermögen der nächsten Verwandten (sprich Kinder) angegriffen wird um die Pflege zu zahen und alles was unter Altersvorsorge fällt, wäre geschützt!

Ist da was dran, oder ist das nur erfunden, damit ich möglichst schnell einen Vertrag unterschreibe??

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

Krümel

Hallo Krümelmonster,

bei der Beantragung der AL-Hilfe werden die Lebensversicherungen nicht mit zum „verwertbaren Vermögen“ gezählt, die der Altersvorsorge dienen. Aus diesem Grund können einige Betroffene denen sowas gefällt z.B. mit Einmalzahlungen in eine LV bzw. RV ihr Geld „retten“. ( um dann noch Steuerfreiheit zu erreichen müssen noch ein paar weitere Bestimmungen erfüllt sein )

Die genauen Bestimmungen zu den LV´s bezüglich AL-Hilfe habe ich jetzt ( zu Hause ) nicht bei der Hand, nichtsdestotrotz kann ich Dir bei Bedarf morgen näheres mailen.

Na dann, iss noch einen Keks :smile: und
bis morgen

Falk