Hallo liebe Wissensgemeinde,
nehmen wir mal an, es gibt Jemanden, der ein Häuschen hat und dieses finanziert hat. Das Darlehn würde noch etwas laufen, muss aber bald mal „verlängert“ werden. Nun ist der arme Häuschenbesitzer in der Zwischenzeit psyschisch erkrankt. Das alte Darlehn war mit einer Lebensversicherung abgesichert (das wollen die Banken nun mal so, kann der Häuschenbesitzer auch verstehen). Jetzt die Frage: Bekommt der kranke Häuschenbesitzer wieder eine Versicherung? Hat er ein Anrecht auf Verlängerung der Alten?
Danke für hilfreiche Antworten.
Hallo,
Hallo liebe Wissensgemeinde,
nehmen wir mal an, es gibt Jemanden, der ein Häuschen hat und
dieses finanziert hat. Das Darlehn würde noch etwas laufen,
muss aber bald mal „verlängert“ werden. Nun ist der arme
Häuschenbesitzer in der Zwischenzeit psyschisch erkrankt. Das
alte Darlehn war mit einer Lebensversicherung abgesichert (das
wollen die Banken nun mal so, kann der Häuschenbesitzer auch
verstehen).
Handelt es sich um eine Kapital-Lebensversicherung, dann wird ein Kapital bei Ablauf ausgezahlt und somit das Darlehen abgelöst, bzw. verringert.
Handelte es sich um eine Risiko-Lebensversicherung, ist keine Verlängerung möglich.
Ein Neuabschluss wird auf Grund der psychischen Erkrankung nicht mehr möglich sein.
Gruß Merger
Hallo,
das würde bei einer Risiko-Lebensversicherung also bedeuten, keine Versicherung, kein Darlehn? Das dann Hausverkauf?
Hui, nicht schön
Hallo,
Hallo,
das würde bei einer Risiko-Lebensversicherung also bedeuten,
keine Versicherung, kein Darlehn?
wie kommst Du auf so eine Schnapsidee ?
Was hat die Risiko-LV mit dem Darlehen zu tun ?
Wenn die Zinsfestschreibung des bestehenden Kredites endet, kann man den Zins neu vereinbaren.
Gruß Merger
Hallo,
Hallo,
das würde bei einer Risiko-Lebensversicherung also bedeuten,
keine Versicherung, kein Darlehn?
wie kommst Du auf so eine Schnapsidee ?
Was hat die Risiko-LV mit dem Darlehen zu tun ?
Beide haben ein Enddatum. Die Risikolebensversicherung würde xy enden, steht im Vertrag (rein hypothetisch natürlich)
Wenn die Zinsfestschreibung des bestehenden Kredites endet,
kann man den Zins neu vereinbaren.
Gruß Merger
Also noch einmal.
Das Darlehen und die Risiko-LV sind zwei völlig unterschiedliche Verträge und haben rein gar nichts miteinander zu tun.
Die Risiko-LV diente lediglich für die Absicherung im Todesfall.
also bei Ablauf des Kredites, die Zinsen neu festlegen und der Kredit läuft weiter.
Gruß Merger
Hallo,
das würde bei einer Risiko-Lebensversicherung also bedeuten, keine Versicherung, kein Darlehn?
das ist keine zwingende Kopplung. Es gibt auch Banken, die ein Darlehen gewähren, ohne Risiko-LV. Schwieriger könnte es mit der Bonität sein, wenn das Einkommen durch die Erkrankung zurück gegangen ist…
Das dann Hausverkauf?
Nö, Bankwechsel.
Gruß
Nordlicht
Also noch einmal.
Das Darlehen und die Risiko-LV sind zwei völlig
unterschiedliche Verträge und haben rein gar nichts
miteinander zu tun.
Hm… Wenn das eine aber nun die Bedingung für das andere ist?! Weil die Bank nämlich vielleicht schonmal den Daumen auf eine eventuelle Auszahlung gelegt hat?!
Die Risiko-LV diente lediglich für die Absicherung im Todesfall.
Ja, aber deswegen kann es doch trotzdem Teil der Vereinbarung mit der Bank sein, dass eine solche Versicherung vorliegt!
Ähnlich ist es doch manchmal bei einer KFZ-Finanzierung mit der VK-Versicherung.
also bei Ablauf des Kredites, die Zinsen neu festlegen und der Kredit läuft weiter.
Irgendwie erschließt sich mir dann aber nicht, warum anfangs nach der Möglichkeit einer neuen Lebensversicherung gefragt wurde?!
Greetz
Der Kater
Also noch einmal.
Das Darlehen und die Risiko-LV sind zwei völlig
unterschiedliche Verträge und haben rein gar nichts
miteinander zu tun.
Hm… Wenn das eine aber nun die Bedingung für das andere
ist?! Weil die Bank nämlich vielleicht schonmal den Daumen auf
eine eventuelle Auszahlung gelegt hat?!
Hier geht es um eine Baufinanzierung, und die Bank hat bestimmt als Sicherheit eine Hypothek im Grundbuch eingetragen.
Die Risiko-LV diente lediglich für die Absicherung im Todesfall.
Ja, aber deswegen kann es doch trotzdem Teil der Vereinbarung
mit der Bank sein, dass eine solche Versicherung vorliegt!
Ähnlich ist es doch manchmal bei einer KFZ-Finanzierung mit
der VK-Versicherung.
Nein - auch das passt nicht. dies ist höchstens eine freiwillige Entscheidung des Kunden.
Ansonsten wird bei einer Kfz-Finanzierung der Kfz-Brief einbehalten.
also bei Ablauf des Kredites, die Zinsen neu festlegen und der Kredit läuft weiter.
Irgendwie erschließt sich mir dann aber nicht, warum anfangs
nach der Möglichkeit einer neuen Lebensversicherung gefragt
wurde?!
Dies wird dem Kunden empfohlen um seine Familie abzusichern.
Ist aber für den Kredit nicht erforderlich.
Und in diesem Fall ist auch eine ergänzende Risiko-LV nicht mehr möglich.
Oder was meinst Du wie es weitergehen soll ?
Glaubst Du wirklich die Bank kann auf eine sofortige Ablösung des Kredites bestehen,
weil aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Risiko-LV nicht mehr möglich ist ?
Greetz
Der Kater
Gruß Merger
Hier geht es um eine Baufinanzierung, und die Bank hat
bestimmt als Sicherheit eine Hypothek im Grundbuch
eingetragen.
Ja, das hat sie,aber:
Die Risiko-LV diente lediglich für die Absicherung im Todesfall.
Ja, aber deswegen kann es doch trotzdem Teil der Vereinbarung
mit der Bank sein, dass eine solche Versicherung vorliegt!
Ähnlich ist es doch manchmal bei einer KFZ-Finanzierung mit
der VK-Versicherung.
Nein - auch das passt nicht. dies ist höchstens eine
freiwillige Entscheidung des Kunden.
es war keine freiwillige Sache, die RisikoLV mußte abgeschlossen wrden, sonst kein Darlehn. Wenn der kranke Häuschenbesitzer stirbt, bekommt die Bank das Geld. Deshalb ja auch die Fragerei vom Häuschenbesitzer.
Dies wird dem Kunden empfohlen um seine Familie abzusichern.
Ist aber für den Kredit nicht erforderlich.
Und in diesem Fall ist auch eine ergänzende Risiko-LV nicht
mehr möglich.
Oder was meinst Du wie es weitergehen soll ?
Glaubst Du wirklich die Bank kann auf eine sofortige Ablösung
des Kredites bestehen,
weil aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer
Risiko-LV nicht mehr möglich ist ?
gute Frage, aber wir nähern uns dem eigentlichen Problem…
Meine Antwort dazu hast Du schon erhalten.
Wenn Du mir nicht glaubst, kontaktiere deinen Darlehensgeber.
Gruß Merger
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Also noch einmal.
Das Darlehen und die Risiko-LV sind zwei völlig
unterschiedliche Verträge und haben rein gar nichts
miteinander zu tun.
Hm… Wenn das eine aber nun die Bedingung für das andere
ist?! Weil die Bank nämlich vielleicht schonmal den Daumen auf
eine eventuelle Auszahlung gelegt hat?!
Hier geht es um eine Baufinanzierung, und die Bank hat
bestimmt als Sicherheit eine Hypothek im Grundbuch
eingetragen.
Das hindert doch die Bank aber nicht, zusätzliche Sicherheiten zu fordern.
Die Risiko-LV diente lediglich für die Absicherung im Todesfall.
Ja, aber deswegen kann es doch trotzdem Teil der Vereinbarung
mit der Bank sein, dass eine solche Versicherung vorliegt!
Ähnlich ist es doch manchmal bei einer KFZ-Finanzierung mit
der VK-Versicherung.
Nein - auch das passt nicht. dies ist höchstens eine
freiwillige Entscheidung des Kunden.
Ansonsten wird bei einer Kfz-Finanzierung der Kfz-Brief einbehalten.
Also da liegst Du falsch. Zum Teil möchten sich die Banken nämlich auch gerne gegen den Fall, dass das finanzierte Auto selbstverschuldet kaputt gefahren wird, absichern. Der Fahrzeugbrief für einen Haufen Altmetall ist dann nämlich keine ausreichende Absicherung.
also bei Ablauf des Kredites, die Zinsen neu festlegen und der Kredit läuft weiter.
Irgendwie erschließt sich mir dann aber nicht, warum anfangs
nach der Möglichkeit einer neuen Lebensversicherung gefragt
wurde?!
Dies wird dem Kunden empfohlen um seine Familie abzusichern.
Ist aber für den Kredit nicht erforderlich.
Doch, es könnte durchaus eine Bedingung der finanzierenden Bank gewesen sein.
Und in diesem Fall ist auch eine ergänzende Risiko-LV nicht
mehr möglich.
Oder was meinst Du wie es weitergehen soll ?
Glaubst Du wirklich die Bank kann auf eine sofortige Ablösung
des Kredites bestehen,
weil aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer
Risiko-LV nicht mehr möglich ist ?
Ich glaube, dass die Bank nach Ablauf des Kredites keine Anschlussfinanzierung bieten muss. Sie kann dies tun oder lassen. Und wenn für die Anschlussfinanzierung eine Lebensversicherung halt Bedingung ist, und diese nicht erbracht werden kann, muss der Kredit (mithilfe einer anderen Bank) eben abgelöst werden. So -meine ich- geht es weiter.
Greetz
Der Kater
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