im Todesfall bekommt der Bezugsberechtigte die Todesfallversicherungssumme plus die bis dahin zugerechneten
Überschussanteile (laufender Überschuss, Schlußüberschuss).
Alles zusammen ist die Todesfallleistung.
Gruß
Günther
hmm, hat zwar nix hier zu tun! Aber ich meine es so: bei Tod wird keine Kapitalertragssteuer auf die Todessumme fällig, höchstens die Erbschaftssteuer aber die ist bei meistens hinfällig weil ja Freibeträge vorhanden sind… Sorry für die plumbe Aussage von mir