Ich habe folgendes Anliegen: Meine Eltern haben sich vor ca. 6 Jahren getrennt. Mein Vater war damals Selbstständig und zahlte nach der Trennung keinen Cent. Meine Eltern sind bis heute nicht getrennt, weil mein Vater sich vor allem drückt.
Nach der Trennung nahm er alles mit was er und meine Mutter zusammen finanziert hatten wie z.B. unser damaliges Auto.
Auf jeden Fall ist es jetzt so, dass wir finanzielle Probleme haben und Geld brauchen. Meine Eltern haben noch eine Lebensversicherung die auf den Namen meines Vaters läuft. Mein Vater ist bereit uns das Geld zu geben aber jetzt ist es so, dass er seit einigen Jahren Steuerschulden hat.
Meine Frage ist jetzt: Ist es irgendwie möglich dieses Geld zu erhalten oder wird es sobald es ausgezahlt wird an das Finanzamt gehen?
Hallo fredfeuerstein62,
leider scheint der Fall nicht ganz so einfach. Zuerst müsste man wissen, um welche Art der Lebensversicherung es sich handelt. Wenn es tatsächlich so ist, dass Dein Vater Steuerschulden hat, lässt sich das Finanzamt selten vertrösten. Die Ämter holen sich ihr Geld ziemlich schnell und wenn es sich bei der Altersvorsorge um ein Produkt der Schicht 3 handelt, so wäre diese bereits verwertet worden. Produkte aus den anderen Schichten (Gesetzliche Rentenversicherung, Riester-Rente, Basisrente, usw.) sind in der Ansparphase „Hartz IV“ sicher. …können also nicht gepfändet werden. Sprechen wir von einer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung der „Schicht 3“, so kann grundsätzlich ein Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt werden. Das heißt, dass die Versicherung auf den Ehepartner oder das Kind übertragen werden kann. Hier gelten hohe Freibeträge, so dass i.d.R. keine Abgaben auf die Kapitalübertragung anfallen. Dann ist eine Kündigung und die Auszahlung des Rückkaufwertes kein Problem mehr.
Zusammenfassend kann man sagen, wenn der Versicherung kein „vollstreckbarer Titel“ vorliegt, so ist die Übertragung der Vers. kein großer Aufwand. Alternativ kann sich dein Vater die Vers. auszahlen lassen. Auch hier gilt, dass es kein Problem gibt, solange der Bank keine vollstreckbaren Titel vorliegen.
Eine pauschalierte Aussage zum geschilderten Fall lässt sich nur schwer machen, da hier der Einzelfall näher beleuchtet werden müsste.
Trotzdem hoffe ich, ein klein wenig geholfen zu haben.
Alles wird gut!
Gruß
Ich würde euch raten, einen Anwalt aufzusuchen.
Eine Erstberatung kostet ca. 80,00 €
Wenn die Eltern noch nicht geschieden sind, weil der Vater sich drückt, kann die Mutter trotzdem Scheidungsantrag (wird mit Prozesskostenhilfe durchgeführt) stellen.
Wie das rechtlich im Einzelnen mit den Steuerschulden aussieht, (schon komisch, dass das Finanzamt die LV noch nicht gepfändet hat) kann ich leider nicht beantworten. Da muss man wirklich einen Fachanwalt hinzuziehen.
Viel Erfolg wünsche ich euch, dass alles gut ausgeht!
Kikidi
Dazu müsste ich erstmal genauer Wissen inwieweit das Finanzamt schon vorgedrungen ist? Wird nur das Konto gepfändet, oder gibt es einen Titel? Was ist es genau für ein Versicherungsprodukt und wann wurde es abgeschlossen?
Erstmal vielen dank für Ihre zügige Antwort. Die Versicherung ist von der Hamburg Mannheimer und die Versicherungsart ist: Kapitallebensversicherung (Rendite plus S) mit Überschussbeteiligung. Beginn der Versicherung war im September 2000. Wie genau die Steuerschuld meines Vaters aussieht oder ob sie mittlerweile beglichen ist weiß ich nicht. Ich kann mich nur erinnern, dass vor einigen Jahren an seinem Auto ein Siegel hing aber es könnte auch sein, dass die Schuld schon längst beglichen ist.
Dazu müsste ich erstmal genauer Wissen inwieweit das Finanzamt
schon vorgedrungen ist? Wird nur das Konto gepfändet, oder
gibt es einen Titel? Was ist es genau für ein
Versicherungsprodukt und wann wurde es abgeschlossen?
Inwieweit das Finanzamt schon vorgedrungen ist weiss ich nicht. Vielleicht ist das ganze auch schon geklärt. Bei der Versicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung mit Überschußßbeteiligung der Hamburg Mannheimer.