Lebensversicherung kündigen

Servus!

ich habe mich im Juni „beraten“ lassen und dort entschlossen eine Lebensversicherung bei der Nürnberger abzuschließen. Dort habe ich den Vertrag am 01.06.12 unterschrieben. Laufzeitbeginn wäre der 01.08.12. Ich habe also noch keine Beiträge entrichtet.

Nachdem ich mich etwas informiert habe (dummerweise zu spät), bin ich der Meinung das das nicht das richtige für mich ist und ich mein Geld lieber anders anlegen möchte. Ist es möglich die Versicherung einfach noch zu kündigen oder muss ich hier mit Schwierigkeiten rechnen?wenn ja welche und was kann ich tun?

Wäre super nett wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!

Lg

Matze

Hallo Matze,

die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, nach dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen und weitere Unterlageen erhalten hat.

Weitere Informationen findest Du im VVG § 8:

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__8.html

Gruß Merger

Hallo

ich habe mich im Juni „beraten“ lassen und dort entschlossen
eine Lebensversicherung bei der Nürnberger abzuschließen. Dort
habe ich den Vertrag am 01.06.12 unterschrieben.
Laufzeitbeginn wäre der 01.08.12. Ich habe also noch keine
Beiträge entrichtet.

Ist die Police schon da? Viele Versicherer haben eine Widerrufsfrist von 30 Tagen.

Nachdem ich mich etwas informiert habe (dummerweise zu spät),
bin ich der Meinung das das nicht das richtige für mich ist
und ich mein Geld lieber anders anlegen möchte. Ist es möglich
die Versicherung einfach noch zu kündigen oder muss ich hier
mit Schwierigkeiten rechnen?wenn ja welche und was kann ich
tun?

Nur keine Panik, wenn alle Fristen abgelaufen sind kannst Du einfach kündigen. War monatliche Zahlweise vereinbart?

Grüße

zahao

Hallo Zahao,

Hallo

ich habe mich im Juni „beraten“ lassen und dort entschlossen
eine Lebensversicherung bei der Nürnberger abzuschließen. Dort
habe ich den Vertrag am 01.06.12 unterschrieben.
Laufzeitbeginn wäre der 01.08.12. Ich habe also noch keine
Beiträge entrichtet.

Ist die Police schon da? Viele Versicherer haben eine
Widerrufsfrist von 30 Tagen.

Welche Versicherer meinst Du denn ?
Maßgebend ist immer noch das VVG.

Nachdem ich mich etwas informiert habe (dummerweise zu spät),
bin ich der Meinung das das nicht das richtige für mich ist
und ich mein Geld lieber anders anlegen möchte. Ist es möglich
die Versicherung einfach noch zu kündigen oder muss ich hier
mit Schwierigkeiten rechnen?wenn ja welche und was kann ich
tun?

Nur keine Panik, wenn alle Fristen abgelaufen sind kannst Du
einfach kündigen.

hm… bei Lebensversicherungen muss man sich Deiner Meinung nach,
also nicht an die unterschriebenen Vertragsbedingungen halten ???

Wenn die Fristen abgelaufen sind, kann man zum Ablauf des 1. Versicherungsjahr kündigen.

War monatliche Zahlweise vereinbart?

Grüße

zahao

Gruß Merger

Hi

ich habe mich im Juni „beraten“ lassen und dort entschlossen
eine Lebensversicherung bei der Nürnberger abzuschließen. Dort
habe ich den Vertrag am 01.06.12 unterschrieben.
Laufzeitbeginn wäre der 01.08.12. Ich habe also noch keine
Beiträge entrichtet.

Ist die Police schon da? Viele Versicherer haben eine
Widerrufsfrist von 30 Tagen.

Welche Versicherer meinst Du denn ?
Maßgebend ist immer noch das VVG.

Ausnahmslos alle Lebensversicherer mit denen ich zusammenarbeite, auch die Nürnberger räumen Ihren Kunden eine 30 Tage-Frist ein.
Das VVG legt doch nur die Mindestgrundlagen fest, ist doch prima wenn die Versicherer Ihre Kunden besser stellen.

Nachdem ich mich etwas informiert habe (dummerweise zu spät),
bin ich der Meinung das das nicht das richtige für mich ist
und ich mein Geld lieber anders anlegen möchte. Ist es möglich
die Versicherung einfach noch zu kündigen oder muss ich hier
mit Schwierigkeiten rechnen?wenn ja welche und was kann ich
tun?

Nur keine Panik, wenn alle Fristen abgelaufen sind kannst Du
einfach kündigen.

hm… bei Lebensversicherungen muss man sich Deiner Meinung
nach,
also nicht an die unterschriebenen Vertragsbedingungen halten
???

Den Versicherer der bei Kündigungen von Kapitallebens- oder Rentenversicherungen und einer Kündigung im ersten Jahr diese nicht ohne murren bestätigt musst Du mir nennen, selbst wenn es im Bedingungswerk steht.

Grüße

zahao

hallo,

Hi

ich habe mich im Juni „beraten“ lassen und dort entschlossen
eine Lebensversicherung bei der Nürnberger abzuschließen. Dort
habe ich den Vertrag am 01.06.12 unterschrieben.
Laufzeitbeginn wäre der 01.08.12. Ich habe also noch keine
Beiträge entrichtet.

Ist die Police schon da? Viele Versicherer haben eine
Widerrufsfrist von 30 Tagen.

Welche Versicherer meinst Du denn ?
Maßgebend ist immer noch das VVG.

Ausnahmslos alle Lebensversicherer mit denen ich
zusammenarbeite, auch die Nürnberger räumen Ihren Kunden eine
30 Tage-Frist ein.
Das VVG legt doch nur die Mindestgrundlagen fest, ist doch
prima wenn die Versicherer Ihre Kunden besser stellen.

Richtig, wo findet man dies - bitte um Info in welchen Vertragsbedingungen dies verankert ist.
Oder ist dies nur eine mögliche Einzelentscheidung, auf die der VN keinen Anspruch hat ?

Nachdem ich mich etwas informiert habe (dummerweise zu spät),
bin ich der Meinung das das nicht das richtige für mich ist
und ich mein Geld lieber anders anlegen möchte. Ist es möglich
die Versicherung einfach noch zu kündigen oder muss ich hier
mit Schwierigkeiten rechnen?wenn ja welche und was kann ich
tun?

Nur keine Panik, wenn alle Fristen abgelaufen sind kannst Du
einfach kündigen.

hm… bei Lebensversicherungen muss man sich Deiner Meinung
nach,
also nicht an die unterschriebenen Vertragsbedingungen halten
???

Den Versicherer der bei Kündigungen von Kapitallebens- oder
Rentenversicherungen und einer Kündigung im ersten Jahr diese
nicht ohne murren bestätigt musst Du mir nennen, selbst wenn
es im Bedingungswerk steht.

Tolle Argumentation - also hat der Kunde darauf keinen Anspruch,
sondern auch wie oben - nur eine mögliche Einzelentscheidung des
Versicherers.

Grüße

zahao

Gruß Merger

Hi

Welche Versicherer meinst Du denn ?
Maßgebend ist immer noch das VVG.

Ausnahmslos alle Lebensversicherer mit denen ich
zusammenarbeite, auch die Nürnberger räumen Ihren Kunden eine
30 Tage-Frist ein.
Das VVG legt doch nur die Mindestgrundlagen fest, ist doch
prima wenn die Versicherer Ihre Kunden besser stellen.

Richtig, wo findet man dies - bitte um Info in welchen
Vertragsbedingungen dies verankert ist.
Oder ist dies nur eine mögliche Einzelentscheidung, auf die
der VN keinen Anspruch hat ?

Die steht in der Police, meistens auf den Seiten 1 und 2. Dort steht das der VN den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen widerrufen kann.
Würde das für Dich ausreichen?
Lies doch mal die Policen Deines Versicherers durch, die machen es genauso. Wie kommst Du darauf das dies eine Einzelentscheidung ist??

Nachdem ich mich etwas informiert habe (dummerweise zu spät),
bin ich der Meinung das das nicht das richtige für mich ist
und ich mein Geld lieber anders anlegen möchte. Ist es möglich
die Versicherung einfach noch zu kündigen oder muss ich hier
mit Schwierigkeiten rechnen?wenn ja welche und was kann ich
tun?

Nur keine Panik, wenn alle Fristen abgelaufen sind kannst Du
einfach kündigen.

hm… bei Lebensversicherungen muss man sich Deiner Meinung
nach,
also nicht an die unterschriebenen Vertragsbedingungen halten
???

Den Versicherer der bei Kündigungen von Kapitallebens- oder
Rentenversicherungen und einer Kündigung im ersten Jahr diese
nicht ohne murren bestätigt musst Du mir nennen, selbst wenn
es im Bedingungswerk steht.

Tolle Argumentation - also hat der Kunde darauf keinen
Anspruch,
sondern auch wie oben - nur eine mögliche Einzelentscheidung
des
Versicherers.

Das ist keine Argumentation, sonder etwas aus der Praxis und hat mit Einzelentscheidung nichts zu tun. Nenne mir doch einen einzigen Versicherer der bei der benannten Versicherungsart den Erstjahresbeitrag einfordert.
Sorry, aber Du schreibst an der Realität vorbei.

Zahao

Leider falsch!

Die korrekten Gesetzespassagen für den vorliegenden Fall befinden sich im VVG § 152

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__152.html

Um es kurz zu machen: 30 Tage Widerrufsfrist

Viele Grüße

Claude Burgard
Versicherungsmakler
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen
http://www.versicherung-sb.de

1 Like

Oh Erleuchteter…

habt Dank für die Kunde :smile:)

1 Like

Es war mir eine Ehre #:-}

Vielen Dank erstmal für eure Posts. Also das Widerspruchsrecht ist in meinem Fall schon abgelaufen. Wie bereits von euch vorab erwähnt beträgt dies 30 Tage nach Zugang der Police.

Aber es müsste doch möglich sein zu kündigen. Da ich noch keine Beiträge entrichtet habe würde mir daher auch keine finanzielle Einbuße entstehen.

Oder kann der Versicherungsgeber sich auf Erfüllung des Vertrages berufen und dies auch einfordern?

Siehe PN

Zahao

Oder kann der Versicherungsgeber sich auf Erfüllung des Vertrages berufen und dies auch einfordern?

Nein, der Vertrag ist natürlich kündbar, aber ich habe im Hinterkopf, dass die Versicherung bei einer LV einen Jahresbeitrag verlangen kann. Ob sie es tut, ist eine andere Frage.

Danke für die Info!
Gruß Merger