Hi
Welche Versicherer meinst Du denn ?
Maßgebend ist immer noch das VVG.
Ausnahmslos alle Lebensversicherer mit denen ich
zusammenarbeite, auch die Nürnberger räumen Ihren Kunden eine
30 Tage-Frist ein.
Das VVG legt doch nur die Mindestgrundlagen fest, ist doch
prima wenn die Versicherer Ihre Kunden besser stellen.
Richtig, wo findet man dies - bitte um Info in welchen
Vertragsbedingungen dies verankert ist.
Oder ist dies nur eine mögliche Einzelentscheidung, auf die
der VN keinen Anspruch hat ?
Die steht in der Police, meistens auf den Seiten 1 und 2. Dort steht das der VN den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen widerrufen kann.
Würde das für Dich ausreichen?
Lies doch mal die Policen Deines Versicherers durch, die machen es genauso. Wie kommst Du darauf das dies eine Einzelentscheidung ist??
Nachdem ich mich etwas informiert habe (dummerweise zu spät),
bin ich der Meinung das das nicht das richtige für mich ist
und ich mein Geld lieber anders anlegen möchte. Ist es möglich
die Versicherung einfach noch zu kündigen oder muss ich hier
mit Schwierigkeiten rechnen?wenn ja welche und was kann ich
tun?
Nur keine Panik, wenn alle Fristen abgelaufen sind kannst Du
einfach kündigen.
hm… bei Lebensversicherungen muss man sich Deiner Meinung
nach,
also nicht an die unterschriebenen Vertragsbedingungen halten
???
Den Versicherer der bei Kündigungen von Kapitallebens- oder
Rentenversicherungen und einer Kündigung im ersten Jahr diese
nicht ohne murren bestätigt musst Du mir nennen, selbst wenn
es im Bedingungswerk steht.
Tolle Argumentation - also hat der Kunde darauf keinen
Anspruch,
sondern auch wie oben - nur eine mögliche Einzelentscheidung
des
Versicherers.
Das ist keine Argumentation, sonder etwas aus der Praxis und hat mit Einzelentscheidung nichts zu tun. Nenne mir doch einen einzigen Versicherer der bei der benannten Versicherungsart den Erstjahresbeitrag einfordert.
Sorry, aber Du schreibst an der Realität vorbei.
Zahao