Lebensversicherung Kündigen bei Hartz 4

Hallo,
ich habe meine Lebensversicherung gekündigt um meine Versicherungen für Gesundheitsvorsorge, Auto und Haushalt bezahlen zu können und den Rückkaufswert erhalten. Nun muss ich aber Hartz 4 beantragen oder Grundsicherung. Was geschieht in diesem Fall mit dem Rückkaufswert? Wird dieser mir von den Bezügen abgezogen?

Gruß Andi

Hallo,

ich weiß nicht wie hoch der Wert ist, aber du darfst ein bestimmtes Vermögen pro Lebensjahr haben. Kranken versichert wirst du doch dann über H4. Auch wenn du privat versichert sein solltest, so weit mir bekannt.

Gruß

Hallo, soweit ich weiß laut Bericht seit 2010, liegt das Schonvermögen bei 750€ kann man nachlesen im Internet unter, gegen Hartz4.
LG E. Aigner

Hallo und Guten Morgen

für die Bedürftigkeitsprüfung kommt es auf das Vermögen bei Antragstellung an.

Nach Abzug der Versicherungen etc. müssen Sie dieses Vermögen angeben. Inwieweit dann dieses angerechnet wird, kann ich von hier aus nicht beurteilen.

gruß
j türk
www.tuerk-versicherungen.de

Also …

Da alle persönlichen Vermögenswerte bei Hartz 4 mit einberechnet werden, wird dies auch mit dem Erlös aus der Lebensversicherung geschehen. Dabei sei zu erwähnen, dass man auch dann den Wert der Lebensversicherung als Vermögenswert einberechnet hätte, wenn du sie nicht verkauft hättest. Es gibt also keinen Unterschied.

Meine Empfehlung … Ausgaben reduzieren!!! Zum Beispiel durch den Wechsel zu einer günstigeren KFZ Versicherung oder zu einem günstigeren Energieversorger. Man kann dadurch sehr viel Geld sparen!

* KFZ: http://www.kfz-versicherungen-im-vergleich.com
* Strom & Gas: http://www.stromkunde.info

Alternativ könntest du noch vor dem Beantragen von Hartz IV eine Rentenversicherung (Rürup oder Riester) abschliessen. (siehe: http://58591.tarifcheck24.com
) Die jährlichen Kosten würden sich positiv auf die Hartz IV Berechnung auswirken und deine entstandenen „Verluste“ durch die Lebensversicherung reduzieren.

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt
Online … http://58591.tarifcheck24.com

Hallo Andi
du hast das Geld bereits erhalten? Dann ist gut. Was vor der Beantragung war, zählt nur in einigen Fällen - siehe ein großes Vermögen. Trotzdem zahl so schnell als möglich die avisierten Sachen. Sicher ist sicher.
Den Rest auf ein Sparbuch einzahlen - du hast pro Lebensjahr einen festen Betrag, den du sparen kannst. Das kann das Amt dir auch nicht weg nehmen.Alles Gute

hallo andi
erstmal danke für die interessante frage.
um dir deine frage sachlich richtig beantworten zu können muss ich den monat des geldzuflusses wissen sowie den monat der beantragung (antragsstellung) von HIV.

Hallo Andi,

bei Hartz 4 hast Du einen Freibetrag für Vermögen

Diesen Text habe ich im Netz gefunden

Je vollendetem Lebensjahr erhalten Sie und Ihr Partner einen Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro bis zur Höchstgrenze von jeweils 9.750 Euro eingeräumt, mindestens aber jeweils 3.100 Euro. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben Sie einen Freibetrag in Höhe von jeweils 520 Euro je vollendetem Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von jeweils 33.800 Euro. Der Mindestfreibetrag von 3.100 € gilt auch für minderjährige Kinder.

Also Alter X 150,-€ = Freibetrag.

Man könnte, wenn mehr vorhanden ist, dieses z.B. auf die Kinder (Freibetrag 3100,-) übertragen oder ausgeben…

Gruß Franjo

Hätte ich auch vorher schon schreiben können…

Also das Geld ist jetzt im Dezember gerade gekommen und der Antrag würde jetzt nächste Woche gestellt werden und dann halt rückwirkend zum 1. Dezember.

okey
das liesst sich nicht so gut denn entscheient ist der zufluss des geldes dass bedeutet dass du alles wirklich alles zur bestreitung deines lebens einsetzen musst. stellst du den antrag erst nach erhalt des geldes hast du ein schonvermögen um dass du dich gerade selbst gebracht hast.
wie sehen die vermögenswerte aus ?
kannst du noch etwas sichern im sinne rente altersabsicherung. du darfst das geld nicht mutwillig verschwinden lassen. zahle erstmal schulden soweit vorhanden. wichtig
viele anbieter nehmen HIV empfänger nicht als kunden auf was bedeutet das du die schlechteren und teureren tarife bekommst…

Hallo, Andi

was ALG2/ „Hartz IV“ nach SGB II betrifft:
Es ist ein Unterschied, ob man das Geld bereits vor bzw. bei der Antragsstellung zur Verfügung hat(te), oder ob es dem Betroffenen erst zur Verfügung steht , wenn er bereits den ALG2- Antrag gestellt hat bzw. wenn er bereits im ALG2- Leistungsbezug steht.

Was er bereits vor/bei der Antragsstellung hat, wird als „Vermögen“ angesehen. Dabei gibt es bestimmte Vermögensfreibeträge und auch geschützte Vermögen. Näheres dazu hier: http://hartz.info/index.php?topic=25.0
(Bei Detailfragen dazu würde ich mich an das Forum http://hartz.info/index.php wenden und mal in der Rubrik „Leser helfen Lesern“ nachfragen; die Experten dort kennen sich sehr gut aus und sind sehr hilfsbereit.)-

Was erst nach der ALG2-Antragstellung bzw. im ALG2- Bezug zufließt, wird (von wenigen Ausnahmen abgesehen) als zufließendes " (sonstiges) Einkommen" angesehen und bei der ALG2- Bedarfsberechnung berücksichtigt, also ggf. auf die Leistung angerechnet: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Bei der Sozialhilfe/ „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit“ nach SGB XII (falls du DIESE Grundsicherung meintest) kenne ich mich leider nicht mit den Einzelheiten aus. Gut möglich, dass es da enger gesteckte Vermögensfreibeträge gibt als im SGB II/ bei ALG2.

LG

Wollen wir mal so sagen, wo kein Schuldiger, da kein Richter !
Musst Du ja nicht angeben was Du damit gemacht hast, hast eben Schulden bezahlt und Geld ist weg.
Darfst natürlich nicht auf Deinem Konto lassen weil Du Kontoauszüge des letzten 1/4 Jahres vorlegen musst.
Wenn Du es auf Konto lässt wird es angerechnet, kommt aber auf die Höhe des Betrages an.

ich weiß es nicht genau. ich weiß nur das Lebensversicherungen bei Hartz 4 berücksichtigt werden. WIe genau müßte dein Berater wissen

Die Rückkaufswerte werden Dir auf Dein Vermögen angerechnet und bei Hartz IV ist erst das eigene Vermögen ( bis zu einem definierten Sockelbetrag) zu verbrauchen, bevor man Ansprüche hat.

Lieber vwbusfaher,

entscheidend ist immer das gesamte Vermögen. Als Grundlage zur Berechnung, ob Ihnen ALG II bzw. eine Grundsicherung zusteht, gilt das so genannte Schonvermögen. Dieses berechnet sich folgendermaßen:

Sie sind nach 1948 geboren? Dann gilt für Sie ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro für Sie anrechnungsfrei, plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen.
Sind Sie vor 1948 geboren? Hier gilt ein erhöhter Freibetrag von 520 Euro pro vollendetes Lebensjahr, maximal sogar 33.800 Euro.

Übersteigt Ihr gesamtes Vermögen das für Sie geltende Schonvermögen, dann müssen Sie dieses erst aufbrauchen, bevor Ihnen eine Leistung zusteht.

Waren Sie denn zufrieden mit dem Rückkaufswert, den Sie von der Versicherung bekommen haben? Haben Sie einmal nachgerechnet, wie viel Geld Sie über die Jahre in die Versicherung eingezahlt haben und mit der Auszahlung verglichen? Kleiner Tipp am Rande: Auch nach einer Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung können Sie noch die Möglichkeit Ihre Verluste zurück zu holen!

Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG

Hallo,

wenn noch etwas übrig geblieben ist, dann wird der Betrag angerechnet. Jeder Mensch darf je nach Alter und Situation ein bestimmtes Vermögen besitzen, welches nicht für Hartz4 angegriffen werden kann. Das ist allerdings nicht viel.

Chris

Hallo,

ich hatte Ihre Frage bisher leider übersehen.
Da es jetzt schon einige Zeit her ist, gehe ich aber davon aus, dass Sie alle notwendigen Antworten schon bekommen haben. Falls nicht, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches 2012!

Jürgen Schnitzler