Lieber vwbusfaher,
entscheidend ist immer das gesamte Vermögen. Als Grundlage zur Berechnung, ob Ihnen ALG II bzw. eine Grundsicherung zusteht, gilt das so genannte Schonvermögen. Dieses berechnet sich folgendermaßen:
Sie sind nach 1948 geboren? Dann gilt für Sie ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro für Sie anrechnungsfrei, plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen.
Sind Sie vor 1948 geboren? Hier gilt ein erhöhter Freibetrag von 520 Euro pro vollendetes Lebensjahr, maximal sogar 33.800 Euro.
Übersteigt Ihr gesamtes Vermögen das für Sie geltende Schonvermögen, dann müssen Sie dieses erst aufbrauchen, bevor Ihnen eine Leistung zusteht.
Waren Sie denn zufrieden mit dem Rückkaufswert, den Sie von der Versicherung bekommen haben? Haben Sie einmal nachgerechnet, wie viel Geld Sie über die Jahre in die Versicherung eingezahlt haben und mit der Auszahlung verglichen? Kleiner Tipp am Rande: Auch nach einer Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung können Sie noch die Möglichkeit Ihre Verluste zurück zu holen!
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG