Hallo erstmal 
Ich habe vor 2 Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen und überlege nun diese zu Kündigen, da ich zur Zeit etwas verschuldet bin.
Ich zahle monatlich zur Zeit 250€ ein, was bei 24 Monaten nun ganze 6000€ macht. Allerdings habe ich gelesen das die Rückkaufwerte erschreckend niedrig sind und ich so meine Zweifel habe ob ich überhaupt 30% von meinem eingezahlten Betrag zurückerhalten würde. Ist eine Vertragskürzung evtl. Sinnvoller? Ziel von mir ist es, so schnell wie möglich an mein eingezahltes Geld ranzukommen (wenn möglich mind. 50%)
Ich weiß, 250€ sind vielleicht etwas viel aber ich habe eine Zeitlang ganz gut verdient und konnte mir dies leisten. Ich glaube mit der KLV habe ich einen riesen fehler gemacht und denke, dass ich das Geld besser woanders angelegt hätte.
Kann man den Rückkaufwert so ca. in Prozenten ausdrücken, oder ist jeder Vertrag individuell?
Uber Lösungsvorschläge und eventuelle Tipps wäre ich sehr dankbar 
Hallo,
die Regelungen für dir Höhe des Rückkaufswertes sind bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich und differieren oft auch noch von Tarif zu Tarif. Über die Höhe des Rückkaufswertes in Ihrem Fall kann nur Ihr Versicherer Auskunft geben. Ihre Vermutung, daß dieser ziemlich klein sein wird, dürfte zutreffen, da die Versicherer meist die Abschlußprovision dem Vertrag quasi in Rechnung stellen. Eine sogenannte Beitragsfreistellung ändert daran auch nichts, der Wert des Vertrages wird dadurch nicht größer. Wenn Sie den Vertrag in 1-2 Jahren eventuell beitragspflichtig fortführen möchten, könnte man eine sogenannte Risikozwischenversicherung abschließen, dann bezahlen Sie nur (geringe) Beiträge für den Todesfallschutz, sparen aber in dieser Zeit nichts an. Wenn Sie aber einfach nur aus dem Vertrag herauswollen, bleibt nur der Rückkauf. Es gibt einen gewissen Hoffnungsschimmer, als derzeit Prozesse laufen, mit denen ein höherer Rückkaufswert erzwungen werden könnte. Hier gibt es aber noch keine rechtskräftige Entscheidung. Wenn Sie rückkaufen, sollten Sie diese Entwicklung im Auge behalten, um eventuell einen „Nachschlag“ verlangen zu können.
Freundliche Grüße
Fritz Zeuner
Es gibt das BGB Urteil, dass nach kurzen Vertragslaufzeiten also 1 oder 2 Jahre ein Mindestrückkaufwert gezahlt werden muss. D.H. die Hälfte der eingezahlten Beiträge,ich rate ihnen sich an einen Fachmann zu wenden und über eine Anwaltskanzlei das ganze zu kündigen.
Im Übrigen könnte ich Ihnen kostenlos helfen.
Gruß Slowik