Hallo,
ich habe eine Frage zum Kündigen einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die momentan beitragsfrei gestellt ist. Der Rückkaufswert liegt momentan ca. 15% unterhalb der geleisteten Beiträgen.
Fallen bei einer vorzeitigen Kündigen und Auszahlung dabei Steuern und Soli.Zuschlag an - obwohl der Ertrag negativ ist ?
Kann man die Verluste auch bei der Steuererklärung ansetzen ?
Danke im Voraus
Frank
Fallen bei einer vorzeitigen Kündigen und Auszahlung dabei
Steuern und Soli.Zuschlag an - obwohl der Ertrag negativ ist ?
Steuern werden eigentlich nur auf Einnahmen fällig. Wenn Du einen Verlust gemacht hast, was soll denn da besteuert werden ?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Kündigen einer fondsgebundenen
Lebensversicherung, die momentan beitragsfrei gestellt ist.
Der Rückkaufswert liegt momentan ca. 15% unterhalb der
geleisteten Beiträgen.
Fallen bei einer vorzeitigen Kündigen und Auszahlung dabei
Steuern und Soli.Zuschlag an - obwohl der Ertrag negativ ist ?
Kann man die Verluste auch bei der Steuererklärung ansetzen ?
Kann so nicht beantwortet werden,…
wenn die FLV als „Altersvorsorge“ gedacht und die Prämien steuerlich geltend gemacht wurden, sind bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages die vom Finanzamt gewährten Steuervergünstigungen zurück zu erstatten.
Falls die Gesellschaft die Kündigung akzeptiert (Kü-Frsiten beachten) wird die Gesellschaft das örtlich zuständige Finanzamt informieren und evtl. Steuer-Rück-Forderungen des FA direkt an das FA anweisen und Sie erhalten den Rest.
mfg
Danke im Voraus
Frank
Hallo Frank,
dazu sind noch einige Daten interessant, über welchen Zeitraum wurden Beiträge entrichtet und ab wann wurde die Police beitragsfrei gestellt?
Übrigens sind Beiträge zur Fondspolice nicht steuerlich absetzbar, dass gilt nur im Vergleich dazu, für klassische Kapitalversicherungen.
Eine provokative Idee / Tipp: Wie formuliere ich das jetzt ohne gegen die Nettiquette zu verstossen ;–) ich habe gehört, dass es Kanzleien gibt, die sich darauf spezialisiert haben, im Sinne des Anlegerschutzes, dem Versicherten derart weiterzuhelfen, wenn die Eckdaten stimmen, dass versucht wird zu klären, ob eine Falschberatung vorlag. Google doch mal ein bischen, mehr weiß ich auch nicht ;–))))
Viele Grüße Jens Artur Förster
Kann so nicht beantwortet werden,…
der einzig richtige Satz in deinem Posting…