Lebensversicherung-Kündigung zurücknehmen

Halli,hallo,

Lebensversicherung wurde zum 31.12.2007 gekündigt.Rückzahlbetrag satte 400 €.

Die Versicherung schickt Kündigungsbestätigung und teilt gleichzeitig mit, dass man die Kündigung noch bis Ende Dezember wieder rückgängig machen könnte.

Leider erfährt der Versicherungsnehmer ausgerechnet im November 07, dass er Krebs im Endstadium hat.

Muss der Erbe befürchten, dass die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall von der Versicherung abgelehnt wird?

Wer weiß was?

Grüße,

der liebe Peter

Muss der Erbe befürchten, dass die Auszahlung der
Versicherungssumme im Todesfall von der Versicherung abgelehnt
wird?

Wenn der (nun erkrankte) VN seine Kündigung zurückzieht muß er die Versicherung ja keineswegs über die eingetretene Erkrankung informieren. Die Kündigungsrücknahme ist ein freiwilliges Angebot der Versicherung. Sofern vom VN angenommen, läßt dies den Vertrag ungestört fortlaufen - zu den alten Bedingungen. Da es zu keinem neuen Vertragsabschluß kommt, muß die Versicherung nicht über die eingetretene Erkrankung informiert werden.

Benni

Muss der Erbe befürchten, dass die Auszahlung der
Versicherungssumme im Todesfall von der Versicherung abgelehnt wird?

Wenn die Rückzahlung zum 31.12.2007 nur 400 € beträgt, scheint der Vertrag noch nicht sehr lange gelaufen zu sein. Der Erbe muß damit rechnen, dass die Gesellschaft im Versicherungfall prüft, ob der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen im Antrag richtig ausgefüllt hat. Ich unterstelle jetzt einmal, dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch sind.

Hallo,

Lebensversicherung wurde zum 31.12.2007
gekündigt.Rückzahlbetrag satte 400 €.

dann ist der Vertrag auch noch in vollem Umfang bis zum 31.12.2007 bestehend. Sollte die versicherte Person also bis 31.12.2007 (Uhrzeit sollte in den Bedingungen stehen) versterben, wird die volle Versicherungssumme fällig.

Die Versicherung schickt Kündigungsbestätigung und teilt
gleichzeitig mit, dass man die Kündigung noch bis Ende
Dezember wieder rückgängig machen könnte.

Eine Kündigung wird nicht „rückgängig“ gemacht, sondern der Vertrag wird „Wieder in Kraft gesetzt“
Viele Versicherer behalten sich da eine erneute Gesundheitsprüfung vor.

Leider erfährt der Versicherungsnehmer ausgerechnet im
November 07, dass er Krebs im Endstadium hat.

Muss der Erbe befürchten, dass die Auszahlung der
Versicherungssumme im Todesfall von der Versicherung abgelehnt
wird?

So der Leistungsfall vor dem 31.12.2007 eintritt: s.o.
Wenn er danach eintritt, hängt es davon ab, ob der Versicherungsnehmer beantragt hat, den Vertrag wieder in Kraft zu setzen und wenn ja, zu welchen Bedingungen das Versicherungsunternehmen dies durchführt.
Grüssle
Suse

Hallo,

Muss der Erbe befürchten, dass die Auszahlung der
Versicherungssumme im Todesfall von der Versicherung abgelehnt
wird?

Natürlich muss der Erbe das „befürchten“, denn der Vertrag ist gekündigt.

Grüße, M

Natürlich muss der Erbe das „befürchten“, denn der Vertrag ist
gekündigt.

Nicht wenn die Kündigung zurückgezogen wird und die Versicherung das akzeptiert hat.

Benni

Eine Kündigung wird nicht „rückgängig“ gemacht, sondern der
Vertrag wird „Wieder in Kraft gesetzt“

Wenn die Kündigung zurückgezogen wird, war der Vertrag niemals außer Kraft. Wenn die Versicherung hier anbietet, man könne die Kündigung zurückziehen, dann ist der Vertrag so gestellt, als hätte es niemals eine Kündigung gegeben. Es erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung oder etwas in der Art.

Natürlich hätte die Versicherung ihr Angebot mit einer Auflage verbinden können, zum Beispiel einer neuen Gesundheitsprüfung. Das hat sie aber nicht getan. Damit ist der VN bzw. seine Hinterbliebenen aus dem Schneider.

Benni

Halli,hallo,

also vielen Dank für Eure Mühe.

Werd mich auch noch einmal mit einen Makler in Verbindung setzen und auch die Versicherungsbedingungen nochmals studiern.

der liebe Peter