gleich zu meinem problem.
ich habe vor knapp einem jahr 2 lebensversicherung mit beitragsrückgewähr abgeschlossen.
beide versicherung habe ich am anfang mit dem kompletten jahresbeitrag
beglichen.
leider kann ich mir die versichrung mit monatlicher rate von 60 euro nicht leisten.
1.) lohnt es sich die versichrung zu kündigen, bekomme ich mein geld wieder ?
1.) lohnt es sich die versichrung zu kündigen, bekomme ich
mein geld wieder ?
Bei einer Kündigung nach nur einem Jahr ist Dein Geld futsch.
2.) oder kann ich sie für 2-3 jahre ruhen lassen?
Das hängt u.a. davon ab, was das für eine Versicherung ist (Kapitalbildende- oder Rentenversicherung). Am besten Du fragst Deinen Versicherer. Bei der von mir vertretenen Gesellschaft kann man maximal 2 Jahre beitragsfrei stellen, wenn man die Versicherung hinterher wieder aktivieren will; aber das geht auch nicht bei jedem Vertrag.
da Vorsorge wichtiger als denn je ist, sollte man die LV nicht unbedingt kündigen.
Erst Heute wieder - Renten-Schock - Eckrenter 2009 sogar 330 Euro weniger als gedacht / Quelle T-Online
Vorerst solltest Du erst einmal die LV/Rente Beitragsfrei stellen.
Frage aber bei der Gesellschaft vorher nach, wie lange Du die Vers. Betragsfrei stellen kannst ohne das bei reakitvierung wieder neue Gesundheitsfragen gestellt werden müssen.
Des Weiteren ist die Kapitalauszahlung bei dieser LV/Rente noch Steuerfrei. Alles was Du jetzt mit Kapitalauszahlung LV /Rente abschließt ist Steuerpflichtig.
Man kann mit der Gesellschaft auch sprechen und den Monatsbeitrag senken.
Bevor Du kündigst lasse Dir die o.g. Punkt mal durch den Kopf gehen.
da Vorsorge wichtiger als denn je ist, sollte man die LV nicht
unbedingt kündigen.
absolut richtig, es sei denn es ist die schlechteste Gesellschaft - gibt halt gute und weniger gute…
Erst Heute wieder - Renten-Schock - Eckrenter 2009 sogar 330
Euro weniger als gedacht / Quelle T-Online
Vorerst solltest Du erst einmal die LV/Rente Beitragsfrei
stellen.
In aller Regel kann die LV/RV - wie schon geschrieben - für zwei Jahre beitragsfrei gestellt werden …
…nebenbei: man sollte doch einen Ansprechpartner bei der Gesellschaft haben …?
Frage aber bei der Gesellschaft vorher nach, wie lange Du die
Vers. Betragsfrei stellen kannst ohne das bei reakitvierung
wieder neue Gesundheitsfragen gestellt werden müssen.
Des Weiteren ist die Kapitalauszahlung bei dieser LV/Rente
noch Steuerfrei. Alles was Du jetzt mit Kapitalauszahlung LV
/Rente abschließt ist Steuerpflichtig.
Man kann mit der Gesellschaft auch sprechen und den
Monatsbeitrag senken.
Ich denke, ich muß doch nochmal nachblättern. Die Reduzierung des Beitrages würde auch die Versicherungssumme ändern. Somit wäre dieses
eine Verträgsänderung und der Vertrag nicht mehr steuerfrei…
Bevor Du kündigst lasse Dir die o.g. Punkt mal durch den Kopf
gehen.
Man kann mit der Gesellschaft auch sprechen und den
Monatsbeitrag senken.
Ich denke, ich muß doch nochmal nachblättern. Die Reduzierung
des Beitrages würde auch die Versicherungssumme ändern. Somit
wäre dieses
eine Verträgsänderung und der Vertrag nicht mehr steuerfrei…
Eine Beitragssenkung stellt eine Teilkündigung dar. Diese ist unter dem Aspekt des Altenrseinkünftegesetz steuerunschädlich!
ich habe vor knapp einem jahr 2 lebensversicherung mit
beitragsrückgewähr abgeschlossen.
beide versicherung habe ich am anfang mit dem kompletten
jahresbeitrag
beglichen.
leider kann ich mir die versichrung mit monatlicher rate von
60 euro nicht leisten.
1.) lohnt es sich die versichrung zu kündigen, bekomme ich
mein geld wieder ?
Ob es sich lohnt steht auf einem anderen Blatt. Geld wirst du aller Wahrscheinlichkeit nicht zurück bekommen.
2.) oder kann ich sie für 2-3 jahre ruhen lassen?
Ist i.d.R. vor allem im ersten Jahr nicht möglich. Must du bei der gesellschaft erfragen.
Kleiner Tipp: Google mal nach §5a VVG, Absatz 2. Vielleicht kann das ja helfen.
nu ja, so wie es sich anhört ist die kohle weg wenn ich jetzt
kündige.
dann muss ich wohl oder über die versicherungen beitragsfrei
stellen.
Leider ist hier folgendes möglich:
es ist gar kein Geld im Vertrag, somit auch keine beitragsfreie Summe vorhanden
es ist nur sehr wenig Geld im Vertrag und damit wird die in den Bedingungen genannte Mindesthöhe einer beitragsfreien Summe nicht erreicht -> somit nur Kündigung möglich
Zusammenfassung: nach einer sehr kurzen Laufzeit ist zumeist „die Kohle weg“ sowohl bei einer Kündigung als auch bei einer Beitragsfreistellung, da bei den meisten Lebensversicherungsverträgen die ersten Biträge zur Tilgung der Abschlusskosten verwendet werden (unabhängig von Kündigung oder Beitragsfreistellung).