habe eine LV, die jetzt ca. 9 Jahre läuft und möchte diese kündigen. Nun habe ich von einem BGH-Urteil vom 12.10.2005 gehört, in dem es um die Rückkaufswerte ging. Da ich dieses Urteil überhaupt nicht wirklich verstehe ist nun meine Frage: Wie kann ich ungefähr ausrechnen was ich bei Kündigung der LV bekomme? (Die Angaben der Rückkaufswerte in meinem LV-Vertrag sind ja wohl nicht mehr aktuell)
bevor Du diese LV knackst - überlege - Die Kapitalauszahlung ist nach dem 12. Jahr Steuerfrei. Die LV ist nach alten Recht abgeschlossen.
Altes Recht:
Erst nach 5 Jahren Beitragszahlung und 12 Jahr Laufzeit ist die Kapitalauszahlung Steuerfrei.
Des Weiteren kann die LV bei der Steuerklärung mit angesetzt werden.
Neues Recht:
Endalter 60 und muß mit laufenden Beiträgen abgeschlossen sein.
Dann werden 50 % vom Ertragsanteil versteuert.
Ansonsten volle Versteuerung des Ertragsanteil.
Aber was erzähle ich - Du bist ja Steuerfachwirtin.
Solltest Du Angst um Hartz 4 haben - dann kann ich dich beruhigen. Auch eine LV kann man retten. Man muß nur Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und auf die Auszahlung vor dem 60. verzichten. Frage mal nach.
Wenn Du dafür lieber eine Rister- oder Rüruprente abschließen möchtest, dann bedenke das die Rentenzahlungen voll versteuert werden müssen.
Wenn Du nicht unbedingt kündigen mußt, dann würde ich es nicht tun.
Da diese LV ja nach altem Recht besteht, würde ich die steuerfreie Kapitalauszahlung lieber als Altersvorsorge nehmen.
Gruß Raumpilot
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bevor Du diese LV knackst - überlege - Die Kapitalauszahlung
ist nach dem 12. Jahr Steuerfrei. Die LV ist nach alten Recht
abgeschlossen.
nach neun Jahren dürften erfahrungsgemäß der Rückkaufswert noch nicht mal den eingezahlten Beiträgen entsprechen! Wen juckt da die Steuer?
Altes Recht:
Erst nach 5 Jahren Beitragszahlung und 12 Jahr Laufzeit ist
die Kapitalauszahlung Steuerfrei.
Des Weiteren kann die LV bei der Steuerklärung mit angesetzt
werden.
Neues Recht:
Endalter 60 und muß mit laufenden Beiträgen abgeschlossen
sein.
Dann werden 50 % vom Ertragsanteil versteuert.
Ansonsten volle Versteuerung des Ertragsanteil.
Aber was erzähle ich - Du bist ja Steuerfachwirtin.
Solltest Du Angst um Hartz 4 haben - dann kann ich dich
beruhigen. Auch eine LV kann man retten. Man muß nur Kontakt
mit dem Versicherer aufnehmen und auf die Auszahlung vor dem
60. verzichten. Frage mal nach.
Wenn Du dafür lieber eine Rister- oder Rüruprente abschließen
möchtest, dann bedenke das die Rentenzahlungen voll versteuert
werden müssen.
Wenn Du nicht unbedingt kündigen mußt, dann würde ich es nicht
tun.
Da diese LV ja nach altem Recht besteht, würde ich die
steuerfreie Kapitalauszahlung lieber als Altersvorsorge
nehmen.
Gruß Raumpilot
Hallo liebe Experten,
habe eine LV, die jetzt ca. 9 Jahre läuft und möchte diese
kündigen. Nun habe ich von einem BGH-Urteil vom 12.10.2005
gehört, in dem es um die Rückkaufswerte ging. Da ich dieses
Urteil überhaupt nicht wirklich verstehe ist nun meine Frage:
Wie kann ich ungefähr ausrechnen was ich bei Kündigung der LV
bekomme? (Die Angaben der Rückkaufswerte in meinem LV-Vertrag
sind ja wohl nicht mehr aktuell)
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüßle Soni
Es stellt sich die Frage WARUM gekündigt werden soll. Ich nehme an dafür gibt es Gründe.
Das BGH-Urteil ist so ne Sache. Ich würde mich an die Verbraucherzentrale in HAmburg wenden (da liegen auch Musterschreiben vor) … letztendlich kann man nach meinem Kenntnisstand nach der Kündigung nur versuchen den evtl. zu unrecht abgezogenen Stornoabzug wieder zu erlangen. Die Thematik „Mindestrückkaufswert“ betrifft die relativ fortgeschrittenen Verträge nicht (bei 9 Jahren LZ ist der Rückkaufswert mehr als die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals zzgl. Überschüsse). Wieviel auch immer das sein mag?!? *g Witzige Branche , Gruß, Alexander
vielen Dank für Eure Tipps. Natürlich habe ich mir das gut überlegt ob ich die Versicherung wirklich kündigen soll. Bin immer noch nicht wirklich sicher. Schließlich kann man die Entscheidung nicht wieder Rückgängig machen.
nach neun Jahren dürften erfahrungsgemäß der Rückkaufswert
noch nicht mal den eingezahlten Beiträgen entsprechen! Wen
juckt da die Steuer?
Den, der sie zahlen muss.
Selbst wenn der Rückkaufswert noch nicht die eingezahlten Beiträgen erreicht, werden trotzdem Kapitalerträge angefallen sein, die zu versteuern sind. (Bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen sieht das anders aus.)