Hallo,
eine Lebensversicherung kann man doch ruhen lassen. Ich denke, das ist z. B. sinnvoll, wenn man die Prämie nicht mehr zahlen kann oder will, aber zwölf Jahre voll machen will, um keine Steuern auf die Auszahlung zahlen zu müssen.
Hat man ein Recht auf das Ruhen, oder muss die Versicherung zustimmen?
Hat man irgendwelche Nachteile, außer dass der eingezahlte Betrag nicht mehr steigt, außer um die Zinsen für den bereits vorhandenen Betrag?
Grüße
Carsten
Hallo,
eine Lebensversicherung kann man doch ruhen lassen. Ich denke,
Ja, das kann man (allerdings muß ein Mindest-Rückkaufswert vorhanden sein).
das ist z. B. sinnvoll, wenn man die Prämie nicht mehr zahlen
Ja, das ist es.
kann oder will, aber zwölf Jahre voll machen will, um keine
Steuern auf die Auszahlung zahlen zu müssen.
Du zahlst keine Steuern auf die Auszahlung, sondern auf den Kapitalertrag. Wenn der Vertrag noch nicht allzu alt ist, hast Du noch gar keinen Kapitalertrag und damit auch keine Steuer zu zahlen.
Hat man ein Recht auf das Ruhen, oder muss die Versicherung
Ich wüßte nicht, warum die versicherung sich weigern sollte.
Hat man irgendwelche Nachteile, außer dass der eingezahlte
Man hat praktisch keinen Versicherungsschutz mehr und deswegen hattest Du die Versicherung ja mal abgeschlossen.
Grüße
Nordlicht
Hallo,
vorab erstmal der Hinweis auf den Thread zu den beitragsfreien Versicherungssummen - da steht einige zu den Nachteilen.
Hallo,
eine Lebensversicherung kann man doch ruhen lassen. Ich denke,
Ja, das kann man (allerdings muß ein Mindest-Rückkaufswert
vorhanden sein).
das ist z. B. sinnvoll, wenn man die Prämie nicht mehr zahlen
Ja, das ist es.
kann oder will, aber zwölf Jahre voll machen will, um keine
Steuern auf die Auszahlung zahlen zu müssen.
Du zahlst keine Steuern auf die Auszahlung, sondern auf den
Kapitalertrag. Wenn der Vertrag noch nicht allzu alt ist, hast
Du noch gar keinen Kapitalertrag und damit auch keine Steuer
zu zahlen.
Das stimmt für Verträge die vor 2005 abgeschlossen sind nicht. Selbst wenn man dort z.B. 5.000 eingezahlt und einen Rückkaufswert von 2.000 hatte, so sind in den 2.000 auch Kapitalerträge enthalten, so schwer das sicher für die meisten zu verstehen sein mag. Allerdings gibt es ja die Möglichkeiten des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge noch.
Hat man ein Recht auf das Ruhen, oder muss die Versicherung
Ich wüßte nicht, warum die versicherung sich weigern sollte.
Hierzu gibt es die Versicherungsbedingungen. Da steht etwas zur Beitragsfreistellung drin und zu den Summenanforderungen - darauf hat man dann Anspruch.
Hat man irgendwelche Nachteile, außer dass der eingezahlte
Man hat praktisch keinen Versicherungsschutz mehr und deswegen
hattest Du die Versicherung ja mal abgeschlossen.
Außerdem: Abschlusskosten werden meist zu Beginn der Vertragslaufzeit erhoben, d.h. die ersten Jahre sind am verlustreichsten (viele Beiträge gehen ausschließlich für Kosten drauf)- für sich betrachtet sind dann die Folgejahre eine super Anlage und genau zu dem Zeitpunkt die Zahlung einstellen?
Grüße
Nordlicht
Viele Grüße
Thomas K.