Angenommen, ein Versicherter hat noch vor dem 31.12.2004 eine kapitalbildende Lebensversicheurng bei einem englischen Anbieter abgeschlossen. Natürlich, unwissend, mit Dynamik von 10%. Dieser hat er dann immer mal widersprochen, alle 3 Jahre aber angenommen.
Nun sind die Beiträge hoch genug … der Versicherte möchte die Dynamik stoppen - unwiderruflich.
Er will einfach den „erreichten“ Beitragssatz weiter bezahlen.
Frage:
Wirkt sich dieses dauerhafte Stoppen auch auf die steuerfreie Auszahlung der Abruf- bzw. Ablaufleistung aus?
Gilt eine solche Änderung als Vertragsänderung und ist der Vertrag dann nicht evtl. steuerpflichtig bei Auszahlung???
Bin mir da nicht sicher. In den Vertragsbedingungen steht dazu explizit nichts.
eine „Kündigung“ der Dynamik führt zu keiner Vertragsänderung, die die steuerfreie Auszahlung beeinflusst.
Wenn die Dynamik nun eingsetllt wird, wirkt es sich natürlich auf die Höhe der Auszahlung aus, in dem Umfang mit Zinseszins was man weniger spart, wie wenn man mehr einzahlen würde.
Fragen Sie doch einfach beim Versicherer an, was sie herausbekommen, wenn sie den jetzigen Beitrag weiterführen. Dann wissen Sie woran sie sind.
der Wegfall eine Dynamik führt nur dazu, dass zukünftig Beitrag und Leistung nicht mehr ansteigen.
Nicht mehr und nicht weniger !
Diese Änderung ist nicht steuerschädlich.
Tip:
Wenn Sie die Dynamik defintiv kündigen und auf Nummer sicher gehen wollen, dann schreiben Sie dazu, dass dadurch keine steuerschädliche Änderung gewünscht wird und bitte um Bestätigung !
leider kann ich das so ohne genauer Kenntnisse der Vertragsbedingungen nicht sagen. Darüberhinaus ist es aus vertragssicht auch relevant ob englisches oder deutsches Recht zur Anwendung kommt. DIe stuereliche Siete kann ich dir nicht beantworten aber eine Dynmaik sollte keine steuerliche relevanz haben.
Die Aussetzung der Dynamik und Wiederinkraftsetzung innerhalb der vertraglich vorgegebenen Fristen ist steuerunschädlich. Wird die Dynamik nach Ablauf der Fristen wieder fortgesetzt handelt es sich um eine Novation. Es entseht folglich ein neuer Vertrag, der nicht mehr das Privileg der steuerfreien Auszahlung besitzt.
scheint Du bist ein MLP- Standart- Kunde. Ich hoffe der StandardLife Vertrag ist nicht die einzige Altersvorsorge.
Nein, das Stooppen der Dynamik stellt keine Novation dar, hat also keine negativen steuerlichen Folgen. Niemand kann eine 10% Dynamik dauerhaft durchhalten. Entweder 3 mal widersprechen oder schriftliche Willenserklärung, dass Dynamik in Zukunft nicht mehr erfolgen soll.
danke für die Antwort und gleich noch eine Frage:
Und wie steht es, wenn man die Vertragslaufzeit verkürzt - die Vertragslaufzeit würde trotzdem mehr als 12 Jahre betragen.
Ist der Vertrag dann immer noch steuerfrei oder entspreicht das einem „Neuvertrag“???
danke für die Antwort und gleich noch eine Frage:
Und wie steht es, wenn man die Vertragslaufzeit verkürzt - die Vertragslaufzeit würde trotzdem mehr als 12 Jahre betragen.
Ist der Vertrag dann immer noch steuerfrei oder entspreicht das einem „Neuvertrag“???
danke für die Antwort und gleich noch eine Frage:
Und wie steht es, wenn man die Vertragslaufzeit verkürzt - die Vertragslaufzeit würde trotzdem mehr als 12 Jahre betragen.
Ist der Vertrag dann immer noch steuerfrei oder entspreicht das einem „Neuvertrag“???
danke für die Antwort und gleich noch eine Frage:
Und wie steht es, wenn man die Vertragslaufzeit verkürzt - die Vertragslaufzeit würde trotzdem mehr als 12 Jahre betragen.
Ist der Vertrag dann immer noch steuerfrei oder entspreicht das einem „Neuvertrag“???
tja - für Fehler muss man betraft werden - da hast du richtig getippt. Trotzdem bin ich gerade im BEgriff, mit durchzurechnen, wie ich möglichst glimpflich das Schiff noch in den Hafen bringen kann.
Daher noch eine Frage:
Und wie steht es, wenn man die Vertragslaufzeit verkürzt - die Vertragslaufzeit würde trotzdem mehr als 12 Jahre betragen.
Ist der Vertrag dann immer noch steuerfrei oder entspreicht das einem „Neuvertrag“???
Beitragsfreistellung kommt wohl im Moment nicht in FRage, da ja gerade erst die Abschlusskosten bezahlt sind nun endlich „investiert“ wird…
Bitte um Umstellungsangebot für eine Vertragsänderung
Versicherungsende: …
Ist diese Änderung steuerschädlich?
gruß
jt
Hallo,
danke für die Antwort und gleich noch eine Frage:
Und wie steht es, wenn man die Vertragslaufzeit verkürzt - die
Vertragslaufzeit würde trotzdem mehr als 12 Jahre betragen.
Ist der Vertrag dann immer noch steuerfrei oder entspreicht
das einem „Neuvertrag“???
wenn eine Kündigung nach 12 Jahren oder später ausgesprochen wird, ist die Auszahlung steuerfrei.
Vertragslaufzeit verkürzen? - man kann den Vertrag doch jederzeit kündigen, macht doch keinen Sinn.
Die Kürzung der Vertragslaufzeit dürfte theoretisch keine Auswirkung haben, wenn der Versicherer das mitmacht. Da sollten Sie den Versicherer direkt kontaktieren.
was heißt denn gerade Abschlusskosten bezahlt wurden? Wie alt ist der Vertrag?
Abschlusskosten werden auf 5 Jahre verteilt. Eine Kündigung vor 5 Jahren ist also besser wie eine danach. Eine Kündigung nach 12 Jahren ist also schlechter als eine in den ersten 5 Jahren. Wenn Du die Versicherung sowiso kündigen möchtest, dann lieber gleich.
Ist der Vertrag ganz neu kann man oft noch innerhalb eines Monats widerufen. Bzw. nach Erhalt aller Informationsunterlagen.
Eine Lebensversicherung im Portfolio ist meiner Meinung nach nicht verkehrt.