Lebensversicherung Technischer Beginn/Rückkaufwert

Hallo Leute,

folgender Fall:

Meine Eltern haben eine Lebensversicherung abgeschlossen. Der technische Beginn war 1.02.87. Letztes Jahr wollte mein Vater die Versicherung kündigen. Auf Anraten des Versicherungsvertreters haben meine Eltern die Versicherung 1 Jahr mit doppeltem Beitrag weiterbezahlt und sollten dieses Jahr bei Kündigung dann auch etwas ausbezahlt bekommen.
Der ausbezahlte Wert ist: 277,34 DM.
Wie kann das sein: 14 Jahre wurde einbezahlt: 40 DM pro Monat.
Im letzen Jahr dann halt 80 DM pro Monat.
Wie kann das sein?
Bei der Versicherung selber habe ich noch nicht nachgefragt, da meine Eltern den Brief erst am Freitag erhalten haben.
Im Vertrag ist eindeutig von Rückkauf die Rede und ein Betrag von ca. 6000 DM (ohne Überschußanteile) wird auch benannt. Ist abhängig vom Eintrittsalter, was ich auch nicht so ganz verstehe?
Wie soll ich vorgehen?

Bin für jeden Ratschlag dankbar…

Gruß Andy

Hallo Andreas (schöner Vorname… :smile:

klingt für mich schon etwas seltsam. Ich kenne auch diese Lösungsmöglichkeit „doppelter Beitrag für ein Jahr“ nicht.

Es scheint schon möglich zu sein, daß Du eine Kapital-Lebensversicherung hast. Die Höhe des Rückkaufwertes kannst Du dem Vertrag entnehmen, abhängig ob irgendwelche Zusatzversicherungen in dem Vertrag drinne sind (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallzusatz etc.) ist der Beitrag kein gutes Kriterium zum Abschätzen.

Gleichzeitig kann ja auch sein, daß die Beitragszahlung mal für eine Zeit geruht hat und nicht über die vollen Jahre gegangen ist. Schließlich geht es auch um die Laufzeit des gesamten Vertrages.

Und letztlich könnte es sein, daß es sich um eine fondsgebundene LV handelt und der Fondswert gerade mal im Keller ist…

In dem Schreiben der Versicherung ist ja irgendeine Berechnung enthalten. Ich denke, Du mußt Dir die mal genauer anschauen. Falls es da Unstimmigkeiten gibt, kopier einfach mal den Abschnitt Deiner Police, der die Rückkaufswertentwicklung enthält und frage nach Aufklärung. In diesem Schreiben würde ich das Vorgehen des Vertreters erwähnen, wie gesagt, wenn man einen Vertrag kündigen will, kenne ich diese Vorgehensweise nicht.

Gruß
Andreas

Laufzeit…
Hallo Andreas^2 :smile:

also das mit dem Rückkaufswert scheint mit auch etwas gewagt wenig. Gerade bei dieser Laufzeit. Daher mal die eingezahlten Beiträge über die Vertragslaufzeit geben lassen.

Kleine Anmerkung dazu: Für Falschberatung würde der Vermittler voll umfänglich haften. Also bei der Versicherung unbedingt dieses Thema ansprechen.

Gruß
Marco