Hallo Experten,
ich habe mal „gelernt“ dass sich bei einer Kapitallebensversicherung durch Überschüsse die garantierte Erlebensfallsumme „nach ca. 25 Jahren verdoppelt“.
Gilt das nach den Wirren in der Branche ab 2001 auch noch? Wenn nicht, von welchen „Daumenregeln“ geht man mittlerweilse aus? Und… gilt das auch für private Rentenversicherungen?
Dankbare Grüße
Bonsai
Bei einer effektiven Verzinsung von 2,81% p.a. unter Misachtung der Risikobeiträge ja!
Welches „Wirrwar seit 2001“ meinen Sie?
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Bei einer effektiven Verzinsung von 2,81% p.a. unter
Misachtung der Risikobeiträge ja!
Nochmal zum Mitschreiben bitte, das verstehe ich nicht.
Welches „Wirrwar seit 2001“ meinen Sie?
Z.B. die regelmäßigen Mitteilungen über erneut gesenkte Verzinsungen nach dem Einbruch der Aktienmärkte, oder auch die danach eben deutlich reduzierten Aktienanteile im Anlageportfolio.
Guten Tag Bonsai,
die von Ihnen genannte Faustregel stimmte in der Tat bis zum
Jahr 2002 unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer
ca. 30 Jahre alt war und keine Zusatzverträge (Unfall, Berufsunfähigkeit, Pflegerente) an den Hauptvertrag angekoppelt waren.
Nachdem die durchschnittliche Verzinsung in der Lebensversicherung
von 7,5 auf ca. 4,3 % gefallen ist (Branchenwert), müssen Sie -
um den gleichen Effekt der Summenverdoppelung zu erreichen - in etwa
eine Laufzeit von 35 Jahren vereinbaren.
Allerdings - und das sollte immer beachtet werden - ist die
Durchschnittsverzinsung immer eine Augenblicksbetrachtung.
Keiner - auch die noch so sehr als Guru der Branche Angesehenen -
kann für 5, 10 oder gar 35 Jahre in die Zukunft sehen.
Es wird auch zukünftig Schwankungen bei der LV-Verzinsung geben, die
jeweils dem allgemeinen Zinsniveau folgen.
Deswegen sind die von mir genannten 35 Jahre eben auch nur auf dem
Hintergrund der aktuellen Verzinsung zu sehen.
In zwei Jahren kann das wieder anders aussehen. Anzumerken
wäre noch, dass die aufmerksamen Beobachter für einen Zeitraum
von ca. 5 Jahren mehrheitlich keine bedeutende Zinserhöhung für
die LV absehen.
Die Private Rentenversicherung gehört dem Wesen nach auch zu dem
Versicherungszweig der Lebensversicherung und unterliegt den gleichen
Regeln bei der Kapitalanlage und der Überschussermittlung durch die Gesellschaften. Sie können das von mir Gesagte bezüglich der Verzinsung adäquat auch darauf übertragen.
Freundlicher Gruß
Günther
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Bei einer effektiven Verzinsung von 2,81% p.a. unter
Misachtung der Risikobeiträge ja!
Nochmal zum Mitschreiben bitte, das verstehe ich nicht.
Die 25ste Wurzel aus 2 ergibt 1,0281… somit ist eine Verzinsung von 2,81% jedes Jahr nötig, um die Summe zu verdoppeln (klappt aber nur bei einer Einmalzahlung zu Beginn der LV 
Welches „Wirrwar seit 2001“ meinen Sie?
Z.B. die regelmäßigen Mitteilungen über erneut gesenkte
Verzinsungen nach dem Einbruch der Aktienmärkte, oder auch die
danach eben deutlich reduzierten Aktienanteile im
Anlageportfolio.
Glücklich ist, wer einen Versicherer mit wenig Aktien erwischt hat.
Es grüßen unsere 5,1% aktuelle Verzinsung 
Nicht alle Eier in einen Korb!
Glücklich ist, wer einen Versicherer mit wenig Aktien erwischt
hat.
War das Ironie oder meinst Du das im Ernst? Spätestens seit 1989 (Nobelpreis für H. Markowitz) ist doch klar, dass eine gewisse Beimischung von Aktien das Risiko VERMINDERT. Wenn man natürlich so dumm ist wie unsere lieben, lieben (DAS ist Ironie) deutschen Lebensversicherer, und zum Höchstkurs kauft, um nach dem Absturz zu verkaufen, dann geht die Rechnung nicht auf.
Aber die Regel, nicht alle Eier in einen Korn zu legen, gilt auch für reine Rentenfonds! Bei den gegenwärtigen Zinsen ist das allenfalls eine inflationssichernde Anlage, aber niemals eine geldvermehrende.
Viele Grüße,
Andreas
Die Erfahrung des Jahres 2001 haben die deutsches Lebensversicherer wohl etwas besseres gelehrt. Nach dem Crash der Aktien und den gesetzlichen Vorschriften diese Verluste in den Büchern abzuschreiben haben ein Großteil der deutschen Lebensversicherer in Arge Bedrängnis gebracht. Nämlich gerade die die in den Jahren zuvor hohe Überschüße von 9-14% anpriesen. Einer ging Pleite, zwei wurden durch kräftige Finanzspritzen der Konzern-Mutter gerettet und eine ganze dandvoll mußten Ihr Tafelsilber verkaufen. Das Bafin ordnet aufgrund dieser Erfahrung einer „Streßtest“ an. Das Ergebins: Wenn sich dies Ereignis wiederholen würde, würden noch viel mehr Versicherer in Bedrängnis kommen. Seitdem halten die Versicherer Ihr Aktienpacket eher klein. Und viele Lebensversicherer erholen sich im Laufe diese Jahres erstmal wieder aufgrund der steigenden Kapitalrenditen.
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