mal angenommen jemand hatte Hautkrebs.
Das maligne Melanom wurde wegoperiert.
Die Person geht regelmäßig zur Krebsnachsorge und ist befundfrei.
Sie hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50%, ausgestellt für 5 Jahre.
Müssen diese Umstände den Versicherern von bereits existierenden Lebens- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen mitgeteilt werden?
Hat diese Person die Möglichkeit eine (bezahlbare) neue Risiko-Lebensversicherung abzuschließen?
es gibt jedoch Möglichkeiten am Markt, bein denen eine Todesfallsumme zur Verfügung steht und keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Jedoch sind immer Wartezeiten damit verbunden.
Grüsse
A.
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es gibt jedoch Möglichkeiten am Markt, bein denen eine
Todesfallsumme zur Verfügung steht und keine Gesundheitsfragen
gestellt werden. Jedoch sind immer Wartezeiten damit
verbunden.
Grüsse
A.
Hat diese Person die Möglichkeit eine (bezahlbare) neue
Risiko-Lebensversicherung abzuschließen?
ohne verstoß gegen die vorvertragliche anzeigepflicht (mit
seinen rechtsfolgen) wohl eher nicht!!!
Das würde ich so nicht unterschreiben. Die Risikobewertung bei abgeschlossenen Krebsbehandlungen ist in den letzten Monaten Stark überarbeitet wurden. Eine pauschale Aussage dazu kann man nicht machen. Es wird sicherlich zu einem Zuschlag kommen. Das hängt aber vom Alter der Person, Stadium des entfernten Geschwürs und dem Zeitpunkt seitdem die Behandlung abgeschlossen ist ab.