Guten Tag,
kann von der Pflegeversicherung verlangt werden, dass eine Lebensversicherung gekündigt wird, die noch auf eine pflegbedürftige Frau läuft, falls kein anderes Kapital mehr verfügbar ist, zur Pflegekostenabdeckung?
Joachim
Guten Tag,
kann von der Pflegeversicherung verlangt werden, dass eine Lebensversicherung gekündigt wird, die noch auf eine pflegbedürftige Frau läuft, falls kein anderes Kapital mehr verfügbar ist, zur Pflegekostenabdeckung?
Joachim
Hallo Joachim,
berechtigt zur Willensabgabe sind nur der VN oder deren gesetzliche Vertreter (z.B. Vormund).
Daher wäre es unter Umständen meiner Ansicht nach möglich. Je nachdem, wer der Vormund ist.
ALLERDINGS ist es so, dass eine Kündigung meist mit Einbußen verbunden ist. Daher solltet ihr euch überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, den Ablauf zu erwarten und dann mehr Geld zu erhalten.
Gruß
MArco