Lebensversicherung und Sozialhilfe

Kurz zu uns: wir sind eine s.g. „eheänliche Gemeinschaft“ und seid 4 Monaten stolze Eltern eines kleinen Mädchens. Ich beziehe Arbeitslosenhilfe, da unverheiratet nach Steuerklasse 1. Meine Verlobte steckt in einem laufenden Privatinsolvenz-Verfahren, da sie sich beim Aufbau ihrer Firma übernommen hat.

Nach mehr als 3! Monaten Wartezeit habn wir vom Sozialamt die Mitteilung bekommen, wir hätte keinen Anspruch, da eine Lebensversicherung mit einem derzeitigem Rückkaufswert von ca. 8.000,- Euro besteht.

Die Lebensversicherung ist eine von mir nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen übernommene Direktverischerung (besteht seit 13 Jahren), die ich privat weitergeführt habe.

Sie dient definitiv der Altersvorsorge und soll im Todesfall meine Familie schützen.

Wie kann ich mich hier wehren? Ich habe schon privat Kredite (bei Familie/Freunden) aufgenommen um zu meiner Verlobten ziehen zu können, sowie die Erstausstattung für das Kind zu erwerben.

Parallel zur Miete in der 2-ZiWohnung iH.v. 880 Euro muss ich jeden Monat 150,- Euro für einen Lagerraum, in dem mein Hausstand liegt berappen … München ist teuer!!!

Danke für Eure Hilfe, wir stehen echt auf dem Schlauch!!!

Hallo,
meine Aussagen haben keine Gültigkeit auf Vollständigkeit.

  1. lass deine Steuerkarte nach Steuerklasse 2 ändern, damit hast du ein wenig mehr Geld monatlich zur Verfügung.
  2. beantrage Wohngeld.
  3. Drei Monate Wartezeit sind nicht unüblich.
  4. Das mit der Lebensversicherung muss leider so geschluckt werden.
  5. verkaufe deinen Hausstand, damit fallen auch die monatlichen Kosten für den Lagerraum weg.

Gruß mic

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo (Anrede!)

Auf jedem Bescheid steht eine Rechtmittelbelehrung.
Nimm doch einfach das zulässige Rechtsmittel in Anspruch, notfalls bis zum Gericht.

Gruß
HaWeThie

bad news
hallo steconi,
leider muss ich mic im wesentlichen recht geben:

Sie dient definitiv der Altersvorsorge und soll im Todesfall
meine Familie schützen.

das interessiert die behörde leider nicht. die betrachten das als vermögen und damit hast du das erstmal zu verbrauchen. gnadenlos, aber wahr.

Wie kann ich mich hier wehren?

wenn überhaupt rate ich dir, einen passenden anwalt ausfindig zu machen (ausgewiesener sozialrechtler ist wichtig).

Ich habe schon privat Kredite
(bei Familie/Freunden) aufgenommen

auch schulden interessieren das amt nicht…

Parallel zur Miete in der 2-ZiWohnung iH.v. 880 Euro muss ich
jeden Monat 150,- Euro für einen Lagerraum, in dem mein
Hausstand liegt berappen … München ist teuer!!!

herzliches beileid: bitter für dich, aber für die behörde alles kein argument- die haben ihre standardwerte und schluss. im zweifelsfall können sie dich zum umzug zwingen.
tut mir wirklich leid…

greetings
bernd