Lebensversicherung und Steuerschädigend?

Hallo,

ich habe von meiner Versicherung ein Angebot erhalten,
wo ich meine Beitragszahlung um bis zu 10% der Versicherungssumme mehr einzahlen kann, als es ursprünglich vereinbart war, um somit die Vertragslaufzeit abzukürzen.
Wenn ich mehr als 10% einzahlen würde, wäre dies steuerschdlich
hat man mir mitgeteilt.
Kann mir bitte jemand sagen, was in diesem Falls steuerschädlich heißt?

Danke!
Sebastian

Hallo Sebastian,

das bedeutet, daß du die ordentlichen und außerordentlichen Erträge würdest versteuern müssen - wohingegen sie ansonsten steuerfrei bleiben.

Einfacher die Differenz zwischen ausgezahlter Summe und der Summe der eingezahlten Beiträge.

Alte Veträge sind bei mindestens 12jähriger Laufzeit und mind. 5 jahren Beitragszahlungsdauer steuerfrei.

Gruß

Poseidon

Danke!

Aber das verstehe ich nicht…

Vertrag läuft über 30.000 Euro.
Seit über 20 Jahren und noch bis 2024.
Wenn ich da heute mehr als 3000 Euro zusätzlich einzahle,
soll das steuerschädigend sein?

Kann das ein außenstehender beurteilen,
oder kann das nur die Versicherung sagen?

Nochmal Danke!
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag Sebastian,
wenn Sie hingehen und eine nach altem Recht bestehende LV in der
Laufzeit verkürzen, dann ändern Sie einen wesentlichen Vertragsinhalt.

Nach meinem Verständnis stellt das eine Novation für den Vertrag dar.
Der Ertrag, der nach der Novation anfällt - als Teil des Gesamtertrages - wäre dann nicht mehr steuerbefreit.
Wenn Sie ganz auf Nummer Sicher gehen wollen, zeigen Sie das
einem Steuerberater oder Ihrem Finanzamtssachbearbeiter.
Beides ist kostenpflichtig. Sie haben dann aber die Gewähr, dass
Sie steuerlich nicht gewaltig in die Röhre gucken.
Außerdem: Wenn Sie gegen Laufzeitende aufstocken, nur damit die
Laufzeit verkürzt wird, zahlen Sie einen unverhältnismäßig hohen
Risikokostenanteil, der sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der
Novation bemißt. Von neuen Abschluß- und Verwaltungskosten rede
ich erst gar nicht.
Ich frage mich, was Ihr VU reitet, damit es Ihnen überhaupt so ein
Angebot macht.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke!

Aber das verstehe ich nicht…

Vertrag läuft über 30.000 Euro.
Seit über 20 Jahren und noch bis 2024.
Wenn ich da heute mehr als 3000 Euro zusätzlich einzahle,
soll das steuerschädigend sein?

Hallo nochmal,

ja das ist so - Zuzahlungen sind nur in in bestimmten Größen zulässig, wenn die geschilderte Steuerfreiheit nicht gefährdet werden soll. Dies sind max 10% pro Einzahlung, max. 20 % pro Vertrag über die gesamte Laufzeit.

Ich würde mir das nochmals von der Gesellschaft direkt erläutern lassen - am besten in deren Zentrale anrufen.

Gruß

Poseidon

1 „Gefällt mir“

Danke!

Das ist ein Vertrag, wo die Überschüsse dafür verwendet werden,
die Laufzeit zu verkürzen.
Ursprünglich hat mna davon geredet, dass er mit 50 ausgezahlt wird,
jetzt ist es mit 64 oder so. Toll!?
Von daher verschiebt sich die Laufzeit ja jährlich
nach vorne oder nach hinten auf Grund der Erträge, denke ich?

Grüße
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

so ist es. Werden die Gewinnanteile zur Dauerverkürzung verwendet, kann man nur einen ungefähren Ablauftermin bestimmen. Bei Abschluss wird dann natürlich der genannt, der sich auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen Ergebnisse ergibt.

Das war vor 20 Jahren deutlich besser als es das heute ist. Dadurch hat sich der mögliche Ablauftermin im Laufe der Jahre wieder nach hinten verschoben.

Lass dir mal die beitragsfreie Leistung ermitteln und die daraus resultierende Ablaufleistung. Ggf. ist die Rendite deutlich besser als den Vertrag beitragspflichtig fortzuführen.

Wozu sollte der Vertrag dienen, wofür würde er heute noch Verwendung finden ?

Wie sieht der Rest deiner Vorsorge aus ?

Gruß

Poseidon

Sie haben die seltene Variante in der Gewinnverwendung gewählt,
bei der sich permanent die Laufzeit ändert. Insoweit kann eine
neuerliche Laufzeitänderung dann in der Tat für sich genommen
keine Novation sein. Einverstanden. Allerdings geht es ja darum, durch
zusätzliche Einzahlungen die Laufzeit zu verkürzen. Die zusätzliche
Einzahlung ist eine Beitragsänderung und damit eine Novation.
Die dadurch ausgelöste Laufzeitänderung ist eine indirekte Novation.
Bevor Sie sich auf die mir unbekannte 10 %-Regelung verlassen,
sollten Sie den vorgeschlagenen Weg der Bestätigung gehen.
Erst wenn Ihr StB bzw. das FA das auch so sehen, haben Sie
Veranlassung zur Zuversicht.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Poseidon!
Der Vertrag war dafür gedacht, eine Immobilie in jungen Jahren anzuschaffen und mit 50 Jhren den letzten Rest abzutragen oder so ähnlich.
Das war die ursprüngliche Idee.
Wenn ich mich darauf verlassen hätte, hätte ich eine Abweichung von
fast 15 Jahren.
Durch solche Ereignisse, weiss ich nicht nur warum meine Züge ab und zu Verspätung haben, sondern ich weiss auch, was die Menschen dazu bewegt sich vor Züge zu werfen!
Aber ich will nicht mehr als nötig dramatisieren…

Kannst du mir das mit der beitragsfreien Leistung bitte erklären?

Heute dient der Vertrag mehr als Geldanlage, die Versicherungsleistung an sich benötige ich nicht.

Meien Rentenabsicherung sollte auch ohne diese Geschichte OK sein.

Was ist dein/euer Tipp?

Vielen Dank nochmal!
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]