Lebensversicherung verkaufen oder kündigen

Hallo,
ich habe zwar schon einiges drüber gelesen, einige Fragen bleiben:

  • was bekomme ich bei Verkauf? Kann ich nur durch Einholen von Angeboten klären, also: Wer hat Tipps für seriöse Firmen die ein faires Angebot machen?

  • was bekomme ich bei Kündigung (Vertrag ist ca. 20 Jahre alt)
    sprich: was kann ich noch erstreiten (muss wohl sein) über dem von der Versicherung angegeben Rückkaufwert der, mit Gewinnbeteiligung, nur knapp über den eingezahlten Beträgen liegt? Gibts da eine Faustformel oder muss man wirklich gleich zum Anwalt?

Gruß und Dank
Stefan

Guten Tag Stefan,
wie Sie richtig sagen, kann nur ein konkretes Angebot einer
Aufkäuferfirma Klarheit schaffen, ob der Rückkaufswert Ihrer
Gesellschaft zu verbessern ist. Firmentipps sind hier nicht möglich.
Dennoch ist es einfach. Sie gehen im Netz unter „Versicherung verkaufen“ auf Suche, bekommen eine Viertelmillion Beiträge und
Querverweise und suchen sich selbst Adressen. Das dauert vielleicht
eine Viertelstunde.

Ihre Frage nach der Höhe eines zu erstreitenden Rückkaufswertes
ist leicht zu beantworten. Hier gibt es nullkommanix zu erstreiten.
Der Rückkaufswert bemisst sich nach dem aufsichtsrechtlich abgesegneten Geschäftsplan, der seit 20 Jahren in der Welt ist und den
Sie auch hätten einsehen können - hätten Sie seit zwanzig Jahren
gewusst, wie eine KLV funktioniert.
Bleibt der schiere Vergleich mit dem Angebot von Aufkäuferläden.
Das ist lästig und erfordert Gehirnzellen. Aber nur so geht es.
Gruß
Günther

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Hallo,

Ihre Frage nach der Höhe eines zu erstreitenden
Rückkaufswertes
ist leicht zu beantworten. Hier gibt es nullkommanix zu
erstreiten.

so pauschal kann man das nicht sagen. Wie eine Gesellschaft den Rückkaufwert berechnen muß, oder besser, was sie miteinbeziehen muß und was nicht, wurde in den letzten Jahren öfters richterlich verändert. Ich sage nur die Stichworte „Stille Reservern“ und „Kostenverteilung“.

Wer glaubt, der Rückkaufswert sei zu niedrig angesetzt, kann dies überprüfen lassen. Stellt sich dabei heraus, daß die Gesellschaft eventuell jüngste Rechtssprechungen nicht beachtet hat, wird man, falls freundliche Hinweise nichts fruchten, den Weg über ein Gericht bestreiten müssen (und dann auch sollen).

Benni

Hallo Günter

Ihre Frage nach der Höhe eines zu erstreitenden
Rückkaufswertes
ist leicht zu beantworten. Hier gibt es nullkommanix zu
erstreiten.

leider ist dem nicht so. Ein Bekannter von mir „handelt“ jeden Tag die KKWs mit den Versicherern aus. Im Schnitt kommen so zwischen 15-25% mehr raus, in einem Fall waren es sogar 90% …
Klagen will er aber auch ncihtb unbedingt, dann nimmt er lieber die 20% mehr… :smile:

Der Rückkaufswert bemisst sich nach dem aufsichtsrechtlich
abgesegneten Geschäftsplan, der seit 20 Jahren in der Welt ist
und den

den eh niemand nachvollziehen, geschweige nachrechnen kann

Gruß
Günther

LG
Mikesch

Hallo,

diese Aussagen stimmen so nicht. Der Rückkaufswert ist vertraglich festgelegt und ist so wie er in der Police steht. Der Auszahlungsbetrag, also Rückkaufswert plus Überschüsse ist dispositiv. Bei der Frage der zuzurechnenenden Überschüsse ist wenn überhaupt „Verhandlungsmasse“ vorhanden,

viele Grüße
Andreas

Guten Tag Benni,
die sogenannte jüngste Rechtsprechung bezieht sich auf Verträge,
mit definiertem Beginnkorridor. Der in Rede stehende Vertrag ist
zwanzig Jahre alt. Ich sehe nicht, dass für diesen die neue
Welpenschutzfrist für Nichtversteher oder die alte Hampelschutzfrist
für Nichtleser in Frage kommt.
Gruß
Günther

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Hallo zusammen,
und erstmal danke für die Antworten.
Ich werd dann mal Angebote für einen Verkauf einholen, schade das sich keine Firmen empfehlen lassen…
Wo kann ich denn den Vertrag und den angegebenen Rückkaufwert überprüfen lassen und was kostet das in etwa?

@Günther zum Thema „Nichtversteher“ und „Nichtleser“: die Verträge sind nicht ohne Absicht so geschrieben das sie jemand der sich nicht aufwändig damit beschäftigt da nicht durchblicken kann. Ein Verwandter von mir der jahrelang u.a. Lebensversicherungen verkauft hat, hat nach eigener Aussage für jeden verkauften Vertrag ein schlechtes Gewissen…

Gruß und Dank
Stefan

Guten Tag Stefan,
zunächst: eine Überprüfung ist aus meiner Sicht sinnvollerweise
nur durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen möglich, der in der Lage ist, Bedingungswerk, Geschäftsplan und Police selbst
miteinander zur Deckung zu bringen. Die Bezahlung richtet sich regelmäßig nach Zeitaufwand. Und das heißt dann ca. 80 bis 120 €
plus USt.
Ansonsten stimme ich Ihnen vorbehaltlos zu. Sämtliches
Tarif- , Bedingungs- und Geschäftsplanwerk ist auch aus meiner Sicht
seit Jahrzehnten so gestrickt worden, dass eines genau nicht passiert.
Nämlich, dass ein durchschnittlich interessierter Kunde durchzublicken
vermag. In gewisser Weise ändert sich das seit 2008. Davon haben Sie aber leider nix mehr.
Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten. Nehmen Sie das einfach als meinen persönlichen Branchenfrust.
Gruß
Günther

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