Lebensversicherung.......wer ist erbberechtigt?

Folgender Fall: Frau A und Herr A lassen sich scheiden. Es existiert eine gegenseitige RisikoLV über 50000 €. Frau A hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht, diese ist nicht bezugsberechtigt.Mal davon abgesehen, dass man die Bezugsberechtigung nach der Scheidung sofort ändern sollte…hätte die Tochter von Frau A nach der Scheidung (Teil)-Ansprüche auf die RisikoLV? Vielen Dank im voraus!!

Hallo,

wenn Frau A verstirbt und Herr A Bezugsberechtigter ist, bekommt die Tochter keine Leistungen aus der LV.

Unabhängig davon, der Bezugsberechtigte sollte immer Versicherungsnehmer der LV sein, der Partner versicherte Person (keine Erbschaftssteuer)

Gruß
CM

bezugsberechtigt.Mal davon abgesehen, dass man die
Bezugsberechtigung nach der Scheidung sofort ändern sollte

Wieso erst nach der Scheidung ? Ich würde sie sofort ändern.