Lebensversicherungen

Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage. Wir haben bei unserer Bank ein Darlehn und haben unsere Lebensversicherungen als sicherheit hinter legt.Nun war leider mein Mann 3 Monate Krank(Rücken-OP)
Wir hatten das unsere Bank mitgeteilt und Die bank kam uns entgegen,das wir solange wie mein Mann krank ist nur die Zinsen für das Darlehn zahlen bis er wieder arbeitet.
Nun mein Mann hat die Arbeit wieder auf genommen und wir zahlen wieder voll die Raten. Alles Gut und schön, nun kam eine merkwürdige Anfrage bei unserer Lebenversicherung,wie zur Zeit der Rückkaufwert ist.
Kann denn die Bank hinter unseren Rücken solche Auskünfte einholen??

Hallo Mielchen1,
natürlich kann die Bank das…:wink:
Die Lebensversicherung ist halt abgetreten. Ist allerdings auch nicht unbedingt als Problem zu sehen!? Die Bank muss halt wissen, ob weiterhin die Prämien gezahlt wurden bzw. der benötigte RW gesichert ist.

Gruß
RF

vielen Dank für Deine Antwort,ich war der Meinung,eine Anfrage ist dann wichtig wenn die Bank an das Geld möchte.Denn wir hatten für 3 Monaten mit der Genehmigung der Bank nur Zinsen für das Darlehen gezahlt,jetzt zahlen wir ja die vollen Raten,da dürfte ja usere Versicherung nicht flöten gehen so wie uns das die Bank im Gespräch sagte

Hallo!
Sofern die Lebensversicherung als Sicherheit dient, gibt es darüber auch einen Vertrag. Dieser Abtretungsvertrag enthält wahrscheinlich einen Passus, wonach die Bank die Abtretung der Lebensversicherungsgesellschaft mitteilen und entsprechende Auskünfte bei der Gesellschaft einholen darf. Bitte schau diesbezüglich in die Verträge.
Solltest Du aus diesen nicht schlau werden, lass es Dir von der Bank oder einer neutralen Stelle (Verbraucherschutz) erläutern/prüfen.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken

Guten Tag!
Sie scheinen da ein wenig blauäugig zu denken!
Wenn Sie den Vertrag als SICHERHEIT HINTERLEGT haben, dann bedeutet das, daß die Rechte aus dem Vertrag ABGETRETEN sind! Das bedeutet, der Gläubiger kann den Nutzen aus dem Vertrag ziehen, soweit noch eine Schuld besteht!

Die Bank hat noch ganz andere Mittel, wie z.B. die Möglichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung!

…aber ein ganz anderes Thema!

Wenn Ihr Mann 3 Monate krank war, so hoffe ich für Sie, daß er über eine ordentliche Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt! Diese sollte insofern informiert werden, auch wenn der Versicherungsfall nicht unmittelbar eintritt!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

P.S.: 95% aller Deutschen sind falsch versichert!

Hallo,

ich gehe davon aus, das die Bank prüfen wollte ob die Beiträge für die LV bezahlt werden. Das ist ihr Recht
da die LV als Sicherheit für das Darlehen.
Die Bank wollte wohl prüfen wie hoch der Rückkaufswert
derzeit. Der Rückkaufswert (RW)steigt jedes Jahr solange die LV bezahlt wird an. Das Darlehen verringert sich, d.h. das der RW wird irgendwann einmal höher sein als die noch zu zahlende Darlehenssumme.

Viele Grüße

Martin

Ja, Gemäß Kreditwesengesetz darf die Bank das, da die versicherungen im Rahmen von Darlehen abgetreten sind und somit eine Sicherheit für das Darlehen darstellen.
Sollte es sich bei Ihren Darlehen nicht nur um Betriebsvermögen sondern auch um Umlaufvermögen handeln, welches kreditiert wurde, achten Sie darauf, dass nur der Todesfall abgetreten ist, da sonst Steuerpflicht besteht.
MfG
Ulrich

Hallo Mielchen1,

wenn Du sagt, dass die LV als Sicherheit hinterlegt ist, meinst Du wahrscheinlich, dass die LV als Sicherheit an die Bank abgetreten ist.
Hier passiert folgendes: Bei einer LV gibt es zwei entscheidende Personen: die versicherte Person und den Versicherungsnehmer.
Die versicherte Person ist diejenige, deren Tod versichert ist oder einfacher gesagt: stirbt die versicherte Person wird die LV ausgezahlt und der Vertrag endet damit.
Der Versicherungsnehmer ist der Kontoinhaber der Versicherung. Ihm stehen alle Rechte zu und in der Regel bekommt er das Geld, wenn die versicherte Person bei Ablauf der LV noch lebt (je nach Vereinbarung im Eröffnungs-Antrag). Hierzu gehört auch das Recht die LV als Sicherheit abzutreten.
Bei einer Abtretung werden die Rechte des Versicherungsnehmers (=Kontoinhaber) auf die Bnak übertragen. Dadurch kann der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht mehr kündigen und sich auszahlen lassen. Der Bank würde das natürlich nicht gefallen, weil sie ihre Sicherheit verliert. Die Bank darf die LV unter bestimmten Umständen kündigen, z.B. wenn das Darlehen nicht mehr bezahlt wird und Mahnungen erfolglos bleiben. Dann wird der Rückkaufswert der LV an die Bank ausgezahlt und damit das Darlehen getilgt.
Die Abfrage des Kontostandes ist ein normales Recht eines Kontoinhabers und aufgrund der Abtretung hat die Bank das Recht den aktuellen Kontostand zu erfragen.
Dadurch stellt sie den Wert der Sicherheit fest, denn im Gegensatz zum Versicherungsnehmer erhält sie nicht automatisch jedes Jahr ein Schreiben der Versicherung mit dem aktuellen Wert (auch Rückkaufswert genannt).

Hier ist also nichts hinter Eurem Rücken passiert, sondern die Bank hat ein Recht wahrgenommen, welches ihr durch die Abtretung ausdrücklich gegeben wurde.
Sie wird dies auch in mehr oder weniger unregelmäßigen Abständen wiederholen.
Negative Folgen hat dies nicht, weder für den LV-Vertrag, noch für den Kredit.
Beim Kredit kann es sogar psitive Auswirkungen haben, z.B. wenn bei Zinsablauf des Darlehens der Wert der Versicherung über dem Darlehen liegt. Dann bekommt Ihr nämlich einen besseren Zinssatz.

In diesem speziellen Falle kann es allerdings sinnvoller sein ein Policendarlehen bei der Versicherung aufzunehmen und damit das Bankdarlehen komplett zurückzuzahlen. Das wird dann wahrscheinlich noch billiger werden.

Hoffe Euch weitergeholfen zu haben.
Beste Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen, vielen Dank für die Antwort, hast Du gut erklärt.Na das Darlehen zahlen wir ja regel mäßig ab, wir hatten nach Rücksprache mit der Bank nur 3 Monate,wo mwin Mann Krankengeld bekommen hat die Zinsen bezahlt,wie gesagt nur 3 monate,abeer das wurde ja mit der Bank abgesprochen. und jetzt wieder normale Raten. Wußte nicht,das die Bank Auskunft über den Rückkauf einholen darf. Mein Mann hat gedacht,das jetzt seine LV flöten geht, deshalb habe ich im Forum gefragt,betrifft mich ja auch.
Aber vielen Dank noch mal für die Antwort.

Antwort:
Die Bank hat als Sicherheit eine Grundschuld und die LV.
Die Bank will von Zeit zu Zeit wissen, wie hoch ihre Sicherheiten zu bewerten sind, einmal die Grundschuld
(verändert Marktgegebenheiten), einmal die LV (gestiegener Rückkaufswert).
Die Anfrage der Bank ist das Normalste der Welt, keine Bange. Ich mache das seit 40 Jahren.
Wenn Sie von der Versicherung eine Abschrift bekommen:
ist doch gut, dann wissen Sie, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist.

Grüsse
Bracco

Da ihr der Bank die Rechte aus der Lebensversicherung abgetreten habt, können die das natürlich erfragen. Für die Verwertung der Lebensversicherung muss die Bank euch das aber erst androhen, wenn ihr die Raten nicht mehr zahlen könnt zum Beispiel.

Hallo Mielchen,

das muss nicht unbedingt sein, geht aber in der Regel aus den Verträgen hervor, die Sie unterzeichnet haben. Die sollten Sie sich vielleicht noch einmal anschauen. In Bezug auf die Umstände halte ich das allerdings für nachvollziehbar - aus Sicht der Bank.

Beste Grüße
Stephan Heddinga

wer ist der Versicherungnehmer von den lebensversicherungsverträgen? falls nicht die bank, dann hat die Bankt trotz Session kein Einsichtsrecht ohne Ihre Erlaubnis und des Weiteren darf der Versicherer in diesem Fall auch keine Daten an Dritte weitergeben.

Ich denke ja. Die Lebensversicherung dient der Bank als Sicherheit (Pfand) für den Kredit. Die Bank hat somit auch den Anspruch und die Möglichkeit, den Wert des Pfandes bei der Versicherung zu überprüfen.
Gruss Stephan

Hallo, die Bank hat ja bei der Kreditvergabe eure Lebensvers. bereits gerüft wegen dem Rückkaufswert. Dieser wächst ja von Jahr zu Jahr durch weitere Einzahlungen.
Die Versicherung wiederum verschickt jedes Jahr automatisch den Wert der Versicherung.

Ist es bei Dir wirklich so, dass die Bank das zusätzlich angefordert hat. Das käm mir dann seltsam vor,

LG

hamsterbaumi

Wenn Lebensversicherungen als Sicherheit für einen
Kredit verpfändet wurden, hat die Bank aus meiner
Sicht auch das Recht, die Werthaltigkeit dieser
Sicherheiten zu hinterfragen.
Dies insbesondere dann, wenn der Kredit nicht oder
auch vorübergehend nicht getilgt werden kann.Bei
einem offenen vertrauensvollen Verhältnis zwischen
Kreditnehmer und Bank hätte man allerdings erwarten
können, dass man den Kreditnehmer über die evtl.
Notwendigkeit einer solchen Rückfrage bei der Ver-
sicherung informiert.

de montana