Lebensversicherungen / Vermögen und Hartz 4

Folgende Frage zu Hartz 4. Wenn ein Arbeitsplatzverlust droht mit Arbeitslosigkeit und Hartz 4 ist es ja so, dass ein Teil des Vermögens (150 Euro pro Lebensjahr) nicht angerechnet wird. Alles andere wird angerechnet. Zählt hier nur das Vermögen aus Versicherungen und Sparkonten oder zählen auch Werte wie ein Auto dazu?

Es gibt ja Lebensversicherungen, welche als Hartz 4 sicher gelten. Meines Wissens nach müssen die aber eine gewisse Klausel haben, dass sie nicht kündbar sind. Ist das richtig? Ich habe auch mal gelesen, wenn man kündigt und der Verlust höher als 10% auf die eingezahlten Beträge ist, die Versicherung nicht gekündigt werden muss. Stimmt das?

Wie sieht es bei den Kontoauszügen aus wenn Hartz 4 beantragt wird? Wie gross ist der Zeitraum auf den in die Vergangenheit geschaut wird?

Vielen Dank für Antworten

Es gibt wohl keine Klausel. Das dürfte im Sozialgesetzbuch geregelt sein:

<Dem Hartz IV-Empfänger steht pro Lebensjahr ein „allgemeines Schonvermögen“ in Höhe von 150,00 € zu. Ein 60-jähriger kann also zumindest über ein Barvermögen in Höhe von 9.000,00 € verfügen, ohne dass Leistungen des Jobcenters vom Verbrauch dieses Vermögens abhängig gemacht werden dürfen.

Darüber hinaus kann der Leistungsempfänger zusätzlich zu der allgemeinen Altersvorsorge eine nach Bundesrecht geförderte Altersvorsorge und/oder ein „besonderes Altersvorsorgeschonvermögen“ in Höhe von 750,00 € pro Lebensjahr geltend machen. Leistungen des Jobcenters dürfen nicht vom Verbrauch dieses Altersvorsorgeschonvermögens abhängig gemacht werden. Zusätzlich zu dem Barvermögen kann also ein 60-jähriger – erfüllt er auch noch weitere Voraussetzungen – über Schonvermögen in Höhe von 45.000,00 € z. B. aus einer Lebensversicherung verfügen.>