Lebensversicherungen Verpfändung Kündigung Darlehn

Hallo liebe Experten,

meine Eltern haben ein Darlehn, bei einer Bauparkasse aufgenommen in Höhe von 41800,- Euro. Der Vertrag wurde im März 2010 abgeschlossen. Monatlich soll eine Summe in Höhe von 418,- Euro zurückgezahlt werden. (ca. 280,- Euro Tilgung + 140,- Euro Zinsen) Als Sicherheit dient eine Lebensversicherung, von einer anderen Lebensversicherungsgesellschaft, die einen aktuellen Rückkaufswert von ca. 62.000,- besitzt. Nun kommt es so, dass meine Eltern gegenwärtig nicht in der Lage sind Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Da jedoch die Lebensversicherung durch einen festen Zinssatz für die nächsten 7 Jahre bei der Bausparkasse festgeschrieben ist haben meine Eltern gegenwärtig nicht die Möglichkeit ihre Lebensversicherung zu verkaufen oder zu kündigen, da sie ja wie obern schon beschrieben gegenwärtig verpfändet ist. Nun wäre meine Idee, ob man die Zahlung gegenüber der Bausparkasse einstellt. Dann würde aus meiner Sicht die Möglichkeit greifen, dass die Bausparkasse den Vertrag aufkündigt und sich dann auf die Verpfändete Sicherheit beruft, die Lebensversicherung. Sodass die Lebensversicherung gekündigt werden müsste (von wem wird diese dann gekündigt?), die Bausparkasse ihr Darlehn zurück erhält und der Restbetrag meiner Eltern erhalten müssten.
Sehe ich das richtig, oder werden hier Probleme von meiner Seite aus übersehen?
Könnte mir bitte auch jemand von Ihnen sagen, ob Gebühren für diesen Weg anfallen und in welcher Höhe damit zu rechnen ist? Ich habe in diesem Zusammenhang etwas gelesen von Vorfälligkeitsgebühren – ist dies richtig?

Gern wäre ich auch für weitere Informationen dankbar.

Vielen herzlichen Danke für die Antworten, da ich meinen Eltern helfen muss, damit diese ihr Häuschen behalten können!

Liebe Grüße
Claudia

Hallo,

Antworten auf solche Fragen kann man nur dann geben, wenn man den Kreditvertag gelesen hat.

Vom Grundsatz hat Du Recht, denn die Bank lässt sich in der Regel alle Rechte abtreten und damit auch das Verwertungsrecht ( sonst wäre es keine sicherheit )

Denkber wäre aber auch, dass die Bank anderweitig an das Geld kommt ( Pfändung / Lohnpfändung ) , wobei natürlich dies nicht die Regel ist, da ja die LV besteht.

Ich würde aber das mit der Bank besprechen, denn letzendlich soll es ja " friedlich " ablaufen .

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

meine Eltern haben ein Darlehn, bei einer Bauparkasse
aufgenommen in Höhe von 41800,- Euro. Der Vertrag wurde im
März 2010 abgeschlossen. Monatlich soll eine Summe in Höhe von
418,- Euro zurückgezahlt werden. (ca. 280,- Euro Tilgung +
140,- Euro Zinsen) Als Sicherheit dient eine
Lebensversicherung, von einer anderen
Lebensversicherungsgesellschaft, die einen aktuellen
Rückkaufswert von ca. 62.000,- besitzt. Nun kommt es so, dass
meine Eltern gegenwärtig nicht in der Lage sind Ihre
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Da jedoch die
Lebensversicherung durch einen festen Zinssatz für die
nächsten 7 Jahre bei der Bausparkasse festgeschrieben ist
haben meine Eltern gegenwärtig nicht die Möglichkeit ihre
Lebensversicherung zu verkaufen oder zu kündigen, da sie ja
wie obern schon beschrieben gegenwärtig verpfändet ist. Nun
wäre meine Idee, ob man die Zahlung gegenüber der Bausparkasse
einstellt. Dann würde aus meiner Sicht die Möglichkeit
greifen, dass die Bausparkasse den Vertrag aufkündigt und sich
dann auf die Verpfändete Sicherheit beruft, die
Lebensversicherung. Sodass die Lebensversicherung gekündigt
werden müsste (von wem wird diese dann gekündigt?), die
Bausparkasse ihr Darlehn zurück erhält und der Restbetrag
meiner Eltern erhalten müssten.
Sehe ich das richtig, oder werden hier Probleme von meiner
Seite aus übersehen?
Könnte mir bitte auch jemand von Ihnen sagen, ob Gebühren für
diesen Weg anfallen und in welcher Höhe damit zu rechnen ist?
Ich habe in diesem Zusammenhang etwas gelesen von
Vorfälligkeitsgebühren – ist dies richtig?

Gern wäre ich auch für weitere Informationen dankbar.

Vielen herzlichen Danke für die Antworten, da ich meinen
Eltern helfen muss, damit diese ihr Häuschen behalten können!

Liebe Grüße
Claudia

Guten Tag,

zum Thema „Pfändung“ ist sicherlich ein Experte aus diesem Bereich zu fragen.
Die Bausparkasse kann die Lebensversicherung natürlich nur dann pfänden, wenn sie auch pfändbar ist. Das heisst, wenn es zu einer Aiuszahlung kommt. Sei es durch Ablauf oder Kündigung. Im zweiteren Flle ist es sicherlich ratsam, wenn sie selbst die LV kündigen. Pfändung ist der denkbar schlechteste Weg eine LV zu kündigen. Ich verstehe folgenden Satz nichtso ganz : da die LV mnit einem festen Zinsatz bei der Bausparkasse festgeschrieben ist ???
Sollte damit gemeint sein, dass die LV nicht zu kündigen it, da die Bausparkasse eine Pfändungsrecht hat, sollten Sie mit der Bausparkasse reden und ihnen anbieten, die LV zu verkaufen und den Darlehensbetrag hieraus direkt zu tilgen. Die LV-Gesellschaft kann dies dierekt vornehmen. Sie bekommen dann den Restbetrag ausgezahlt.
Also mit allen Beteiligten offen reden.

Liebe Claudia,

tu Dir selbst einen Gefallen und gehe mit dieser Angelegenheit zu einem Anwalt. Um hier eine Auskunft zu geben müsste man auch mehr wissen. Wahren die 41800 Euronen für ein Haus oder Eigentumswohnung gedacht und haben deine Eltern noch andere Sicherheiten gegeben. Die Bank hat auf jeden Fall, keine Skrupel im Falle der Nichtzahlung der Raten euch ALLES zu nehmen. Die nehmen das Haus oder die Eigentumswohnung in die Gesamtvollstreckung und auch noch die Lebensversicherung, dann ist nichts mehr da. Du siehst, es ist in deinem Fall nötig, einen Anwalt hin zu zuziehen.

Ich habe die Zwangsversteigerung meines Eigenheimes hinter mir, konnte diese in letzter Sekunde abwenden.

Ich weis wo von ich rede.

Deine Geschichte geschieht in Deutschland zu Zeit tausendfach und sehr viele Menschen verlieren alles was sie besitzen. Ich persönlich nenne das eine massenhafte Enteignung durch die Hintertür!

LG

Frank Walter

Ich verstehe die Problemlage nicht ganz. Das Bauspardarlehen wurde erst im März abgeschlossen. Jetzt so schnell ist die Notlage da. Warum wurde nicht direkt die Lebensversicherung zur Finanzierung rangezogen? Aber ok, die Frage ist zunächst, welcher Rückkaufswert steckt in der LV. Nur der ist aussagekräftig - wohl die 61.000 Euro. Die Zahlung bei der Bausparkasse einstellen ist das schlimmste was man machen kann - bitte an die Schufaeintragung denken! Die LV besteht bei einem anderen Unternehmen. Also die Frage, wer hat die Versicherungspolice ihre Eltern oder die Bausparkasse? Ich sehe nicht das Problem die LV zu kündigen mit dem Ziel das Darlehen abzulösen! Was hat das mit der Zinsverknüpfung zutuen. Ihre Eltern werden an die Bausparkasse einen Strafbetrag (Vorschusszinsen) zahlen müssen. Sprechen sie mit der Bausparkasse über diese Möglichkeit und stellen sie um keinen Preis die Zahlung einfach ein…

Hallo Claudia,
ich würde immer vorher das ganze mit der Bausparkasse besprechen. Einfach nicht mehr zahlen und auf Sturr schalten führt immer nur zu großen Problemen. Fragt die Bausparkasse, ob ihr die LV verkaufen oder kündigen dürft und die Bausparkasse das Darlehen direkt zurückgeführt bekommt. Wenn gar nichts mehr geht bei deinen Eltern sollte da doch etwas möglich sein. Wenn die Bausparkasse sich weigert gibt es zur Not noch einen Ombudsmann der Streitigkeiten zwischen Banken, Bausparkassen und Versicherungen klären kann. Zu finden auf der Homepage eurer Bausparkasse.
Gruß
Dennis

Hallo Claudia,

Grundsätzlich ist jeder Darlehensvertrag - sofern nicht mit einer Grundschuld gesichert - mit einem festen Zinssatz ganz oder teilweise kündbar. Mehr dazu u.a. unter:
http://www.baufi24.de/baufinanzierung/news/das-bgb-r…

Ich empfehle bei der Lebensversicherung anzufragen zu welchen Bedingungen die Versicherung beliehen werden kann, natürlich nach Freigabe durch die Bausparkasse.

Auch ein Verkauf der Lebensversicherung kann möglich sein und einen höheren Betrag wie bei einer Kündigung erzielen. Dies kommt auf die Gesellschaft an. Nicht jede Lebensversicherungsgesellschaft ist zu verkaufen. Hierzu kann ich bei Angabe der Daten zur Lebensversicherung entsprechende Kaufangebote vermitteln.

Die Zahlung gegenüber der Bausparkasse einzustellen ist nicht ratsam, da dieses an die Schufa vermeldet wird und zu einem Negativeintrag führt.

Ich empfehle eine offene Kommunikation mit der Bausparkasse über das Problem und die vorgenannten Lösungen.

Gerne bin ich bei entsprechender Beauftragung
mit der entsprechenden Kommunikation und Abwicklung zwischen den Eltern, der Bausparkasse, der Versicherung und möglichen Käufern der Lebensversicherung für ihre Eltern tätig.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Etzel
www.Best-Zins.info
06172/867362
[email protected]

Meine Antwort/en stehen jeweils im Anfragetext nach den einzelnen Fragen:

Hallo liebe Experten,

meine Eltern haben ein Darlehn, bei einer Bauparkasse
aufgenommen in Höhe von 41800,- Euro. Der Vertrag wurde im
März 2010 abgeschlossen. Monatlich soll eine Summe in Höhe von
418,- Euro zurückgezahlt werden. (ca. 280,- Euro Tilgung +
140,- Euro Zinsen)

Frage: Ist es ein Bauspardarlehen oder ein Hypothekendarlehen der Bausparkasse?
Bei einem Bauspardarlehen nimmt die BspKa das Darlehen gerne zurück, da es dann die günstigen Mittel zurückbekommt. Bei einem Darlehen, das kein Bauspardarlehen ist, geht es ums Thema Vorfälligkeitsentschädigung. Schau doch einfach mal in den Darlehensvertrag rein, dort steht alles.

Als Sicherheit dient eine

Lebensversicherung, von einer anderen
Lebensversicherungsgesellschaft, die einen aktuellen
Rückkaufswert von ca. 62.000,- besitzt. Nun kommt es so, dass
meine Eltern gegenwärtig nicht in der Lage sind Ihre
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Da jedoch die
Lebensversicherung durch einen festen Zinssatz für die
nächsten 7 Jahre bei der Bausparkasse festgeschrieben ist
haben meine Eltern gegenwärtig nicht die Möglichkeit ihre
Lebensversicherung zu verkaufen oder zu kündigen, da sie ja
wie obern schon beschrieben gegenwärtig verpfändet ist. Nun
wäre meine Idee, ob man die Zahlung gegenüber der Bausparkasse
einstellt. Dann würde aus meiner Sicht die Möglichkeit
greifen, dass die Bausparkasse den Vertrag aufkündigt und sich
dann auf die Verpfändete Sicherheit beruft, die
Lebensversicherung. Sodass die Lebensversicherung gekündigt
werden müsste (von wem wird diese dann gekündigt?), die
Bausparkasse ihr Darlehn zurück erhält und der Restbetrag
meiner Eltern erhalten müssten.
Sehe ich das richtig, oder werden hier Probleme von meiner
Seite aus übersehen?
Könnte mir bitte auch jemand von Ihnen sagen, ob Gebühren für
diesen Weg anfallen und in welcher Höhe damit zu rechnen ist?
Ich habe in diesem Zusammenhang etwas gelesen von
Vorfälligkeitsgebühren – ist dies richtig?

Gern wäre ich auch für weitere Informationen dankbar.

Vielen herzlichen Danke für die Antworten, da ich meinen
Eltern helfen muss, damit diese ihr Häuschen behalten können!

Liebe Grüße
Claudia

Antworten:
Der Weg ist schon gangbar. Fragen Sie einfach die Bausparkasse. Die kennt Ihre eigenen Darlehensbedingungen am besten. Es gibt viele Bausparkassen. Dort erfahren Sie auch, wieviel Vorfälligkeitsentschädigung anfällt oder weitere Gebühren.

Aber grundsätzlich ist die Bausparkasse übersichert.
Sie müsste sich auf den Guthabenbetrag beschränken, der auch dem derzeitigen Darlehensstand entspricht.
Das ist herrschende Rechtsprechung.

Den freien Guthabensbetrag könnten Ihre Verwandten dann beleihen. Z.B. als Policendarlehen durch die Versicherung.

Grüsse
Bracco

Also in aller Kürze:
Eine Verpfändung ist nicht zu verwechseln mit Abtretung. Bevor die BSK die Versicherung verwerten kann, müßte Pfandreife eintreten. Da ist die BSk nicht so flexibel wie man meint.

Das Wichtigste aber: Wenn man den Partner (und das ist auch wenn die Geld haben wollen, natürlich auch die BSK)gegen die Wand laufen läßt, stört das die Partnerschaft ganz gewaltig und es entstehen emense Kosten (Anwalt, Gericht und und und).

Also bitte niemals mit Kopf in den Sand reagieren. Am Ende der BSK sitzten doch Menschen, denen nicht fremd ist, ist das deren Partner (Ihre Eltern und andere Kunden) mal in Sackgassen kommen können. Einfach mal dort anfragen, was man rät.

DIe LV zu kündigen ist ein böses Verlustgeschäft.VIelleicht läßt sich BSK auf Tilungsaussezung - also auf Reduktion auf 140 € Zinsen ein. Tilung dann später, wie muss man sehen, was und wann etwas flüssig wird. Ich wäre sehr überrascht, wenn ein Dienstleister (Geldverleiher) sich nicht freut, Zinsen für einen längeren Zeitraum (weil Tilgung sich verzögert) zu erhalten. Ich als Versicherer hatte noch nie BSK gesehen, die hier keine gute (GUTE!!!) Lösung hätten

Nur Mut und auch nícht sofort ja sagen: Nachrechnen und nachdenken…

Hallo!

Ich kenne mich mit solchen nicht ganz koscheren Sachen nicht aus. Ich würde lieber mit der Bausparkasse reden, damit keine rechtlichen Probleme und unnötige Kosten entstehen.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo Claudia

Deine Idee einfach nicht zu zahlen ist nicht gut!!!

Bei Nichtzahlung wird das Darlehn gekündigt und das mit
negativem Schufaeintrag.
Dann werden normalerweise Vorfälligkeitszinsen fällig.
Die Lebensversicherung könnte dann gekündigt und das
Darlehen abgelöst werden.
Der übrig bleibende Betrag geht an Deine Eltern.

Der bessere Weg wäre mit der Bausparkasse oder dem
Vertreter dieser zu sprechen und
dann eine Lösung zu finden. Immerhin hat der Vertreter
beim Abschluss des Darlehen viele
Hundert Euro verdient oder besser „bekommen“

Warum dann die Lebensversicherung abgetreten werden
muss ist auch fraglich.
Eine fallende Risikolebensversicherung, Laufzeit 7
Jahre hätte allemal ausgereicht.

Dann wäre die Lebensversicherung „frei“ gewesen und man
hätte jederzeit Teile des Rückkaufswertes
auszahlen lassen können für finanzielle Engpässe.

Da Deine Eltern 280,- € Tilgung bezahlen macht das in 7
Jahren 23520,- €.
Ich vermutet dass dann der Bausparvertrag angespart ist
und der Rest bis zu 41800,- € als
Bauspardarlehen gewährt wird und dann weitere Jahre
zurück zu zahlen ist.

Allein an Zinsen sind in 7 Jahren 11760,- €
aufgelaufen!!!

So etwas lohnt nur bei einer vermieteten Immobilie oder
eventuell bei einer eigenen Immobilie wenn
vermögeswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie zu
erwarten sind.

So wie ich das aus anderen Fällen kenne, wird ein
Darlehen gegeben und die Lebensversicherung
als Sicherheit abgetreten. Parallel wird ein NEUER
Bausparvertrag abgeschlossen,
der dann nach 7 Jahren das Darlehen ablöst und dann
weitere Jahre zurück gezahlt werden muss.
Das Darlehen selbst wird nie getilgt sondern nach 7
Jahren abgelöst.
Die optimale Möglichkeit für einen Vertreter viel
Provision zu erhalten.

Um das genau prüfen zu können, müsste ich Einsicht in
die Verträge nehmen.

Du kannst gerne mal anrufen wenn Du weiter Hilfe
benötigst.
Dann bitte eine E-Mail schreiben.

Gruß

Franjo

Hallo liebe Experten,

meine Eltern haben ein Darlehn, bei einer Bauparkasse
aufgenommen in Höhe von 41800,- Euro. Der Vertrag

wurde im

März 2010 abgeschlossen. Monatlich soll eine Summe in

Höhe von

418,- Euro zurückgezahlt werden. (ca. 280,- Euro

Tilgung +

140,- Euro Zinsen) Als Sicherheit dient eine
Lebensversicherung, von einer anderen
Lebensversicherungsgesellschaft, die einen aktuellen
Rückkaufswert von ca. 62.000,- besitzt. Nun kommt es

so, dass

meine Eltern gegenwärtig nicht in der Lage sind Ihre
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Da jedoch

die

Lebensversicherung durch einen festen Zinssatz für die
nächsten 7 Jahre bei der Bausparkasse festgeschrieben

ist

haben meine Eltern gegenwärtig nicht die Möglichkeit

ihre

Lebensversicherung zu verkaufen oder zu kündigen, da

sie ja

wie obern schon beschrieben gegenwärtig verpfändet

ist. Nun

wäre meine Idee, ob man die Zahlung gegenüber der

Bausparkasse

einstellt. Dann würde aus meiner Sicht die Möglichkeit
greifen, dass die Bausparkasse den Vertrag aufkündigt

und sich

dann auf die Verpfändete Sicherheit beruft, die
Lebensversicherung. Sodass die Lebensversicherung

gekündigt

werden müsste (von wem wird diese dann gekündigt?),

die

Bausparkasse ihr Darlehn zurück erhält und der

Restbetrag

meiner Eltern erhalten müssten.
Sehe ich das richtig, oder werden hier Probleme von

meiner

Seite aus übersehen?
Könnte mir bitte auch jemand von Ihnen sagen, ob

Gebühren für

diesen Weg anfallen und in welcher Höhe damit zu

rechnen ist?

Ich habe in diesem Zusammenhang etwas gelesen von
Vorfälligkeitsgebühren – ist dies richtig?

Gern wäre ich auch für weitere Informationen dankbar.

Vielen herzlichen Danke für die Antworten, da ich

meinen

Eltern helfen muss, damit diese ihr Häuschen behalten

können!

Liebe Grüße
Claudia

Hallo,

verfahrenen Situation, die BSK wird sicher ihr Pfand einfordern. Ich habe auf die Ferne keine Lösung.

Gruß Uwe Jahn