hallo,
mal angenommen, dass ein Mann demnächst Geld aus der auslaufenden Lebensversicherung ausgezahlt bekommt und es unter seinen Freunden und Nachbarn verteilen möchte.
Hat die bei ihm lebende Ehefrau Anspruch auf einen Teil davon?
nenkaj
Hallo,
wie ist denn der Mann drauf?
Trotzdem, gehen wir die Angelegenheit halt mal über das Scheidungsrecht an (ich setze gesetzlichen Güterstand voraus): Alles was während einer Ehe an Vermögen angesammelt wurde, gehört beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen.
Nehmen wir an, die Lebensversicherung hat einen Auszahlungswert von 50.000 Euro. Vor der Ehe waren schon 10.000 Euro und während der Ehe wurden 40.000 Euro angespart.
Würden die Ehepartner sich trennen, hätte die Ehefrau hätte die Ehefrau einen Rechtsanspruch von 20.000 Euro.
Gruß
Ingrid
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danke!
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Hallo,
wie ist denn der Mann drauf?
Trotzdem, gehen wir die Angelegenheit halt mal über das
Scheidungsrecht an (ich setze gesetzlichen Güterstand voraus):
Alles was während einer Ehe an Vermögen angesammelt wurde,
gehört beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen.Nehmen wir an, die Lebensversicherung hat einen
Auszahlungswert von 50.000 Euro. Vor der Ehe waren schon
10.000 Euro und während der Ehe wurden 40.000 Euro angespart.Würden die Ehepartner sich trennen, hätte die Ehefrau hätte
die Ehefrau einen Rechtsanspruch von 20.000 Euro.Gruß
Ingridhallo,
mal angenommen, dass ein Mann demnächst Geld aus der
auslaufenden Lebensversicherung ausgezahlt bekommt und es
unter seinen Freunden und Nachbarn verteilen möchte.
Hat die bei ihm lebende Ehefrau Anspruch auf einen Teil davon?
nenkaj
dann kann sie mit Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen darauf bestehen, dass ihr ihr Anteil übergeben wird?
Hallo,
ich habe hier nichts von Scheidung gelesen. Während der Ehe gilt Gütertrennung, erst im Rahmen der Scheidung wird ein Zugewinnausgleich vorgenommen. Warum soll der Ehemann also während der Ehe nicht mit seinem Vermögen machen können was er will (von einer Verfügung über das gesamte Vermögen mal abgesehen?).
Grüße
EK
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Huhu!
Wenn die Frau als Begünstigte bei der Lebensversicherung eingetragen ist, sollte sie den Mann schnellstmöglich umbringen. Es muss aber wie ein Unfall aussehen. Alternativ könnte sie schnell versuchen, vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin für den Mann eingesetzt zu werden.
Hat der Mann erstmal das Geld, gilt, was Ekkehard schrieb: Er darf mit seinem Geld machen, was er will.