Beide Eltern leben noch. Zu erben ist ein Haus im Wert von 300 000 €. (Summe wird bis zur Auszahlung NICHT inflationär erhöht, da „Gegend mit keiner zu Erwartenden Wertsteigerung“!)
Drei Kinder. „Kind B wird erben und an A und C auszahlen“
Kind A hat von B bereits 50 000€ Kredit bekommen für einen eigenen Hausbau!
Dies wird „auf das Erbe angerechnet“ zusätzlich Zins (ca 5%).
Von Kind B wird das (von den Eltern zum Teil finanzierte) Studium ebenfalls mit einem Betrag von 50000€ angerechnet. (AUCH MIT selbem Zins von ca. 5%)
Nun die Frage:
Dass das Studium angerechnet wir ist doch normal! Oder gibt es da Ausnahmen?
Wenn die Erbmasse keinen (Inflations!?) Zuwachs beinhaltet, ist es dann „gerecht“, dass das Studiendarlehen verzinst wird? Wenn Kind B z.B. seinen „ganzen Erbteil für das Studium angerechnet bekommen hätte“, dann müsste es ja draufzahlen, so lange die Eltern leben …
Dass das bei dem tatsächlich vom Kind B an C gegebenen Kredit etwas anderes ist, leuchtet ein!
der Baukredit von B an A hat ja mit der Erbaufteilung nichts direkt zu tun.
Und auch die Zinsen dafür nichts.
Da B als Erbe das Pflichtteil auszahlen muss, kann er es natürlich mit seiner Forderung an A verrechnen.
Die Studienkosten von C könnten voll ausgleichspflichtig sein, aber natürlich zinslos, wie alle solchen ausgleichsfähigen Zahlungen zu Lebzeiten.
Übrigens, es ist nicht so wahrscheinlich das die Eltern zeitgleich sterben. Also wird ja auch der überlebende Ehepartner erben. Das die 3 Kinder allein erben trifft evtl. für den 2. Erbfall zu.
Das aber nur mal angemerkt.
Das wären also 300.000 € + 50.000 € Studium = 350.000 € zu verteilen.
Pflichtteilsregelung A 1/6 + B 4/6 + C 1/6
A bekommt also ca. 58.333 €
C bekommt 58.333 - 50.000 = 5.833 €
Und B verrechnet seine Kreditforderung an A den 58.333 € Pflichtteilsanspruch.
allerdings ist es bei uns eben so geregelt, dass jedem 1/3 zusteht …
(Die Regelung mit 1/6 wird wahrscheinlich nur bei Pflichtteilsregelungen sein: also bei 3 Kindern die Hälfte von 1/3 ist der Pflichtteil, oder?)
Bis auf die Sache, dass beim „Studenten C“ auch ein Zins mit veranschlagt wurde, der genau so hoch ist, wie der Bauzins bei A…
Da ich mittlerweile erst „verstanden“ oder gemerkt habe, dass das Erbe fest auf 300 000 festgesetzt ist (also keine Wertsteigerung bis zum Auszahlungsfall beinhaltet!) kam mir das auch erst jetzt merkwürdig vor, dass die Zuwendung zu Lebzeiten (Studium-Mitfinanzierung 50 000 €) verzinst angerechnet wurde.
Hoffe ich kann das meinen Bruder B noch ändern lassen. Testament ist bereits notariell und mein Bruder hat schon einen Teil des Grundstücks (Ländereien) als Eigentum …
Das Hauptgrundstück (Elternhaus) bewohnen meine Eltern (bis auf Leibrente oder so … oder wie auch immer das heißt …!-)
Nein, Du hast noch etwas Schwierigkeiten mit dem anzusetzenden Wert des Erbes.
Wenn im Testament Summen stehen, also Geldbeträge, dann gelten die natürlich so wie dort beschrieben . " Mein Enkel soll 10.000 € bekommen ". Dann bleiben es auch in z. B. 30 Jahren diese 10.000 €.
Aber was das Haus wert ist, das wird erst zum Todeszeitpunkt bewertet. Das kann gegenüber dem Jetztzustand mehr oder weniger wert sein.
Ebenso wie z.B. Wertpapiere, die zum Tageskurs am Todestag bewertet werden.
Wenn aber, „damit alles zu Lebzeiten geregelt ist“, ein Makler Haus und Grundstücke zum „Jetztzeitpunkt“ (vor ca. 5-10 Jahren!) bestimmt, ist doch wahrscheinlich das aufteilen zu drei Dritteln mit obigen Abzügen möglich oder? Sonst hätte es ja kein Notar so aufgenommen.
Ich bin darauf auch nur gestoßen, da ich zwischenzeitlich etwas Geld angespart habe und fragen wollte, ob ich das Studienguthaben abbezahlen kann, damit der Zins nicht mein Erbe ganz auffrisst: wär in ca. 14 Jahren der Fall (danach geht’s ins Minus!?)
(Aber das geht angeblich nicht, mit dem "Abbezahlen der zu Lebzeiten getätigten Studium-Bezuschussung!)
Wäre natürlich schön, wenn sich das "notariell aufgesetzte und von allen unterschriebene, abändern ließe! Rechtlich wird das wohl nur dann möglich sein wenn der mittlere Bruder B da mitspielt oder?
(Bin damals einfach davon ausgegangen, dass alles Rechtens ist, da besagter mittlerer Bruder bei der Bank arbeitet: Finanzierung, o.ä., mittlerweile sogar stellvertretender Direktor: der sollte so was ja genau wissen!)
PS=Ergänzung:Genaue Details (zu ‚meinen‘ lebzeitige Zuwendungen=Studium)
Ich habe ich einen Auszug aus dem genauen „Erbvertrag7-15“ beigefügt.: http://sdrv.ms/17xQ3xZ
mit „ErbRechnung“: http://sdrv.ms/18q6evr
die 50 000€ „Baudarlehen“ an Kind A, sind nicht (direkt) von Kind B sondern von den Eltern. (Die allerdings nahmen selber dafür einen Kredit auf und ähnlich, wie für die Resthypothek, haben die Eltern sich „verpflichtet“ dies zu Lebzeiten selbst zu begleichen …)
im Unterschied zum „Studiendarlehen“: dazu musste KEIN Kredit aufgenommen werden!
Daher extra nochmal die Frage: per Gesetzt ist für dieses „Studiendarlehen“ KEIN Zins vorgesehen, oder?
Dass dieses „Studiendarlehen“ überhaupt vom Erbe „abgezogen“ wird, ist wahrscheinlich schon eher vom Gesetz vorgesehen, oder? (Das war allerdings auch nie ein Thema, dass das nur gerecht ist!)
wird auch ein Fehler korrigiert, den ich in der „Eingangsfrage + Situationsbeschreibung“ gemacht habe:
mittleres Kind B ist der Erwerber,
jüngstes Kind C ist der „Student“
und Kind A, derjenige mit dem „Hausdarlehen“ (welches von den ELTERN gegeben wurde bzw. mit dem das Hauptgrundstück belastet wurde!)