LED gefährlich für die Augen?

Guten Tag,

beim Kauf neuer LED Lampen für den Hausgebrauch (als Leuchtmittel für den Haushalt) ist aufgefallen, das ein Zeichen auf der Verpackung abgebildet ist, die aussieht als ob sie bedeuten würde:
nicht in die Lampe schauen

Bei der Recherche im Internet wird man nicht richtig fündig, es heisst sehr starkes LED Licht wäre für die Augen schädlich, fallen da auch die normalen Lampen drunter, die man im Kaufladen erwerben kann?

Warum ist dieses Piktogramm auf der Verpackung? Eine Lampe und etwas das aussieht wie ein Auge, das durchgestrichen ist.

Was macht man, wenn diese LED in eine offene Lampe geschraubt werden soll, z.B. über den Esstisch in eine Pendelleuchte, dort schaut man doch unweigerlich hinein?

Sind  LED Leuchten für den Hausgebrauch schädlich für die Netzhaut?
Vielen Dank.
Viele Grüße

Hallo Fragewurm,

beim Kauf neuer LED Lampen für den Hausgebrauch (als
Leuchtmittel für den Haushalt) ist aufgefallen, das ein
Zeichen auf der Verpackung abgebildet ist, die aussieht als ob
sie bedeuten würde:
nicht in die Lampe schauen

Bei der Recherche im Internet wird man nicht richtig fündig,
es heisst sehr starkes LED Licht wäre für die Augen schädlich,
fallen da auch die normalen Lampen drunter, die man im
Kaufladen erwerben kann?

Jegliches starkes Licht kann für die Augen gefährlich sein und zumindest für zeitweise blinde Flecken auf der Netzhaut sorgen.

Nun haben wir die Produktehaftung den US-Normen angepasst :frowning:

Wenn u also in die Lampe schaust, dann ins Auto steigst und ein Kind überfährst weil es sich an dieser blinden Stelle deines Sehfeldes befindet, wäre der Hersteller haftbar …

Warum ist dieses Piktogramm auf der Verpackung? Eine Lampe und
etwas das aussieht wie ein Auge, das durchgestrichen ist.

Weil der Hersteller aber das Zeichen drauf gemacht hat, ist es deine Schuld!

Bei anderen Produkten gibt es den „bestimmungsgemässen Gebrauch“.
Das steht dann lang und breit, dass die Mikrowelle dazu gemacht ist Speisen zu erwärmen. Somit sind Pudel in der Mikrowelle von der Haftung automatisch ausgeschlossen, ausser du willst den Pudel essen, aber dann kannst du den Hersteller sowieso nicht verklagen, weil der Pudel tot ist!

MfG Peter(TO)

Hallo,

Jegliches starkes Licht kann für die Augen gefährlich sein und
zumindest für zeitweise blinde Flecken auf der Netzhaut
sorgen.

Oder auch dauerhaft.

Nun haben wir die Produktehaftung den US-Normen angepasst :frowning:

Hm? Welches neue Gesetz habe ich verpasst?

Wenn u also in die Lampe schaust, dann ins Auto steigst und
ein Kind überfährst weil es sich an dieser blinden Stelle
deines Sehfeldes befindet, wäre der Hersteller haftbar …

Das ist falsch.
Selbstverständlich darf nur der fahren, der dazu in der Lage ist. Und er ist ganz allein dafür verantwortlich, es im anderen Fall zu unterlassen.

Bei anderen Produkten gibt es den „bestimmungsgemässen
Gebrauch“.
Das steht dann lang und breit, dass die Mikrowelle dazu
gemacht ist Speisen zu erwärmen. Somit sind Pudel in der
Mikrowelle von der Haftung automatisch ausgeschlossen, ausser
du willst den Pudel essen, aber dann kannst du den Hersteller
sowieso nicht verklagen, weil der Pudel tot ist!

Hast Du was genommen? Du schreibst doch sonst nicht solchen Unsinn.

Gruß
testare_

Hallo testare_,

Nun haben wir die Produktehaftung den US-Normen angepasst :frowning:

Hm? Welches neue Gesetz habe ich verpasst?

Wenn u also in die Lampe schaust, dann ins Auto steigst und
ein Kind überfährst weil es sich an dieser blinden Stelle
deines Sehfeldes befindet, wäre der Hersteller haftbar …

Das ist falsch.
Selbstverständlich darf nur der fahren, der dazu in der Lage
ist. Und er ist ganz allein dafür verantwortlich, es im
anderen Fall zu unterlassen.

Bei anderen Produkten gibt es den „bestimmungsgemässen
Gebrauch“.
Das steht dann lang und breit, dass die Mikrowelle dazu
gemacht ist Speisen zu erwärmen. Somit sind Pudel in der
Mikrowelle von der Haftung automatisch ausgeschlossen, ausser
du willst den Pudel essen, aber dann kannst du den Hersteller
sowieso nicht verklagen, weil der Pudel tot ist!

Hast Du was genommen? Du schreibst doch sonst nicht solchen
Unsinn.

Gilt in D seit 1989
http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftungsgesetz#D…
Wurde aber 2002 noch geändert.

Und hier:
http://www.abc-recht.de/topthemen/expertentipps/hers…
Man beachte das Wort " Instruktionsfehlern".

Und dieses Urteil ist von 1982:
http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprec…

MfG Peter(TOO)

Hallo Jasmin,
es ist schon richtig, dass, wenn man direkt in die LED (Leuchtdiode) schaut, das Auge schädigen kann. Das kann dir mit anderen starken Leuchtmitteln genauso passieren. Von Grund auf sind LED sogar besser als die quecksilberhaltigen ESL und Leuchstoffröhren, da LED ein gleichmässigers Farbspektrum erzeugt ( je nach Qualität- bitte den CRI- Wert beachten, sollte min > 75 sein!) und auch kein hintergründiges, meist nicht sichtbares, Flimmern erzeugt wird (somit weniger Stress, weniger Ermüdungserscheinungen, Augenbrennen etc bei Arbeiten im Kunstlicht, welches noch immer fast ausschliesslich mit ESL, Röhren und dergleichen erzeugt wird).

Wenn weitere Fragen sind, rufe an 0043-650-5303147.

Gruss Lux von Firma Lux-lighting.at

Ich habe von Philips die damals stärkste LED Birne mit, glaube ich, 10,5W gekauft. Diese in meine Küchenlampe geschraubt. Diese hängt Küchenbaubedingt ca. 20cm von der Decke. Auf jeden Fall schaut man unweigerlich mit in die LED Birne wenn man zur Küche schaut. Die LED Birne ist wirklich unglaublich hell. Ich sage immer Scherzhaft „Ich könnte in der Küche operieren!“. Aber wenn ich auch mal bewusst direkt in die LED Birne schaue ist es für mich nichts anderes wie, als wenn ich abends/ nachts in meinem LED Monitor am Computer/ Laptop schaue.

Allerdings hält man es so nicht lange aus. Und bei der LED Birne schaut man ja normalerweise nie konstand lange ins Licht wie beim Monitor vom PC. Und selbst da, ich hatte vor kurzem einen Augentest, und alles war anstandslos.

Hallo,
vielleicht sollten wir zur Diskussion dieser Fragen ins Rechtsbrett wechseln. Dann kann man auch mal echte Experten zu diesem Thema erreichen. Trotzdem noch ein Kommentar zu Deinen Aussagen, dann darfst Du gern das letzte Wort haben.

  • nirgendwo in der Gebrauchsanweisung meiner Mikrowelle steht irgendwas über Pudel. Und das ist auch in den USA nicht der Fall - weil es diese Geschichte nie gegeben hat.

  • nirgendwo im Produkthaftungsgesetz findest Du einen Hinweis darauf, dass ein Lampenhersteller für den Unfall irgendeines Volldeppen zahlen muss, der nach einer Blendung unbedingt noch Autofahren muss.

Schönen Feiertag noch.

Gruß
testare_

Hallo,

Von Grund
auf sind LED sogar besser als die quecksilberhaltigen ESL und
Leuchstoffröhren, da LED ein gleichmässigers Farbspektrum
erzeugt

Das einzige ‚gleichmäßige Spektrum‘ kommt aus einer Glühlampe, weder aus einer Leuchtstoflampe noch aus einer LED. Und mit der Blendwirkung hat das gar nichts zu tun.
Was Du uns hier unterschlägst ist die viel kleinere Leuchtfläche der LED, deshalb ist hier die Möglichkeit einer Schädigung sehr viel größer als bei anderen Leuchtmitteln. Schau mal in eine 30W-Leuchtstofflampe und versuche davon geblendet zu werden. Und danach versuch das mal mit einer 30W-Glühlampe und dann BITTE NICHT mit einer 1W-LED.

… und auch kein hintergründiges, meist
nicht sichtbares, Flimmern erzeugt wird

moderne Leuchstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern nicht. Es kommt bei beiden ausschließlich auf die Betriebsfrequenz an, es ist kein prinzipieller Unterschied. Und natürlich kann man bei Billigteilen beides zum Flimmern bringen.

Btw., wie stark flimmern Glühlampen?

Werbung mögen wir hier übrigens nicht wirklich. Falls das so gemeint war mit Telefonnummer und so.
Gruß
testare_

Hallo testare_,

vielleicht sollten wir zur Diskussion dieser Fragen ins
Rechtsbrett wechseln. Dann kann man auch mal echte Experten zu
diesem Thema erreichen. Trotzdem noch ein Kommentar zu Deinen
Aussagen, dann darfst Du gern das letzte Wort haben.

Du hast es so gewollt :wink:

  • nirgendwo in der Gebrauchsanweisung meiner Mikrowelle steht
    irgendwas über Pudel. Und das ist auch in den USA nicht der
    Fall - weil es diese Geschichte nie gegeben hat.
  • nirgendwo im Produkthaftungsgesetz findest Du einen Hinweis
    darauf, dass ein Lampenhersteller für den Unfall irgendeines
    Volldeppen zahlen muss, der nach einer Blendung unbedingt noch
    Autofahren muss.

Hast du die Links gelesen?

Zum Glück ist die Rechtlage bei uns nicht so, dass man gleich Millionenbeträge einklagen kann und ein bisschen gesunden Menschenerstand setzen hiesige Richter auch noch voraus. Deshalb wird hier nicht so gross geklagt wie in den Staaten.

Da mit dem Autofahren war jetzt etwas übertrieben, aber von der Leiter fallen, weil man geblendet ist, wäre naheliegender.

Wie ich auch geschrieben habe, macht man es rechtlich umgekehrt.

Man definiert den „bestimmungsgemässen Gebrauch“, alles was da nicht aufgezählt ist, ist dann folglich nicht bestimmungsgemäss und jegliche Folgen daraus unterliegen nicht der Haftung!

Das ist eigentlich ganz normale Mengenlehre.

Wenn ich den Pudel in die Anleitung der Mikrowelle nehme würde, müsste ich auch Hamster, Mäuse, Spitzmäuse, welche bekanntlich gar keine Mäuse sind, usw. aufnehmen.

Zurück zur LED:
Wenn da drauf steht: „nicht direkt reinschauen“, hat der Hersteller seine Aufklärungspflicht nach dem Gesetz erfüllt und ist rechtlich auf der sicheren Seite.

Wie du eigentlich noch wissen solltest, habe ich genug Bedienungsanleitungen geschrieben und musste mich mit dem Scheiss inniglich auseinander setzen :frowning:

Es ist hier noch nicht so schlimm, wie in den USA, hier wird zumindest noch in Rest von gesundem Menschenverstand vorausgesetzt. In den USA musst man z.B. in die Anleitung schreiben, dass die Warnschilder an der Maschine nicht entfernt werden dürfen …
Hierzulande ist noch klar, dass diese nicht der Deko dienen.

MfG Peter(TOO)

Im Antwortfeld steht aber wörtwörtlich:

KEINE (NICHT-)KOMMERZIELLE WERBUNG ODER ANGEBOTE!

Die Werbung ist aber kommerziell, daher geht das so i.O.

Hallo Lux,

Von Grund
auf sind LED sogar besser als die quecksilberhaltigen ESL und
Leuchstoffröhren, da LED ein gleichmässigers Farbspektrum
erzeugt ( je nach Qualität- bitte den CRI- Wert beachten,
sollte min > 75 sein!) und auch kein hintergründiges, meist
nicht sichtbares, Flimmern erzeugt wird (somit weniger Stress,
weniger Ermüdungserscheinungen, Augenbrennen etc bei Arbeiten
im Kunstlicht, welches noch immer fast ausschliesslich mit
ESL, Röhren und dergleichen erzeugt wird).

Es gibt keinen prinzipiellen Unterschied zwischen weissen LED und einer FL.
Bei beiden wird primär monochromatisches Licht erzeugt, bei der FL ist das UV, bei der LED ist es blau bis UV.
Dieses Licht wird dann durch Leuchtstoffe in das sichtbare Spektrum, umgewandelt.
Das Problem eine guten Ra-Wert zu erhalten, also ein durchgehendes Spektrum ohne Löcher, ist bei beiden Produkten genau das Selbe.

Bei den FL muss man zwischen EVG und KVG unterscheiden, das KVG erzeugt hierzulande zwangsweise ein 100Hz-Flimmern.
Bei einem EVG kommt es darauf an (hauptsächlich auf den Ladeelko), das geht von „kein Unterschied zu einem KVG“ bis zu „kaum Messbar“.

Allerdings flimmert jede LED genau gleich wie eine FL mit KVG, wenn sie sie nur mit Vorwiderstand und Widersand betrieben wird. Das kann jetzt dann jeder in der Adventszeit bei Lichterketten beobachten.
Bei den Lichterketten gibt es sogar noch die ganz schlimmen, die arbeiten nur mit einer einzelnen Diode zur Gleichrichtung :frowning:

Aber selbst bei Glühlampen kann man noch einen 100Hz-Ripple nachweisen. Dieser ist bei 230V Glühlampen etwas höher als bei 12V, da der 12V Faden dicker ist und dadurch eine etwas grössere thermische Masse hat.

Hier noch ein par Angaben zur Farbwidergabe, da kommt noch keine LED an eine Glühlampe heran:
http://de.wikipedia.org/wiki/Farbwiedergabeindex#Bes…

MfG Peter(TOO)

nur bei sehr geringen Abstand
Hallo,

Bei der Recherche im Internet wird man nicht richtig fündig,
es heisst sehr starkes LED Licht wäre für die Augen schädlich,

Ja, grundsätzlich besteht ein Gefährdungspotential, wenn die Leistungsdichte sehr hoch ist.
Für Laser gibt es schon lange eine Gesetzgebung mit den sogenannten „Laserklassen“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Laserklasse#Klassifizie…

Vor einigen Jahren wurden die Standards zur Klassifiezierung von Lichtquellen allg. erweitert. Paar Infos dazu z.B. hier:
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/hardware…
http://www.sgs-cqe.de/en/pruefung-photobiologische-s…

fallen da auch die normalen Lampen drunter, die man im
Kaufladen erwerben kann?

Jeder Hersteller oder In-Verkehrbringer muß prüfen, ob Leuchtmittel oder Lampen evtl. unter diese Norm fallen und eine Bewertung vornehmen.
Aber völlig unabhängig davon sind Gefahrenhinweise nicht verkehrt, um groben Mißbrauch zu vermeiden. Normal sollten Menschen sich nicht solch Leuchtmittel in einem Abstand von wenigen cm vor das Auge halten. Bei Kindern ist das schon anders.

Warum ist dieses Piktogramm auf der Verpackung? Eine Lampe und
etwas das aussieht wie ein Auge, das durchgestrichen ist.

Man soll eben nicht direkt aus sehr kurzem Abstand hinein sehen, weil da die Leistungsdichte sein hoch sein kann.
In den LED wird das ganze Licht ja auf recht kleinen Chips mit wenige Quadratmillimetern Größe erzeugt.

Was macht man, wenn diese LED in eine offene Lampe geschraubt
werden soll, z.B. über den Esstisch in eine Pendelleuchte,
dort schaut man doch unweigerlich hinein?

Das macht auch gar nix.
Entscheidend ist die Leistungsdichte und diese ist nur in sehr kurzem Abstand so hoch, dass es Augenschäden geben kann.
Da hier das Abstandgesetz wirkt und die Leistungsdichte mit dem Quadrat zur Entfernung abnimmt, gibt es schon im Abstand von einigen 10cm keine akute Gefährdung mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstandsgesetz

Sind  LED Leuchten für den Hausgebrauch schädlich für die Netzhaut?

Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch überhaupt nicht!

Sonnenlicht liegt übrigens mit einer Leistungsdichte bis über 1000W/m² auch über der Augenverträglichkeit. Man darf deshalb auch nicht länger in die Sonne sehen und darf keinesfalls mit kollimierenden Optiken (z.B. Lupe, Fernglas) in die Sonne sehen.
Da verbrennt man sich unter Umständen sehr schnell die Netzhaut.
Gruß Uwi

Moin,

Warum ist dieses Piktogramm auf der Verpackung? Eine Lampe und
etwas das aussieht wie ein Auge, das durchgestrichen ist.

Man soll eben nicht direkt aus sehr kurzem Abstand hinein
sehen, weil da die Leistungsdichte sein hoch sein kann.
In den LED wird das ganze Licht ja auf recht kleinen Chips mit
wenige Quadratmillimetern Größe erzeugt.

Trotzdem ist die Leuchtdichte bei Hochdruck-Gasentladungslampen noch immens viel höher (z. B. Xenonlampe) und selbst gewöhnliche Niedervolt-Halogenlampen.übertreffen hier jene der LED noch. Ich denke, bei LEDs ohne bündelnde Optik (so z. B.: http://image.architonic.com/img_pro2-1/118/3947/led-…) ist deshalb fast keine Gefahr anzunehmen, hingegen bei den Standardtypen mit hohen Lichtausbeuten (http://www.growlightsolutions.com/wp-content/uploads…) und bündelnden High Power LEDs (http://www.elecfreaks.com/store/images/LED_High_Powe…) schon eher, das aber auch nur, wenn sich davor kein streuend wirkendes Medium mehr befindet, also bei Spot-Leuchtmitteln…

MfG,
Marius

nicht glauben, sondern mal rechnen!
Hallo,

Trotzdem ist die Leuchtdichte bei
Hochdruck-Gasentladungslampen noch immens viel höher (z. B. Xenonlampe)

Natürlich gab es lange auch andere Lichtquellen mit sehr hoher Leuchtdichte, die potentiell gefährlich für die Augen sein können.
Nur waren diese in der Regel so eingesetzt, dass sich für normale Menschen kein Gefährdungspotential ergab, weil man das Auge nicht so dicht an die Lichtquelle heran bekommt oder weil die Stelle, wo die Lichtquelle arbeitet gar nicht erreichbar ist.
Z.B. in die Objektive von Kinoprojektoren mit Leistungen im kW-Bereich sollte man sicher nicht direkt hinein sehen. Aber außer dem Vorführpersonal kommt da eh niemand ran und das Personal selber bekommt eine Arbeitsschutzbelehrung und gut is’ses.

und selbst gewöhnliche Niedervolt-Halogenlampenübertreffen hier jene der LED noch.

Dass du dich da mal nicht irrst.

Einmal werden Halogenlampen sauheiß. Freiwillig geht man da nicht so dicht ran.
Dann hat man einen Glaskolben drum herum und in der Regel noch einen Reflektor.
Da kommt man bei üblichen Lampenkonstruktionen praktisch gar nicht so dicht heran, dass man so gefährliche Leistungsdichten erreicht. Aber im Abstand von paar cm. ist die bestrahlte Fläche schon so groß, dass man mit der Strahlungsdichte gar nicht mehr sehr hoch ist. Bei 5cm Abstand von einem Glühfaden ist die umliegende Kugeloberfläche schon über 300 cm² groß. Bei einer 50W-Lampe werden angenommen ca. 40W als Licht incl. IR abgestrahlt. Das macht also ca. 130mW/cm² (Spitzenwerte infolge Inhomogenitäten etwas höher).

Für die Augenempfindlichkeit spielt hier aber primär die Leuchtdichte auf der Netzhaut eine Rolle.

  1. Die Glühwendel von einer solchen Lampe ist rel. groß. Die Abbildung auf der Netzhaut wäre bei scharfer Abbildung also auch viel größer als bei LED-Chips, die nur ca. 2mm Kantenlänge haben.

  2. Bei solch kurzem Abstand und unter den Beleuchtungsverhältnissen kann die Wendel auch gar nicht fokussiert werden. Die Abbildung bleibt eh unscharf.

  3. Das ferne IR-Licht (Wärmestrahlung) wird zum großen Teil im Glas und im Auge absorbiert und wirkt nicht direkt auf der Netzhaut. Genaue Zahlen kann ich hier nicht nennen, aber eine Annahme dass höchstens 60% als Strahlung auf der Netzhaut ankommen will ich mal als Arbeitshypothese nehmen.

  4. Die große Helligkeit führt normal dazu, dass sich die Pupillen auf ein Minimum schließen (unter 2mm). Die aktive Einfallsfläche ist dann ca. 4mm² = 0,04cm².

Alles in allem bleibt eine Lichtleistung in der Größenordnung unter ca. 3mW, die ins Augen fallen kann und auf der Netzhaut wegen dem großen Raumwinkel der Wendelabbildung eben recht groß abgebildet wird.

Dagegen die Werte für Laserklasse 2 als Vergleich:
-> Max. 1mW auf einer Blende von 7mm Durchmesser,
Hier muß man auch annehmen, das der kollimierte Strahl im Dunkeln bei max. geöffneter Pupille zufällig ins Auge fällt. Der Lidschlußreflex soll dann weiteren Einfall von Licht verhindern.
Das Gefährliche hierbei ist die Tatsache, dass kollimiertes Laserlicht sehr parallel einfällt und die Augenlinsen das Licht bei Fokussierung auf unendlich perfekt auf einen winzigen Fleck auf der Netzhaut abbilden. Dort wird dann die verträgliche Leistungsdichte schnell überschritten.

Bei Sonnenlicht hat man übrigens ca. 1000W/m² = 10W/dm² = 100mW/cm² = 1mW/mm²
Da kämen bei 2mm Pupillenöffnung immerhin auch ca. 4mW Lichtleistung ins Auge,
aber da die Sonne einen sehr kleinen Raumwinkel einnimmt und die Lichtstrahlen annähernd parallel einfallen, ist Abbildung auf der Netzhaut viel kleiner als bei einer Glühwendel in sehr kurzem Abstand. Also auch Augengefährlich.
Als Mutptobe länger die Sonne schauen ist also nicht zu empehlen!

Ich denke, bei LEDs ohne bündelnde Optik (so z. B.:
http://image.architonic.com/img_pro2-1/118/3947/led-…)
ist deshalb fast keine Gefahr anzunehmen,

Jein, man kann sich diese Dinger quasi dicht vor die Pupille halten.
Weil die oft in Bastlerhände geraten, keine Fassung in einer Lampe benötigen und keinen Abstand erzwingende Glaskolben oder Lampenschirm brauchen und mit paar Drähten an Schutzkleinspannung jederzeit auch in Kinderhände kommen können,
kann man hier diverse Annahmen wir oben bei herkömmlichen Lampen nicht machen.
Die Leuchtdichten auf den Chips sind aber doch etwa gleich, wie bei HP-LED.
Da geht man eh an das physikalisch bzw. technologisch machbare.
Nur der Chip ist bei kleineren LED-Typen eben auch kleiner, was aber bei sehr geringen Abstand zur Pupille evtl. keine so große Rolle mehr spielt.

hingegen bei den Standardtypen mit hohen Lichtausbeuten
(http://www.growlightsolutions.com/wp-content/uploads…)

Das halte ich für eher unkritisch, weil das LED mit üblichen Nennstrom 20mA sind.
Da werden also angenommen 3V x 20mA = 60mW umgesetzt.
Nimmt man einen Spitzenwirkungsgrad von 30% für weiße LED, bleiben ca. 20mW
Lichtleistung auf 5mm Durchmesser. Macht ca. 1mW/mm.
Auch hier kann das Auge bei extrem kurzem Abstand nicht fokussieren.
Ist grenzwertig, aber noch nicht ganz so kritisch.
Der Chip im Inneren hat ja auch nur ca. 0,1…0,2mm Kantenlange.
Mit solchen LED in einer Taschenalampe und einem Schutzglas davor mit paar mm Abstand bekommt man noch etwas ungefährlichere Werte.

und bündelnden High Power LEDs
(http://www.elecfreaks.com/store/images/LED_High_Powe…)
schon eher, das aber auch nur, wenn sich davor kein streuend
wirkendes Medium mehr befindet, also bei Spot-Leuchtmitteln…

Auch hier sind im Abstand von paar cm keine so gefährlichen Leistungsdichten mehr zu erwarten, aber im Nahbereich haben die schon enorme Werte.

LED-Chips mit bis zu 10W Leistung bei einem Spitzenwirkungsgrad von 30% bringen immerhin ca. 3W reine Lichtleistung vom Chip.
Im Abstand von 2 cm wird etwa eine Fläche von 5cm² beleuchtet.
das macht dann schon etwa 600mW/cm² = 6mW/mm².
Dichter dran wird es noch höher!
Bei einem Linsendurchmesser von ca. 5mm werden Leistungsdichten an dieser Grenzfläche von ca. 20mW/mm² erreicht.

Das ist dann tatsächlich nicht mehr verträglich fürs Auge, selbst wenn die Abbildung auf die Netzhaut unscharf und recht groß sein wird
Gruß Uwi

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