ich möchte ca. 60 - 70 LEDs (parallel geschaltet, wg. der konstanten Helligkeit) an meine Autobatterie anschliessen. Wenn ich mein Abblendlicht einschalte sollen alle LES leuchten.
Wie genau sieht die Schaltung dazu aus ??
Hallo.
Damit die LEDs alle gleich hell leuchten, muss der Strom durch alle der gleiche sein.
An jeder LED fällt je nach Farbe ca 1.5 … 2.5V ab (bei ner roten glaube ich 1.6V).
Also nehmen wir man an, Du hast ne rote mit 1.6V.
Weiter kann die Bordnetzspannung Deines KFZs sehr stark schwanken. Die KFZ Hersteller gehen immer von 8V … 16V aus, (anstatt von 12V).
Wenn ich an meinem messe, dann sinds zb auch grad 14V.
Also nehmen wir den Winterfall mit ganz schlechter Batterie mal raus, dann hast Du etwa 10V…16V.
Du nimmst 5 deiner LEDs und schaltest sie in Reihe. Dann fallen über den 5 LEDs 5x1.6V=8V ab. Jetzt musst Du noch einen Widerstand in Reihe schalten. Wenn Du 12V Bordnetzspannung hast, dann fallen über dem Widerstand die restlichen 4V (12V-8V) ab.
Normale LEDs werden zb mit 20mA betrieben. Damit ein Strom von 20mA fliesst, brauchst Du also einen Vorwiderstand von 4V/20mA=200 Ohm.
Du hast jetzt also 5 LEDs und ein Vordwiderstand von 200R an den 12V. Dieses Gebilde musst Du 12x aufbauen und dann parallel schalten.
Wenn Du bei 12V 20mA (4V/200 Ohm)hast, dann hast Du bei ner schwachen Batterie mit 10V nur 10mA. Die LEDs leichten also bei 10V nur halb so hell, wie bei 12V. Bei 16V hast Du dann 40mA. Also doppelt so hell.
Ideal wärs, wenn Du den Strom konstant regeln würdest.
Das geht so:
nimm einen LM317. Schalte ihn als Spannungsregler 1.25V, indem Du den ADJ Pin mit Masse verbindest. Schalte zwischen Ausgang und Masse einen Widerstand von 1.25V/20mA=62.5 Ohm (ca.).
Jetzt kannst Du zwischen 12V und dem Eingang des Reglers 1-4(5) LEDs hängen, und sie werden immer gleich hell leuchten, egal ob die Spannung schwankt (in gewissen Grenzen natürlich).
mal ganz untechnisch juristisch: Du denkst daran, dass
Beleuchtungseinrichtungen an KFZ zulassungspflichtig sind?
Gruß vom Wiz
Hallo…
Du meinst, wenn ich ein paar LEDs z.B, in Form eines Notenschlüssels aus meiner Heckscheibe „rausleuchten“ lasse, muss ich das beim TÜV anmelden ?? Warum das ?? Die LKW-Fahrer, die ihren Namen in der Frontscheibe leuchten haben, haben das doch bestimmt auch nicht angemeldet, oder ??
Du meinst, wenn ich ein paar LEDs z.B, in Form eines
Notenschlüssels aus meiner Heckscheibe „rausleuchten“ lasse,
muss ich das beim TÜV anmelden ?? Warum das ?? Die LKW-Fahrer,
die ihren Namen in der Frontscheibe leuchten haben, haben das
doch bestimmt auch nicht angemeldet, oder ??
Rein theoretische müssten auch die beleuchteten Namensschilder, Weihnachtsbäume usw. zugelassen sein. Wenn eine Beleuchtung nach außen wirkt, also von außen sichtbar ist, muss sie genehmigt sein, auch wenn sie sich im Wageninnern befindet. Sonst könnte man sich ja alle möglichen abenteuerlichen Beleuchtungseinrichtungen hinter der Scheibe montieren.
genau so!!! Diese gesammelten visuellen Umweltverschmutzungen sind nicht nur Ausdruck eines wenig ausgeprägten Geschmacks (worüber man streiten kann) und auf jeden Fall ordnungswidrig (worüber man nicht streiten kann).
Alle außen sichtbaren Beleutungseinrichtungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sonst gibt es Ärger bzw. kann es Ärger geben. Da die Sache aber nur ordnungswidrig und nicht strafbar sit, ist es wie mit allen anderen Ordnungswidrigkeiten auch. Die Polizei darf und soll auch verfolgen, muss es aber nicht. Soll heißen, so lange Du nur mit dem sichtbaren, aber nicht gleich die ganze Straße ausleuchtenden und blinkenden Teil durch die Gegend fährst, hat nicht unbedingt jeder Polizist Lust, deshalb eine Verwarnung zu schrieben oder ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Jungs kämen ja auch gar nicht mehr vom Fleck, wenn sie bei jedem überholenden Fahrzeug gleich die Geschwindigkeitsübertretung verfolgen würden, etc. Dies schließt aber natürlich nicht aus, dass man Dir trotzdem die Hammelbeine lang zieht, wenn sie Dich ohnehin gerade im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder wegene einer anderen Sache am Wickel haben. Dann wird man auch den Notenschlüssel nicht übersehen.
Bei den Brummis sieht dies grundsätzlich nicht anders aus, allerdings wird da wohl eher ein Auge zugedrückt, bzw. ist dies ein Hase und Igel Spiel. Auf verlangen hin wird abgeklemmt, und beim nächsten Halt wieder angeklemmt. Beschlagnahmt wird nur im Wiederholungsfall bzw. wenn eine echte Gefährdung von so einem Teil ausgeht (Überstrahlen von Bremsleuchte und Blinker z.B.).
Wenn Du Dir also Ärger ersparen willst, und die lieben Jungs nicht unbedingt mehr auf Deine Karre aufmerksam machen willst, als nötig, würde ich drauf verzichten.
Gruß vom Wiz
Du meinst, wenn ich ein paar LEDs z.B, in Form eines
Notenschlüssels aus meiner Heckscheibe „rausleuchten“ lasse,
muss ich das beim TÜV anmelden ?? Warum das ?? Die LKW-Fahrer,
die ihren Namen in der Frontscheibe leuchten haben, haben das
doch bestimmt auch nicht angemeldet, oder ??
Das kannst du vergessen! Weil: Die Streuspannungen der LEDs sind so hoch, dass du die direkte Parallelschaltung vergessen kannst (schon bei nur 2 Stück!).
Möglich ist aber eine Parallelschaltung aus mehreren Reihenschaltungen PLUS(!) Vorwiderstand:
Das ganze dann so oft parallel wie du willst, sollte funktionieren.
Viel Spass!
PS: Rote, gelbe/orangene, blaue (teuer!) LEDs haben andere Spannungen!!!
rot: ca. 1,9 V
gelb: ca. 2,3 V
blau: ca. 3,1 V
Rechnest du dann nach R=U/I / U=RxI / I=U/R / P=UxI
Und übrigens: Die Autobatterie liefert nicht 12 V! Sondern bis max. 14,1… (FET als Vorwiderstand= Stromkonstanter…)
Hallo,
eine Ordnungswidrigkeit ist das Wenigste, wenn aber ein Fahrzeug
mit so einer Zusatzbeleuchtung in einem Unfall verwickelt ist
und der Unfallgegner sagt er wurde daduch beeinträchtigt, gibt es in iedem Fall eine Mitschuld, auch wenn der Unfall vom
Unfallgegner verursacht wurde.
Hierzu müsste es Urteile zu den Zusatzbremsleuchten geben, die
keine Verkehrszulassung hatten.
Ok Ok - Ich habe echt nicht gedacht, dass das rechtlich so ein heisses Eisen ist… Ich glaube, dann hänge ich mir diese Schaltung doch lieber NICHT ins Auto…
Aber vielen Dank für die ganzen Tips (bauen werde ich sie trotzdem *g*)
ich möchte ca. 60 - 70 LEDs (parallel geschaltet, wg. der
… genau sieht die Schaltung dazu aus ??
Vielen Dank für Eure Hilfe…
Gruß Timo
Hallo Timo!
der Vorschlag von Gert vom 18.02 trifft den Kern des Problems.
Wenn Du wirkliche Flächen billig beleuchten willst ruf mal bei der Industrieverwertung Emil Wacke in Augsburg, in der Hirbliger Strasse an. Da kannst Du u.U. die LED’s zum Kilopreis bekommen.
Hallo!
Ohne viel rechtliches dazu beitragen zu wollen, doch noch mal kurz was von mir: Wie schon gehört, sollte nichts nach außen scheinen/leuchten, dass heißt ja nicht, dass du´s nicht trotzdem in dein Auto bauen kannst. Es gibt auch so viele Möglichkeiten, die ziemlich geil aussehen. Hab mir z.B. ein paar blaue Zier-LED´s in die Mittelkonsole des Autos gebaut, sehr hübsch…
Oder z.B. eine LED-Reihe in die Türgriffe, oder an die Fußleiste (sichtbar wenn die Tür aufgeht). Oder beleuchte deinen Schaltknauf von innen…
Ich hab auch noch 4 superhelle LED´s in den Autohimmel gebaut, die den Innenraum (Also Schaltknauf- und unterer Mittelkonsolen-Bereich) dezent ausleuchten, wenn man die Scheinwerfer anmacht. Die LED´s selber sieht man nicht. (Idee geklaut von den neueren BMW-Modellen)
Vielleicht helfen dir ja solche Ideen, die Auto-LED-Bastelei nicht ganz aufzugeben (auch wenn´s kein nach außen sichtbarer Notenschlüssel ist…).
Schönen Gruß
Andre
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zitat einer Poli-Aussage
Hi!
Nochmal zur Zulässigkeit:
Mir ist die Aussage eines Poli´s bekannt:
Demnach geht es im wesentlichen darum, daß man schlecht rechtlich absichern kann, was andere Verkehrsteilnehmer stört und was nicht. Also ist erstmal alles verboten.
In der Praxis ist es der Polizei relativ egal, solange es im Rahmen bleibt.
Problematisch ist halt nur, wenn der Polizist etwas sucht - oder der Anwalt/die Versicherung eines Unfallgegeners…