Leer stehende Wohnung - GEZ neuer - Vertrag

Hi,

ich wurde etwas gefragt auf das ich keine Antwort wusste. Muss laut neuem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 2013 für eine leer stehende Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden?

Meines Erachtens nach nein, weil eine leer stehende Wohnung ohne Bett Matratze oder sonstige Schlafgelegenheit nicht zum wohnen geeignet ist. Es gibt keine Küche keine Möbel, der einzige Raum der funktionstüchtig ist wäre das Bad weil dieses idR nicht ausgeräumt wird(Wanne/Dusche, Waschbecken, Toilette bleiben ja drin weil sie angeschraubt/einzementiert sind).
Die Wohnung ist in diesem Zustand weder zum bewohnen noch zum schlafen geeignet.

Diese Frage werden wohl alle Vermieter interessieren, die wenigstens eine leer stehende Wohnung haben.

Aus dem aktuellen Entwurf:
§3
Wohnung
(1) Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin
enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

  1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
  2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vor-
    raum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten
    werden kann.
    Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne
    des Melderechts sind.

Hallo,
eine Wohnung an sich kann keine Rundfunkgebühren bezahlen. So lange da keiner drin wohnt, fehlt es am Haushalt, der gebührenpflichtig werden soll.

Cu Rene

Aber irgend jemand muss die Wohnung ja besitzen. Wenn die Wohnung zum bewohnen geeignet ist aber unbewohnt ist müsste der Besitzer ja dann trotzdem zahlen(auch wenn es als 2t Wohnung dann nur ein drittel wäre). Und dieser jemand wird dann ggf. angeschrieben.

Und da die GEZ alles mögliche versucht einem das Geld aus der Tasche zu ziehen werden die das also auch bei einer leer stehenden Wohnung versuchen.

Die Frage ist jetzt also: Zählt eine vollkommen leere Wohnung(bis aufs Bad), als Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages?

Hallo,

ich wurde etwas gefragt auf das ich keine Antwort wusste. Muss
laut neuem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 2013 für eine leer
stehende Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden?

nein. Das steht da so auch nicht drin.

Meines Erachtens nach nein, weil eine leer stehende Wohnung
ohne Bett Matratze oder sonstige Schlafgelegenheit nicht zum
wohnen geeignet ist. Es gibt keine Küche keine Möbel, der
einzige Raum der funktionstüchtig ist wäre das Bad weil dieses
idR nicht ausgeräumt wird(Wanne/Dusche, Waschbecken, Toilette
bleiben ja drin weil sie angeschraubt/einzementiert sind).
Die Wohnung ist in diesem Zustand weder zum bewohnen noch zum
schlafen geeignet.

Selbstverständlich ist diese zum Wohnen geeignet. Man muss sie nur einrichten. Darum geht es aber gar nicht. Denn im § 2 steht eindeutig:

§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

  1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
  2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Gruß

S.J.

Hoi.

Nach dem Arbeitsentwurf vom 15.09.2010 steht unter §2 Abs.2
"(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

  1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
  2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist."

Meine Meinung : Wenn ich also Eigentümer einer nichtvermieteten Wohnung bin, brauche ich nicht zahlen.
A) der Inhaber bewohnt diese Wohnung nicht und
B) es gibt keinen Mieter.

Interessanter wird es sicherlich noch bei Wochendhäusern oder Gartenlauben(Kleingärtner).

Ciao
Garrett