Leergewicht eines Bauwagens

Hallo, ich benötige das Leergewicht eines Bauwagens, ohne Einbauten etc., eingetragen in die Wagenpapiere - so dass es offiziell ist und für die Versicherung verwendet werden kann.
Die Daten des Bauwagens:
Firma Platal Fahrzeugbau GmbH - Helmut Wiedenlübbert, Osnabrück - Atter
Typ: PWE, Zul. Gesamtgew. 1.600 KG
Leider gibt es die Firma nicht mehr und der Rechtsnachfolger konnte nicht helfen.
Tausen Dank für jede Unterstützung,
Kopper

Selbst wiegen?
Hallo,

den Bauwagen ausräumen und auf eine Waage fahren,falls dies möglich ist.

Gruß,Jak

Hallo,

am Bauwagen muss sich ein Typenschild des Herstellers mit den entsprechenden Daten befinden.Unter anderem auch die Fabriknummer
(so etwa: W0935E11312P20172 ).

Ist das nicht mehr vorhanden,muss der Hänger ohnehin eine Neuzulassung haben…

Hallo,
sicher?
Nach §18 StVZO brauchen sie nur eine Betriebserlaubnis (von 25 km/h gehe ich mal aus, sonst gäbe es einen Brief in dem das alles steht). Ob die dann ein Typenschild nach dem normalen Muster haben, weiß ich aber wirklich nicht.

Cu Rene

Hallo,

den § 18 der Straßenverkehrszulassungsordnung gibt es nicht mehr…

Deswegen ja mein Hinweis auf das Typenschild…anhand der dort genannten Fabrikations(oder Serien)-Nummer läßt sich feststellen,ob es nach § 20 StVZO eine
" Allgemeine Betriebserlaubnis " für dieses Fahrzeug gibt
(Hinterlegung der Daten beim KBA )…

Ansonsten ist eine EINZELABNAHME nach § 21 StVZO erfoderlich…

Danke für die Antworten,
allerdings steht auf dem Typenschild nur das zulässige Gesamtgewicht und die max. Achslast. Das Leergewicht steht nicht drauf und da ich kein Papiere habe, suche ich jemanden, der einen baugleichen Bauwagen hat und mir die Angabe per Kopie des Fahrzeugschein machen kann. Dann spare ich mir den aufwändigen und langwierigen Weg mit 25 Km/h zum Tüv zu fahren und den Wagen zu wiegen.
Wie komme ich an die Leergewichtsangabe dran?
Gruß
Kopper

Den 18er gibts nicht mehr aber den §3 der Fahrzeugzulassungsverordnung.Und da steht immer noch,daß ein Bauwagen mit 25 km/h Kennzeichnung zwar zulassugsfrei aber Betriebserlaubnispflichtig ist.Also ohne eine BE darf der auf öffentlichen Straßen nicht betrieben werden.Und in der BE wird der TÜV auch das gewogene Leergewicht eintragen.

Grüße

Die Angabe des Leergewichts war auf Typenschildern nicht erforderlich nur :
Hersteller,FIN,zul Ges Gewicht,Achslasten,Typ.

Hallo,

das ist ehh egal…ohne Typenschild (Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis) muss er sowieso eine Einzelabnahme beim TÜV machen…