Leergutrücknahme

Hi zusammen,

ist ein Lebensmittelmarkt verpflichtet ein bei ihm bezahltes
Leergut auch nach längerer Zeit (6 Monate) zurückzunehmen,
auch wenn dieses Produkt in dem Markt aktuell nicht mehr
verkauft wird?

Alex

Hallo,

Nach der Verpackungsverordnung sind Einzelhändler ab 1. Mai 2006 zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Nur kleinere Verkaufsstellen (unter 200 m2) können die Rücknahme weiterhin auf die Einweg-Verpackungen der Marken beschränken, die sie im Angebot haben. Das Pfand muss nicht erstattet werden, wenn man kein Pfandkennzeichen vorweisen kann. Denn für Getränkeverpackungen, die vor Inkrafttreten der Pfandpflicht oder im pfandfreien Ausland verkauft wurden, kann natürlich kein Pfand herausverlangt werden.

Verkauft in deinem konkreten Fall der Lebensmittelmarkt das Produkt (zum Beispiel Bier oder Mineralwasser) nicht mehr, bringt er es also nicht (mehr) in Verkehr, so hat er auch keine Verpflichtung zur Rücknahme, bis er das Produkt wieder verkauft. Dies ist in aller Regel für den Kunden auch unschädlich, da dieser sein Pfand auch in anderen Läden wiedererhält, die das gleiche Produkt verkaufen. Sollte nicht ein Produkt, sondern eine Marke gemeint sein, so gilt das ganz zu Anfang gesagte.

ujk