… Jahr. Trotzdessen werden die vollen Heizkosten von der Hausverwaltung berechnet.Sogar mit einer kleinen Erhöhung im Wirtschaftsplan. Ist das überhaupt rechtens? Stimmt es, dass wenn die Whg. seit 1 Jahr leersteht, dass nur 30 % der Heizkosten angesetzt werden dürfen? Gibt es da eine Gesetzesgrundlage oder einen Paragraphen den einer benennen könnte?
Vielen Dank im Voraus!!!
Hallo,
es greift in der Regel die Heizkostenverordnung. Hier ist vorgesehen, dass 30% der gesamten Heizkosten über die Wohnfläche verteilt werden und 70% über den Verbrauch (es gibt auch Ausnahmen). Da aber selbst bei einer unbewohnten Wohnung (wenn auch nicht übermäßig) geheizt werden muß, so wird man natürlich neben den anteiligen 30% der Heizkosten (bezogen auf die Wohnfläche) auch noch an den verbleibenden 70% beteiligt werden.
(zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…)
Gruß
Joschi
Was wäre dann so die übliche Beteiligung an den restlichen 70 % der Heizkosten? Davon z.B. die Hälfte?
L. G.
Ellen
Nach Verbrauchseinheiten.
Im Zweifamilienhaus z.B. nach Wohnfläche.
vnA
Hallo, je nachdem wie die Zimmer zu den Außenwänden liegen, wären wohl
von Mitte Nov. bis Mitte März wegen der Frostgefahr die Meßgeräte auf
1,0 bis 1,5, danach auf 0 einzustellen. Verbrauch dann doch nur
m.E. 10 - 15% eines Normalverbrauchs bei „Bewohnung“. Gruß