Ist es richtig, dass ein Vermieter den Leerstand in einem Haus, also nicht vermietete Wohnungen, in der jährlichen Nebenkostenabrechnung berücksichtigen muss? Damit meine ich, dass die Nebenkosten für leere Wohnungen nicht auf die restlichen Mieter umgelegt werden dürfen.
Hallo ReiseNadja,
ich bin kein Jurist, daher ist meine Antwort ohne Gewähr. Als Vermieter mache ich das genau so: Die Zeit des Leerstands bekommt eine eigene Nebenkostenabrechnung. Gerne kann ich mein Excel-Tool zuschicken, in dem man sieht, wie ich das mache. Ob es so richtig ist weiss ich nicht - aber es hat sich noch niemand beschwert 
Liebe Grüße
Bawamba