Leerstandsmeldung

Hallo,

ist ein Vermieter verpflichtet eine Leerstandsmeldung an den örtlich Energieversorger heraus zu geben wenn ein Mieter auszieht?

Der Mieter hat zum Auszug seinen Vertrag bei seinem Versorgungsunternehmen (entega) gekündigt. Nach 6 Monaten hat sich nun der örtliche Energieversorger (swb-bonn) gemeldet und gesagt, dass der Vermieter auch dort seinen Auszug hätte anmelden müssen und dass die Zählerkosten auf ihn weiter gelaufen wären.
Die Dame vom örtliche Energieversorger sagte jedoch auch, dass der Vermieter sich eigentlich hätte melden müssen.

Stimmt das?
Kann der (ehemalige) Mieter den Vermieter verpflichten das Rückwirkend umschreiben zu lassen? Wäre vom örtliche Energieversorger kein Problem. Eine rückwirkende Abmeldung von Seiten des Mieters geht nur 6 Wochen.

Viele Grüße,
Oli

Hallo,

ist ein Vermieter verpflichtet eine Leerstandsmeldung an den
örtlich Energieversorger heraus zu geben wenn ein Mieter
auszieht?

Der Mieter hat zum Auszug seinen Vertrag bei seinem
Versorgungsunternehmen (entega) gekündigt. Nach 6 Monaten hat
sich nun der örtliche Energieversorger (swb-bonn) gemeldet und
gesagt, dass der Vermieter auch dort seinen Auszug hätte
anmelden müssen und dass die Zählerkosten auf ihn weiter
gelaufen wären.
Die Dame vom örtliche Energieversorger sagte jedoch auch, dass
der Vermieter sich eigentlich hätte melden müssen.

Stimmt das?

Bei einem Leerstand trägt der Vermieter IMHO die entsprechenden Betriebskosten selbst. Dazu gehören auch die Kosten für Strom (Besichtigung) und Zähler der Whg.

Kann der (ehemalige) Mieter den Vermieter verpflichten das
Rückwirkend umschreiben zu lassen?

Warum? Er war nur während des Mietverhälnisses Vertragspartner und danach nicht mehr. Mit Kündigung und Schussabrechnung betrifft ihn das nicht mehr.

Viele Grüße,
Oli

G imager

Wenn kein Vertragsverhältnis Vermieter - Versorger besteht, trägt der VM gar nichts. Hier würde ich mich mit dem Versorger auf keinerlei Diskussion einlassen.

vnA

Wenn kein Vertragsverhältnis Vermieter - Versorger besteht,
trägt der VM gar nichts. Hier würde ich mich mit dem Versorger
auf keinerlei Diskussion einlassen.

Wer trüge deiner Logik nach evtl. anfallende Stromkosten i. d. leerstehenden Whg.?
Der Vormieter trotz Schlußabrechnung und Vertragskündigung? Der Nachmieter als Gastgeschenk? Der Versorger selbst?
G imager

Mit einem gewissen Streitpotential trägt das immer mein Versorger. Er verlangt von mir immer einen separaten Versorgungsvertrag und ich zahle im Gegenzug nichts ohne einen.

vnA

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