Leerstehnde Immobilie in Zwangsverwaltung

Hallo,
ein seit 2 Jahren leerstehendes Mehrfamilienhaus im Verfahren der Zwangsversteigerung(seit 5 Jahren) hat einen vom Gericht bestellten Zwangsverwalter. Ist dieser zuständig für die Erhaltung der Verkehrssicherheit des Gebäudes? Oder ist das entsprech. Amtsgericht zuständig?
(Das Gebäude kann von Unbefugten betreten werden, Zaun fällt auf die Straße, Bäume umgestürzt, Viel Ungeziefer(vierbeinig) auf dem Grundstück)
Viele Grüße
Thomas

Hallo,
grundsätzlich ist der (hier vermutlich nicht greifbare) Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig.

Wenn die öffentliche Ordnung (bzw. Sicherheit der Anwohner/Passanten) bedroht ist, ist die Bauordnungsbehörde dafür zuständig, den Eigentümer dazu aufzufordern, die wiederherzustellen.

Kann der das nicht (z.B. weil insolvent oder verschwunden), kann sie im Wege der Ersatzvornahme entsprechende Maßnahmen veranlassen, die Kosten dafür öffentlich beitreiben und (bei wie hier wenig Aussicht auf Erfolg) diese zur Not im Grundbuch sichern und/oder bei der „nächsten“ ZV entsprechend anmelden.

Der Zwangsverwalter vertritt zwar grundsätzlich den Eigentümer, ist aber nicht selbst der Schuldner irgendwelcher (investiven oder die Schuldenlast weiter erhöhenden) Leistungen oder Geldgeber entsprechender Finanzmittel. Er hat treuhänderisch mit dem Vermögen (hier Haus) umzugehen und mit den (wenn denn) vorhandenen Mitteln das nötigste zu tun, mehr leider nicht.

Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,
das sieht dann ja nicht so gut aus für meine Nachbarn und mich. Da werden wir wohl als Nachbargemeinschaft das Bauordnungsamt anschreiben müssen.
Vielen Dank für deine schnelle Hilfe
Thomas