ich habe ein Problem beim Verständnis von „Leerverkäufen“ (reiner Wissensdurst), die Frage habe habe ich bei meiner Suche zwar in einem andere Forum gefunden, aber da wurde sie leider nicht beantwortet . Also das ganze Läuft ja bei ungedeckten Leerverkäufen (die soweit ich das gelesen habe unter anderem in Deutschland und USA inzwischen verboten sind) so ab:
Ich verkaufe 100 Aktien pro Stück für 100Euro, weil ich der Meinung bin das der Kurs in nächster Zeit stark sinken wird. Jetzt bekomme ich mein Geld vom Verkauf. Die Aktien besitze ich zu diesem Zeitpunkt aber gar nicht. „Lieferfrist“ für die „Übergabe“ der Aktien liegt bei 3 Tagen. Jetzt sinkt der Kurs wirklich, auf 80Euro pro Stück. Jetzt kaufe ich mit dem Geld die 100Aktien und geben sie quasi weiter (weil ich sie ja schon verkauft habe), Gewinn wäre 20EURO pro Aktie.
Wenn daran was falsch ist, bitte um Korrektur .
Jetzt meine Fragen:
1.zu den „Lieferzeiten“
Wenn ich Aktien die ich nicht besitze bsp. an einem Montag Verkaufe. Muss ich Sie am Donnerstag ja wirklich „abgeben“. Um die Aktien dann am Donnerstag aber wirklich zu haben, müsste ich doch eigentlich noch am selben Tag die Aktien wieder kaufen, was bedeutet das ich im Grunde nicht einmal einen Tag habe in dem die Kurse fallen könnnen? Weil die Aktien die ich kaufe habe ja ebenfalls 3 Tage „Lieferzeit“.
keine Aktien verfügbar
Was passiert wenn ich Aktien verkaufe die ich gar nicht besitze und dann diese nicht „liefern“ kann, weil keine Aktien mehr käuflich zu erwerben sind? (was unwarscheinlich ist nehme ich an?)
das Grundprinzip hast du ja verstanden. Verkauf ohne die Aktie wirklich zu besitzen und später wieder eindecken.
Nur wie verkaufe ich etwas, was ich nicht besitze?
Hier kommt Securities Lending ins Spiel - in selbenen Fällen auch noch Wertpapierleihe genannt.
Das heisst, ich leihe mir gegen eine Gebühr die Titel und verkaufe diese und muss diese irgendwann zurück liefern (nachdem ich mich eingedeckt habe oder wenn der Verleiher die Papire zurück will… kann sie mir ja dann wo anders leihen wenn ich noch nicht wieder eindecken will).
Das war jetzt noch sehr einfach gehalten um es verständlich zu lassen.
Bei Fragen… fragen.
Aktien Leihen -> Ok, das wären dann aber ein „gedeckter Leerverkauf“ also ich Verkaufe etwas was ich nicht habe, aber etwas das ich mir geliehen habe?!
Aber es gibt ja auch „ungedeckte“ oder „naked“ Leerverkäufe, also ich Verkaufe Aktien ohne sie zu besitzen oder sie geliehen habe.> Darauf bezogen sich meine Fragen.
Nun ja.
Theoretisch reicht es ja wenn ich den Kauf am Valutatag beliefere.
Gerade im Nonorder-room Geschäft ist das Valutadatum frei bestimmbar.
Sogesehen hätte ich als entsprechend handelnde Gesellschaft, immer noch die Möglichkeit 3 Tage lang die Aktie zu liefern und einzukaufen mit entsprechend kürzerer Valuta.
Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten wenn die Aktie am Markt nicht zu beschaffen ist…
Ich bin gezwungen sie mir am Tag 3 zu leihen
wenn auch das nicht klappt bleibt mein Trade „unsettled“ und wird eben nicht beliefert bis die Aktie gelifert werden kann - dies führt in der Regel zu Verzugszinsen die anfallen.
Nicht gesettelte Trades begegnen mir persönlich relativ häufig.
Ich hatte mal das Problem auf einer Couponzahlung wo ich eine Cross-Ex-Compensation mit der Gegenpartei machen müsste, die mir diese verweigert wurde bis zum Settlement.
Für das Papier gab es keinen Markt und erst nach über 240 Tagen konnte der Trade in 3 Teilbeträgen vollständig beliefert werden.
ich doch eigentlich noch am selben Tag die Aktien wieder
kaufen, was bedeutet das ich im Grunde nicht einmal einen Tag
habe in dem die Kurse fallen könnnen?
Hallo,
um einen Aktienkauf und Verkauf real (ohne die Leerverkaufsoption) durchzufuehren, reicht heutzutage fuer jeden Privatinvestor ein Onlinekonto und 1 Minute fuer Kauf und 1 Minute fuer Verkauf einer gaengigen Aktie. Wer schneller tippen kann…
Gruss Helmut