Leerverkäufe von Aktien

Hallo,
Wie funktioniert es ganz praktisch mit den Leerverkäufen von Aktien? Bei gedeckten Leerverkäufen kann ich es noch nachvollziehen, da hier Aktien geliehen werden und diese dann verkauft und später (zu einem niedrigeren Kurs) wieder gekauft werden; aber bei ungedeckten Leerverkäufen besitzt der Leerverkäufer ja keine Aktien. Wie kann man denn diese nicht vorhandenen Aktien verkaufen?
Danke für die Antworten.
Grüße Ingo

Hi,

Der „Trick“ besteht in de Ausnutzung von der Differenz zwischen Tradedate und Settlementdate.

Letztendlich bestehen zwischen Abschluss und Settlement in der Regel mindestens 2 Tage Unterschied.
Woher der Verkäufer anschliessend für die Lieferung die Aktien nimmt ist für den Trade erst mal egal. Schliesslich könnte er diese im non-oder-Room Geschäft auch gleichtägig am Lieferdatum besorgen.

Sollte dies ihm nicht rechtzeitig gelingen wird er eben einen pendenten Trade haben und entsprechnde Penalty-Fees zu zahlen haben bis hin zur Zwangseindeckung durch die Börse. Was aber bei drastischem Wertverlust vielleicht immer noch rentabel war.

Gruss highQ

Hallo!

Tradedate … Settlementdate.
Settlement … Trade … non-oder-Room Geschäft …
pendenten Trade … Penalty-Fees

Wenn Du Deinen Beitrag in deutscher Sprache unter Verwendung nur allgemeinverständlicher Fremdworte schreibst, wirst Du verstanden. Falls das überhaupt Dein Ziel sein sollte.

Die allg. Lebenserfahrung lehrt, dass Denglisch-Palaverer sehr einfache Zusammenhänge verkomplizieren (zuweilen auch nur ihre Hohlköpfigkeit verschleiern) möchten, um vermeintlich besondere Sachkunde zur Schau zu stellen. Bringe Dich nicht in solchen Verdacht und schreibe bitte verständlich.

Gruß
Wolfgang

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Die allgemeine Lebenserfahrung im Bereich Wertpapierabwicklung besagt, dass dort fast immer nur englische Begriffe benutzt werden.

Aber du hast recht… ich bin hier nicht bei der Arbeit. Vielleicht sollte ich hier eine andere Sprache benutzen.

Gruss highQ

für Wolfgang :wink:

Hi,

Der „Trick“ besteht in de Ausnutzung von der Differenz
zwischen Handelsabschlusstag und Lieferdatum.

Letztendlich bestehen zwischen Abschluss und Lieferung in der
Regel mindestens 2 Tage Unterschied.
Woher der Verkäufer anschliessend für die Lieferung die Aktien
nimmt ist für den Abschluss erst mal egal. Schliesslich könnte er
diese im Ausserbörslichen Geschäft auch gleichtägig am
Lieferdatum besorgen.

Sollte dies ihm nicht rechtzeitig gelingen wird er eben ein
nicht erfülltes Liefergeschäft haben und entsprechnde Strafzahlungen zu zahlen
haben bis hin zur Zwangseindeckung durch die Börse. Was aber
bei drastischem Wertverlust vielleicht immer noch rentabel
war.

Gruss highQ

2 Like

… für gute Lesbarkeit und auch für Laien hervorragende Verständlichkeit. Danke!

Gruß
Wolfgang

Hallo,
ich habe den praktischen Teil noch immer nicht verstanden. Also ich könnte so etwas nicht machen, denn wenn ich meiner Bank sage, dass ich Aktien verkaufen will, die ich nicht habe, würden sie mir wohl den Vogel zeigen. Wie machen das die Spekulanten?
Grüße Ingo

Hallo nochmals,
Nur weil Banken das für Privatanleger nicht zulassen, heisst das nicht, dass Institutionelle Anleger das nicht könnten.
Denn nach wie vor sind derartige Geschäfte nicht verboten.

Gruss HighQ