LEGAL etwas Taschengeld mit der Homepage verdienen

Hallo alle zusammen,
hab mich gerade erst bei diesem Forum angemeldet und habe auch schon eine Frage.
Also ich plane in ca. einem halben Jahr mir einen guten Webspace zu mieten und etwas Taschengeld mit meiner Seite zu verdienen. Ich bezweifle zwar sehr, dass ich 20€ monatlich schaffen werde aber es würde mir auch Spass machen^^.
Womit? Mit kostenlosen selbstprogrammierten aber hochwertigen Spielen (bzw. vielleicht später einen kleinen Onlineshop mit Preisen von unter 5€ pro Spiel). Auf meiner Site würde ich ein gesundes Mass an Banner und Textlinkwerbung einbauen und mich vielleicht bei einem Partenerprogramm anmelden.
Momentan übe ich kostenlos (und ohne Gewinn) mit freiem Webspace^^.
Nun zu meiner Frage: Was muss ich beachten damit es legal ist? Ich habe gehört, dass man bis zu 200€*träum* steuerfrei im Monat verdienen darf. Muss man aber trotzdem was anmelden ect.?
Mit helft mir bei meiner Planung. Ich kenne mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht aus.

PS: natürlich würde ich sobald ich meine neue Seite habe, eine gewisse „Werbekampagne“ starten.

Also meines Wissens nach mußt Du ALLES, was irgendwo kommerziell ist, anmelden.

Wenn Du damit unter einem bestimmten Gewinn bleibst, mußt Du auch keine Steuern zahlen…angemeldet (im Sinne von Kleinunternehmen) muß es dennoch werden.

Wenn Du die Homepage machst, vergiß bitte nicht, das Impressum - welches auch als solches benannt von jeder Unterseite aus erreichbar sein sollte - und gerade bei kommerziellen Angeboten alle Angaben zum Unternehmen, Rechtsform, Firmensitz usw. erhalten muß => sonst Gefahr der Abmahnung.

Gruß Manfred

Und wo und wie meldet man das an? Kostet das direkt oder indirekt was? Und muss ich dann irgendwelche Berichte abgeben?

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Frage mal beim örtlichen Gewerbeamt nach - ob Du ein Gewerbe anmelden mußt (ich würde vermuten: Ja).

Anmeldung kostet irgendwie gut 20 Euro - dann bekommst Du noch vom Finanzamt eine dazugehörige Steuernummer (daß es von der normalen Arbeit getrennt abgerechnet werden kann).

Dann bist Du sozusagen ein kleines Unternehmen - wobei Du vermutlich anfangs (Rubrik kleinunternehmen) Mehrwertsteuerbefreit bist, sprich Du schreibst Rechnungen Brutto= Netto - kannst dafür aber auch bei Deinen Investitionen nicht die Mehrwertsteuer getrennt absetzen.

Ansonsten machst Du dann eine Kosten/Überschußrechnung - was kostet Server, Rechner, Werbung usw… und was nimmst Du für die Verkäufe ein.

Das mußt Du als eigene kleine Steuererklärung abgeben und anhanddessen mußt Du Steuer-Anteile von Deinen Einnahmen abgeben, oder auch nicht.

Das so der grobe schnelle Überblick - mehr kann/will ich Dir nicht erklären, weil ich kein Spezi für Steuer und Unternehmensrecht bin…stand ja auch in der Rubrik Homepage :wink:

Beachte:
Nicht „schwarz“ aufziehen - irgendwann fragt jemand danach und es gibt höllisch Ärger.
Ne Anmeldung als Kleinunternehmer im Nebenverdienst kostet nciht so viel, Du kannst als Firma auftreten und Investitionen (teilweise) absetzen und soviel Papierkram macht das auch nicht.

Gruß Manfred

man und das für einen Verdienst von 1€/Monat :frowning:^^
aber nur mal so eine Frage (OK passt wohl nun kaum in die Rubrik Homepage): Wenn man etwas bei ebay oder amazon verkauft. Muss man da auch was melden?
und was wenn man auf seiner HOMEPAGE:wink: Links zu den Auktionen/zShop setzt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bezüglich der Auktionshäuser gibt es wohl inzwischen eine eindeutige Regelung, die besagt, daß man was anmelden muß, sofern man mehr als xx Verkäufe pro Monat tätigt.

Bezüglich der eigentlichen Frage mit den Programmen:
Sovern ich das richtig sehe, macht der Programmierer ja mit der Blickrichtung, die Programme zu verkaufen - und ich wüßte da nicht, mit welcher Regelung man da den Verdacht der Gewerblichkeit aushebeln kann.

Weil mit der Absicht, etwas (regelmäßig) zu verkaufen fällt man meines Wissens nach in jedem Fall in die Rubrik der Gewerblichkeit - egal, wie klein nachher der Gewinn ausfällt.

Die Absicht ist das entscheidende - egal ob man im Internet agiert, oder mit ner Würstchenbude, oder vielleicht als Autopolitur-Verkäufer auf Parkplätzen.

Damit sollte auch die Frage mit den Links auf Eb… beantwortet sein - verlinken kannst Du soviel Du willst - bei gewisser Regelmäßigkeit und der nachgewiesenen Absicht, damit Gewinn zu betreiben (egal wie klein) bist Du gewerblicher - egal ob Du verlinkst oder nicht.

Ich meine, es ist alles nur mein persönlicher Wissensstand für den ich keine Gewähr übernehme - eine amtliche Beratung würde da wohl der sicher der eigentlich richtige Weg sein - aber ich denke, daß die Richtung wohl schon so in etwa stimmt.

Gruß Manfred

Hallo,

bei kommerziellem Erstellen (also wenn man Geld dafür erhält) von Webseiten (Websites) muß man sich nicht bei der Gemeinde anmelden (also keine Kosten).

Ein Schreiben an das Finanzamt (formlos) dass man nun Webseiten erstellt und dies als Nebentätigkeit ausführt, reicht völlig.

Hierbei dann auch eine Befreiung von der Vorsteuer beantragen
(Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG Aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung).

Der Satz: „Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG“ muß dann auch auf die Rechnungen drauf.

Gruß

René