Legal Fahren üben

Liebe WWW-ler,

mein Sohn macht bald seinen Führerschein. Angenommen, wir hätten die Idee, irgendwo schon mal ein wenig zu üben. Gäbe es (im Raum München) legale Möglichkeiten, das zu tun?
Dürftef man das auf Großparkplätzen am Wochenende?

Gruß
Alexander

Tach,

mein Sohn macht bald seinen Führerschein. Angenommen, wir
hätten die Idee, irgendwo schon mal ein wenig zu üben. Gäbe es
(im Raum München) legale Möglichkeiten, das zu tun?

Verkehrsuebungsplaetze sind genau dafuer da.
http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/verkehrsuebu…
Sind aber ein Paar km von Muenchen nach Augsburg.

Dürftef man das auf Großparkplätzen am Wochenende?

Eher nein.

Gruss
Paul

Dürftef man das auf Großparkplätzen am Wochenende?

Eher nein.

Außer man mietet den Parkplatz und sperrt ihn ab.

Gruß

Anwar

Hallo,

wie Ihr schnell merken werdet, sind alle brauchbaren Parkplätze in und um München mit Schranken abgesperrt - wohl um genau dies zu verhindern.

Es ist generell von so einem „wilden“ Fahrunterricht ausserhalb extra dafür vorgesehener Plätze (wie z.B. ADAC Augsburg) abzuraten.
Die Polizei ist auch nicht doof und beobachtet die wenigen Plätze die dafür in Frage kommen. Die Strafen sind drakonisch, meineswissens werden Papa und Sohn mit je einem Jahr Fahrverbot/-sperre belegt.

Grüße
Lumpi

Die Polizei ist auch nicht doof und beobachtet die wenigen
Plätze die dafür in Frage kommen.

Hallo,

meinst Du die Polizei hat so wenig Arbeit das dafür soviel Zeit bleibt?

Die Strafen sind drakonisch,
meineswissens werden Papa und Sohn mit je einem Jahr
Fahrverbot/-sperre belegt.

Hast Du da mal Beispiele?

Wenn ich so in der Vergangenheit grabe und nachdenke, sind die Fälle die mir bekannt geworden sind, entweder sang und klanglos mit erhobenen Zeigefinger, oder gegen eine kleine Auflage eingestellt worden. Jedenfalls Fahrverbot oder gar Fahrerlaubnis entziehen war da nicht dabei.

Gruß

Nostra

Hallo,

schaut mal HIER:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Also : Finger weg…es lohnt nicht.

Gruß Jörg

schaut mal HIER:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Hallo,

und was soll uns das jetzt sagen? Bei Vorsatz bis zu einem Jahr, und bei Fahrlässigkeit bis zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe, oder eben Geldstrafe. Mehr geht da eben nicht. Und davon das die Fahrerlaubnis entzogen wird steht auch nichts.

Also : Finger weg…es lohnt nicht.

Stimmt, es lohnt sich nicht, denn auch wenn es nur eine kleine Geldstrafe wird, wäre das Geld besser in richtigen Fahrstunden mit einem Profi als Ausbilder investiert.

Was die Strafandrohung angeht, und was dann im Strafbefehl oder Urteil steht, da sind Welten dazwischen. Nur mal als Beispiel

_§ 222 StGB
Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._
http://dejure.org/gesetze/StGB/222.html

5Jahre Freiheitsstrafe sind schon was, und wenn fahrlässig 14 Menschen getötet werden, steht im Urteil 1Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
http://www.focus.de/panorama/welt/14-tote-nach-schwe…

Soviel zum Thema Strafandrohung und Realität.

Halte ich auch für richtig. Strafen sollen abschrecken, aber deswegen müssen die Bürger wegen Kleinigkeiten wie auf dem leeren Parkplatz üben nicht gleich als Kriminelle hingestellt werden.

Gruß

Nostra

Hallo

5Jahre Freiheitsstrafe sind schon was, und wenn fahrlässig 14
Menschen getötet werden, steht im Urteil 1Jahr Freiheitsstrafe
auf Bewährung.
http://www.focus.de/panorama/welt/14-tote-nach-schwe…

Soviel zum Thema Strafandrohung und Realität.

Das kann ich so nicht unkommentiert lassen. Nicht die Zahl der Opfer ist für das Strafmaß entscheidend sondern die Schwere der Tat/Schuld. Die Zahl der Opfer ist eine Verkettung der Umstände, bzw. Zufall. Gerade in diesem Fall. Alles andere wäre Rachejustiz.

Ich finde das Urteil völlig in Ordnung. Es war ein Fahrfehler und zu hohe Geschwindigkeit, mehr nicht.

Würde man den Unfall zehn mal mit jeweils anderen Fahrern/Fahrzeugen nachstellen würde 9 mal nur Blechschaden und leichte Personenschäden dabei rauskommen.

Gruß vonsales

Das kann ich so nicht unkommentiert lassen. Nicht die Zahl der
Opfer ist für das Strafmaß entscheidend sondern die Schwere
der Tat/Schuld. Die Zahl der Opfer ist eine Verkettung der
Umstände, bzw. Zufall. Gerade in diesem Fall. Alles andere
wäre Rachejustiz.

Hallo,

habe ich was anderes gesagt. Es ging nur um den Vergleich Strafandrohung und Urteil.

Ich finde das Urteil völlig in Ordnung. Es war ein Fahrfehler
und zu hohe Geschwindigkeit, mehr nicht.

Mit verheerenden Folgen. Ohne diese Folgen wären es wohl nur 35€ gewesen.

Das Urteil will ich auch nicht kritisiert haben, denn hier stimmt auch wieder der Satz, vor Gericht bekommt man nicht Gerechtigkeit, nur ein Urteil.
Würde mich einer Fragen was hier gerecht wäre, müsste ich die Antwort schuldig bleiben.

Gruß

Nostra

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Hallo,

schaut mal HIER:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Also : Finger weg…es lohnt nicht.

grundsätzlich reden wir aber schon noch vom § 2: „Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt , bedarf der Erlaubnis…“

Bevor hier wild über Rechtsfolgen spekuliert wird, sollte man zunächst prüfen, ob § 2 überhaupt einschlägig ist.

Gruß

S.J.

Hallo,

„öffentlich“ ist alles was nicht eingefriedet ist. Auch der Parkplatz des Supermarktes ist eine öffentliche Verkehrsfläche wenn er nicht durch eine geschlossene Schranke vom Rest des Verkehrs getrennt ist.

Ich würde einfach nach Augsburg fahren. Kostet nicht die Welt, das Fahrzeug wird noch extra versichert und gut ist es.

Mehr als die ersten ein oder zwei Fahrstunden die mit Kupplung/Gas/Schalten/Bremsen drauf gehen kann man eh nicht dadurch einsparen.
Das eigentliche Fahren lernen muss auf der Straße im Verkehr passieren.

Viele Grüße

Lumpi

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Hallo,

habe ich was anderes gesagt. Es ging nur um den Vergleich
Strafandrohung und Urteil.

Stimmt, ich habe den letzten Satz in deinem Posting heute früh auf die Schnelle überlesen. Sorry.

Erinnert mich an einen Unfall vor einigen Jahren bei uns in der Gegend. Ein Lieferwagenfahrer überfuhr um ca. 4 Uhr morgens ein junges Paar das auf einer kleinen Verbindungsstraße saß oder lag. In den Zeitungen gab es Vorwürfe wegen zu hoher Geschwindigkeit und evtl. defekten Scheinwerfern… Ich möchte mich nicht in so einer Situation sehen, auch mit angepasster Geschwindigkeit. Bisher hatte ich immer Glück, sozusagen.

Gruß vonsales

Wieviel Fahrstunden will man sich damit sparen?
Wenn der Nachwuchs nicht vollkommen bescheuert ist kann man maximal eine halbe Fahrstd einsparen, im höchsten Fall vllt. eine ganze (45 Minuten)

Wieviel Fahrstunden will man sich damit sparen?
Wenn der Nachwuchs nicht vollkommen bescheuert ist kann man
maximal eine halbe Fahrstd einsparen, im höchsten Fall vllt.
eine ganze (45 Minuten)

Naja ich kenne solche Fälle, wo der Fahranfänger „2 linke Füße“ hat.
Da würde es vielleicht nicht schaden 1-2 Stunden anfahren und schalten zu üben :wink:
Ich behaupte auch mal ganz frech, dass aktuelle Kupplungen recht viel verzeihen, so dass sie sich nicht gleich in Rauch auflösen werden.

Aber bei aktuellen Preisen um die 30-35€ pro 45min kann man seinen Sprössling auch in professionelle Hände geben. Das macht bei den restlichen Kosten der Fahrschule den Kohl auch nicht fett.

Gruß
-Thunderbird-

Wie gesagt, es gibt Leute, die sind halt nun mal dermaßen unqualifiziert, dass sie länger brauchen, kein Ding.
Aber mit meinen Autos würde ich keinen Nachwuchs probieren lassen^^

Vielen Dank allen!
Vielen Dank für die vielen Antworten/Anregungen.

Ich werde es mir also sparen, extra nach Augsburg zu fahren,
wahrscheinlich mit meinem Sohn zu streiten,
ihm Sachen falsch beizubringen,
nur um evtl. ein bis zwei Fahrstunden zu sparen.
:wink:

Alexander