schaut mal HIER:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
Hallo,
und was soll uns das jetzt sagen? Bei Vorsatz bis zu einem Jahr, und bei Fahrlässigkeit bis zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe, oder eben Geldstrafe. Mehr geht da eben nicht. Und davon das die Fahrerlaubnis entzogen wird steht auch nichts.
Also : Finger weg…es lohnt nicht.
Stimmt, es lohnt sich nicht, denn auch wenn es nur eine kleine Geldstrafe wird, wäre das Geld besser in richtigen Fahrstunden mit einem Profi als Ausbilder investiert.
Was die Strafandrohung angeht, und was dann im Strafbefehl oder Urteil steht, da sind Welten dazwischen. Nur mal als Beispiel
_§ 222 StGB
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._
http://dejure.org/gesetze/StGB/222.html
5Jahre Freiheitsstrafe sind schon was, und wenn fahrlässig 14 Menschen getötet werden, steht im Urteil 1Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
http://www.focus.de/panorama/welt/14-tote-nach-schwe…
Soviel zum Thema Strafandrohung und Realität.
Halte ich auch für richtig. Strafen sollen abschrecken, aber deswegen müssen die Bürger wegen Kleinigkeiten wie auf dem leeren Parkplatz üben nicht gleich als Kriminelle hingestellt werden.
Gruß
Nostra