hallo!
person x will, um schnell an geld zu kommen, das er für eine sehr wichtige investition braucht, auf der straße bonbons verkaufen, die er zuvor in einem lebenmittelgeschäft gekauft hat. macht person x sich damit strafbar? braucht sie eine „lizenz“,um diese verkaufen zu dürfen?
Hallo Nadine!
Soweit ich weiß, braucht man für so etwas immer Genehmigungen. Erstens wahrscheinlich, dass Du die Dinger verkaufen willst, also einen Gewerbeschein, zweitens, da es sich um Lebensmittel handelt, noch ein Zeugnis vom Gesundheitsamt und drittens eine Genehmigung von der Stadt, dass Du den Kram auf der Straße anbietest.
Aber genieße diese Infos mal lieber mit Vorsicht. Kiara
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hallo
person x will, um schnell an geld zu kommen, das er für eine
sehr wichtige investition braucht, auf der straße bonbons
verkaufen, die er zuvor in einem lebenmittelgeschäft gekauft
hat. macht person x sich damit strafbar? braucht sie eine
„lizenz“,um diese verkaufen zu dürfen?
oje, die bonbons schon wieder… 
eine straftat isses sicher nicht, legal gekaufte süßigkeiten weiterzuverkaufen.
aber das ordnungsamt wüßte sicher gern bescheid. außerdem sollte person x ein gewerbe angemeldet haben.
wenn person x sich vor einem laden aufstellen, hat außerdem dessen inhaber ein wörtchen mitzureden.
und ich behaupte nach wie vor: es gibt effizientere möglichkeiten, schnell an geld zu kommen - und das nicht horizontal.
und ich behaupte auch nach wie vor, daß sehr viel geschick nötig ist, um zum endkundenpreis eingekaufte bonbons teurer weiterverkaufen zu können.
gruß
michael
Servus!
oje, die bonbons schon wieder…
Jo. Ist das jetzt eine neue Masche irgendwelcher Strukturvertrieb-Pilotenspiel-Heinis? Reich durch Bonbon-Franchise?
person x will, um schnell an geld zu kommen, das er für eine
sehr wichtige investition braucht, auf der straße bonbons
Ich glaube kaum, dass das eine Geschäftsidee ist, mit der sich schnell Geld verdienen läßt. Sollte die Investition wirklich sehr wichtig sein, sollte es andere Möglichkeiten geben, dafür Geld aufzutreiben.
Ohne behördliche Genehmigung geht auf jeden Fall kein Straßenhandel.