Hallo,
wenn ein Mieter eine Arbeit, für die eigentlich der Vermieter zuständig ist, selbst macht, und der Vermieter ihm dafür Geld bezahlt: Ist das legal oder Schwarzarbeit?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn ein Mieter eine Arbeit, für die eigentlich der Vermieter zuständig ist, selbst macht, und der Vermieter ihm dafür Geld bezahlt: Ist das legal oder Schwarzarbeit?
Grüße
Carsten
Es kommt darauf an. Wahrscheinlich ist das keine Schwarzarbeit, aber sicher beantworten kann man das nur, wenn man die genaueren Umstände kennt.
Das halte ich für eine Privatangelegenheit, Nachbarschaftshilfe. Der helfende Mieter handelt ja nicht gewerblich.
Was anderes ist es, wenn derjenige zufällig ein Handwerker ist, der privat sein Gewerk ohne Steuern ausführen will.
So liest sich das aber nicht.
Es scheinen zwei Privatpersonen zu sein die sich mit etwas einig geworden sind. Hat für mich keinerlei Schwarzarbeitscharakter.
Wäre das so, dann wäre glaube ich fast jeder von uns ein Schwarzarbeiter.
Nein? Was ist denn dann für dich Schwarzarbeit?
Jemand ruft einen Elektriker, er kommt her und bietet an, das alles günstiger, „ohne Rechnung“ zu machen. Das ist Schwarzarbeit per Definition.
Bauunternehmen die ganze Geschäftszweige in Schwarzarbeit ausführen usw.
Das ist klassische Schwarzarbeit und hier geht es um Ausmaße für die Hunderttausende solche Mieter ihren Vermietern helfen können.
Noch nirgends konnte ich bei den Aufgaben des Zolls feststellen, dass es als Schwarzarbeit angesehen wird, wenn man Menschen aus dem eigenen privaten Umfeld mit etwas hilft und sie einem dafür Geld geben.
Aber wenn du Genaueres weißt, dann kannst du uns die Infos ja samt Gesetzestext hier reinschreiben.
Ich bekomme mit, dass ein Bekannter des Hauses meiner Nachbarin beim Abdichten ihrer Fenster geholfen hat (mit Schaumtape). Diese hat ihm dafür das Material plus 20€ gegeben während eine Fensterfirma sicherlich das 3-4-fache berechnet hat.
Ist das in deinen Augen Schwarzarbeit?
Bin ich dann ein Denunziant, wenn ich diese Steuerhinterziehung (plus Hinterziehung von Sozialabgaben) dem zuständigen Finanzamt melde?
Übrigens, sollen die beiden das doch spaßeshalber dem Finanzamt melden.
Was meint ihr, was passieren wird?
Sagt der, oder die, welche keine Links setzt. Egal. Warum meldet man denn Haushaltshilfen, Nannys, etc. als Minijobber an? Oder soll das auch legal, abgesprochen unter vier Augen, geregelt werden?
Zumal hier noch das Verhältnis Mieter/Vermieter ins Spiel kommt. Klar, ich habe auch schon einem „Nachbarn“ in meinem Job geholfen, keine Frage. Aber dann sollte man das Kind auch beim Namen nennen.
Du solltest noch einmal genauer nachlesen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_5.html
Ja das sagt derjenige der keine Links setzt weil auch hier der selbe Fall ist: Du zweifelst ja meine Aussage an, also suche das doch selbst raus.
Zudem ich immer noch nicht weiß, wie man einen Film oder Reportagen verlinken soll… (bezugnehmend auf die Anspielung wegen Links).
Weil Haushaltshilfen odgl. regelmäßig und dauerhaft arbeiten bei einer Person und nicht eine einmalige Reparatur durchführen.
Dann habe ich ja schon sehr oft Schwarzarbeit begangen, so oft wie ich schon bei Kollegen Tiersitting gemacht habe und sie mir was dafür gegeben haben.
Für euch noch ein Fun Fact, ich habe tatsächlich damals als ich noch seeehr Jung war, beim Finanzamt wegen meiner Steuererklärung angerufen und dann am Telefon gleich gefragt wie es mit sowas aussieht (Tiersitting), sie haben gefragt ob ich nur Tiere von Kollegen und Freunden versorge, ich bejahte es, Antwort war: Das müssen Sie natürlich beim Finanzamt NICHT ANGEBEN.
Also soviel schon wieder mal dazu.
Ich glaube nicht, dass sich da an der Gesetzeslage viel geändert hat.
Hauptsache mich überall als ahnungslosen Trottel wieder mal hinstellen wollen.
Es gibt hier in WWW User, die anscheinend die Plattform mit ihrem geballten Möchtegernwissen beherrschen wollen.
Die allwissende Elite, ihr habt meine höchste Ehrfurcht.
Ja, ich weiß, diese Gesetze kenne ich zu genüge. Und genau deshalb schätze ich den Fall hier in dem Beitrag nicht als Schwarzarbeit ein!
Wobei man keine Beträge kennt aber ich stelle mir eine kleinere Reparatur im Haushalt vor, zum Beispiel Wasserhahn den der Mieter selbst repariert und der Vermieter ihm dafür etwas Geld gibt, dafür dass er sich einen teuren Sanitärbetrieb spart.
Von Dachdeckerarbeiten oder Rohrleitungsarbeiten wird ja wohl denke ich eher nicht die Rede sein!
Da ihr so viel Wissen habt, könntet ihr in der Justiz tätig sein. Deshalb nehme ich an, ihr seid das. Dann habt ihr aber noch viel Freizeit, um hier den Usern kostenlos euer Wissen zur Verfügung zu stellen.
In dem Link steht ja, wenn eine Tätigkeit aus „Gefälligkeit“ und nicht zur Gewinnerzielung ausgeführt wird, ist es keine Schwarzarbeit…
Beatrix
Sorry, aber deinen Ton kannst du nochmal überdenken.
Es hat mich genau 2 Suchwörter gekostet - nämlich " Schwarzarbeit" und „Nachbarschaftshilfe“- um auf diese Informationen zu stoßen.
Da steht alles drin!
Anstatt hier eine Anfrage zu stellen, deren Antwort du ja anscheinend schon kennst und dann die Antworter anzupöbeln, hättest du einfach mal vernünftig googlen können und hättest eine sicherere Antwort bekommen - und zwar vom Zoll persönlich. Quasi.
Fahr mal runter!
Gruß, Diva
Allerdings ist ein Vermieter meist kein Nachbar, und Geld fließt wohl auch.
Du meinst wahrscheinlich gar nicht den Fragesteller, sondern den Troll, der diesen Thread zumüllt. Das ist bestimmt ein alter Bekannter, der sich hier als Fakeaccount angemeldet hat und die Langeweile eines erbärmlichen Lebens zu bekämpfen versucht.
nennt sich „Gefälligkeit“
Hallo,
ich weiß nicht, wie weit der Begriff „Nachbarschaftshilfe“ reicht. Der Mieter und der Vermieter, um die es hier geht, wohnen nicht zusammen in einem Haus, nicht einmal in dersellben Stadt.
Grüße
Carsten
Hallo,
der Vermieter hat inzwischen einen Rechtsanwalt befragt: Es ist keine Schwarzarbeit, der Mieter muss den Betrag aber unter „sonstige Einkünfte“ in seiner Steuererklärung angeben,
Grüße
Carsten