Hallo bin eher der Rechenexperte.
In deine Fall hägt vieles von der Höhe der Erbschaft ab.
Allgemein gilt:
Solage du ALG I erhälst pielen die Personlichen Rücklagen keine grosse Rolle.
Wichtig bie ALG II
Einen gewissen Betrag (Schonvermögen) darft du als Altervorsorge behalten. Steigt abhänig vom Alter an.
Meines Wissen 750 EURO/Lebenjahr. Muss aber wirklich für die Altervorsoge vorgesehen sein. Also Auszahlung nicht vor dem 60 Lebensjahr.
Allgemeines Vermögen 150 EURO/Lebensjahr.
Siehe auch.
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php
Bei einer grossen Erbschaft auch denkbar.
Ein eignes selbstgenutzes Haus oder eine Eigentumswohnung (Wichtig nur selbstnutzung keine Vermietung) wird auch nicht angerechnet, solang es sich nicht um eine „Luxusimobilie“ handelt((120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim)-