Sachstand: Toyota-Bus HIACE EZ:1995, genutzt als Camping-Bus (d.h. hinten ist ein Bett 1,35 x 1,95 eingebaut, ansonsten Kühlschrank, WC und Gaskocher für Ausserhalb).
Der Bus hat keine Nachrüstmöglichkeit, daher Versteuerung als PKW mit rd. 700 € pro Jahr.
…
EZ: 20.05.1999 (in den NL, ich habe ihn nach DEU vor 4 Jahren importiert)
zu Gesamtmasse: 2.600 kg
Emissionsschlüssel: 0429 EURO 1 / DIESEL
2.446 ccm,
Steuer: 27,35 €/je angef. 100 ccm
-Fahrzeug hat einen Durchgang nach hinten
-hat an der Schiebetüre und gegenüber Glasscheiben, hinten kein Glas !!
…
Nach viel Lauferei zu TÜV und Zollamt komme ich nicht weiter, da konkret keiner
genau sagen kann was und ob ich überhaupt was tun kann, damit die
formalen Voraussetzungen für eine erheblich günstigere LKW-Besteuerung vorliegt !!)
…
Das Sagen hat ja nun der Zoll der als (neue) Besteuerungbehörde dafür zuständig ist.
Der TÜV lediglich prüft und bestätigt ob die techn. Voraussetzungen erfüllt sind…
…
Stichworte wie Auflasten, auf LKW-Umschreibung werden immer genannt und geschrieben:
ABER:
WER hat konkrete Erfahrungen mit dem Umschreiben eines !! vergleichbaren Fahrzeuges
mit dem Ziel der legalen Steuerersparnis und kann mir hilfreiche Tipps geben.
Danke !
Hallo!
Erfahrung damit habe ich schon, auch wenn das vielleicht 15 Jahre her ist:
Hatte damals einen VW-Bus, T2 Caravelle, also Fensterbus. Turbodiesel.
Hab den dann aber überwiegend als Bau-Fahrzeug genutzt, und als da die erste Katastrophe mit der KFZ-Steuer kam,
habe ich auch versucht, den als LKW anzumelden.
Also erstmal die Sitze hinten ausgebaut, die Sicherheitsgurte, alle Befestigungsbohrungen zugeschweisst.
Dann den TÜV bestellt, Fahrzeugartänderung gemacht, das beim Straßenverkehrsamt umgemeldet.
Ging alles problemlos.
Nach paar Wochen, damals war das Finanzamt noch zuständig, kam ein Schreiben, dass die das Auto sehen wollen.
Also hingefahren, da ging das Theather los.
Die haben gefordert, Glasfenster hinten an den Seiten raus, zumachen, und der Laderaum soll zum Fahrerraum abgetrennt werden.
Ich hab das dann einfach so gemacht, mit Blech und Spanplatten, dann das Auto nochmal vorgestellt, und dann waren die zufrieden. Oder auch nicht, weil ich weniger bezahlen musste.
Alles andere hat die nicht interessiert.
Und, ich weiss, dass das in verschiedenen Regionen damal sehr unterschiedlich gehandhabt wurde.
Bei uns im Landkreis hat man einen ollen 2er Golf von der Post überhaupt nicht als LKW zugelassen bekommen, obwohl er original schon ein LKW war.
Im Stadtkreis, (damals noch) war das kein Problem.
In benachbarten Kreisen war das überall anders.
So, und dann zu der Frage:
Das mit dem Zoll ist ja nun erst neu,
und ich gehe mal davon aus, dass der Zoll auch deutschlandweit syncron arbeitet.
Aus meiner Sicht hast Du 2 Möglichkeiten:
-
Das Auto beim TÜV umtragen lassen, in der Zulassungsstelle ummelden, dann siehst Du später, was passiert.
-
Warten, ob hier jemand noch was dazu schreibt, aus aktueller Erfahrung.
Oder im Internet solange gezielt suchen, bis man von jemanden einen glaubhaften Bericht findet.
Es ist ja nicht so, dass ein arger finanzieller Verlust eintritt, wenn man mal noch 3 Wochen Info´s beschafft.
Blöder ist, wenn man für die ganze Umtragerei paar hunderte € bezahlt hat, und der Zoll macht dann nicht mit.
Und, letztendlich, dass weiss ich selbst, es geht hier nur um das Geld,
Du darfst also nicht erwarten, dass Dir irgend ein Beamter / Angestellter dabei hilfreich sein wird.
Hartnäckigkeit ist da angesagt, und zur Not auch mit einem Gerichtsprozess drohen,
oder ev. auch bei einem spezialisierten Anwalt mal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Grüße, E!
Hallo,
wie wär’s mit einer Zulassung als Wohnmobil? Dazu müsste „nur“ noch eine Kochgelegenheit fest installiert sein.
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verk…
430€ sind nicht ganz so günstig wie der LKW, dafür gibt es kein Sonntagsfahrverbot, beim LKW schon!
Gruß
hps
Hi!
kein Sonntagsfahrverbot, beim LKW schon!
Das solltest Du Dir nochmal durchlesen,
ist bei dem Fahrzeug nicht zutreffend.
Grüße, E!
Stimmt, Sonntagsfahrverbot gilt erst jenseits der 7,5 Tonnen! http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
Gruß
hps
Hi, als WoMo muss an der fest installierten Kochgelegenheit eine Stehhöhe von 1,70 m vorhanden sein. Das geht aber nur mit ´nem Aufstelldach. Und dann ist auch noch d. Gasprüfung fällig, weil´s ohne die keine HU gibt.
Als LKW müssen, wie schon geschrieben, hinten alle Fenster verschlossen, alle Gurte raus und die Bestigungslöcher zugeschweißt werden und eine Trennwand hinter d. Fahrersitze.
MfG ramses90
Steuern sparen - Versicherung zahlen
Hallo,
macht es Sinn, das Geld wegzugeben nicht als Steuer aber als Versicherung, vielleicht gar noch mehr?
Wieviel Versicherung kostet der LKW dann eigentlich?
Gruss Helmut
dann ist auch noch d. Gasprüfung :fällig, weil´s ohne die keine HU gibt.
Hallo,
nicht unbedingt, nur wenn Gas im Fahrzeug ist.
Der Kocher koennte auch mit Petroleum oder Ethanol arbeiten.
Soger Gas-Kartuschen-Kocher, jeweils in fest vorgesehenem Fach geht.
Gruss Helmut
Hallo,
mein russischer Schrotthändler hat seinen Mercedes Bus zum Schrott sammeln, also Wohnmobil angemeldet.
Er sagt, dies sei am billigsten… mehr kann ich dazu leider nicht beitragen.
MfG