Hallo,
Konstruieren wir mal den folgenden fiktiven Sachverhalt :
Hersteller von batteriebetriebenen Beleuchtungssets für Fahrräder gestalten die so, dass die Lampen (Birnen) nicht ersetzbar sind, ohne die komplette Einheit zu zerstören. Auch weisen sie darauf hin, dass die Lampen als Verschleißteile nicht durch die Garantie abgedeckt sind. Dann der irreführende Hinweis, aus gesetzlichen Gründen sei der Austausch der Lampen unzulässig. Der entsprechende § der StVZO gibt das partout nicht her. Siehe auch dazu mein Posting http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A… und ff.
Wäre diese Geschäftspraktik legal ?
Gruß
Karl
Hallo,
Konstruieren wir mal den folgenden fiktiven Sachverhalt :
Hersteller von batteriebetriebenen Beleuchtungssets für
Fahrräder gestalten die so, dass die Lampen (Birnen) nicht
ersetzbar sind, ohne die komplette Einheit zu zerstören. Auch
weisen sie darauf hin, dass die Lampen als Verschleißteile
nicht durch die Garantie abgedeckt sind. Dann der irreführende
Hinweis, aus gesetzlichen Gründen sei der Austausch der Lampen
unzulässig. Der entsprechende § der StVZO gibt das partout
nicht her.
dass der Hersteller seine Lampe so konstruiert, dass sie nicht ohne Zerstörung ersetbar ist, bleibt ihm überlassen. Man muss ja so einen Schrott nicht kaufen.
Dass der Austausch gesetzlich nicht zulässig ist, ergibt sich eigentlich von selbst, denn mit einer zerstörten Lampe (s.o.) darf man nicht fahren.
Gruß, Niels
Hallo Niels,
dass der Hersteller seine Lampe so konstruiert, dass sie nicht
ohne Zerstörung ersetzbar ist, bleibt ihm überlassen. Man muss
ja so einen Schrott nicht kaufen.
Das ist mir schon sehr wohl klar.
Dass der Austausch gesetzlich nicht zulässig ist, ergibt sich
eigentlich von selbst, denn mit einer zerstörten Lampe (s.o.)
darf man nicht fahren.
Der Austausch wäre sehr wohl zulässig. Die StVZO sagt nicht, du darfst die Lampe nicht austauschen: §67StVZo Abs. 10 „In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.“ Dass es einem idR nicht gelingt, die auszutauschen, das ist etwas anderes.
Insofern nacht der Hersteller eine irreführende Angabe. So wird dem Interessenten vorgetäuscht, man brauche überhaupt nicht nach Leuchten mit austauschbaren Lampen zu suchen. Austauschen dürfe man aus gesetzlichen Gründen eh’ nicht. Mir fällt dabei spontan ein : Arglistige Täuschung.
Der Hersteller hätte korrekterweise schreiben müssen : Bei dieser Leuchte sind die Lampen nicht austauschbar. Dann kann ich als Kunde entscheiden, ob ich trotzdem kaufe oder mir ein anderes Produkt suche.
Gruß
Karl