Legale Insidergeschäfte?

Hallo!
Meine Frage: Wo liegt die Grenze zwischen illegalen und legalen Insidergeschäften?
(Mir ist z.B. aufgefallen, dass vom Aufsichtsrat und GF der Süss Microsystem (WKN 722670) Aktien gekauft wurden (Quelle: bafin) und kurz danach sich der Wert nahezu verdoppelte.)
Sind Insidergeschäfte automatisch legal, wenn sie bei der Börsenaufsicht angemeldet werden?

Danke für Aufklärung diesbezüglich,
Martin

Hallo Martin,

ich denke, das Vielen nicht klar ist, was ein Insider im Sinne des WpHG ist oder was Insidergeschäfte sind. Diese Begriffe werden nach meiner Beobachtung häufig (zum Teil auch in der Fachpresse) falsch verwendet.

Zuerst sollte deshalb klargestellt werden, was die einzelnen Begriffe bedeuten:

Insidertatbestand: Gemäß § 13 Abs. 1 WpHG ist eine Insiderinformation eine Tatsache, die
1.nicht öffentlich bekannt ist und
2.sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren
oder auf Insiderpapiere selbst bezieht und
3.geeignet ist, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den
Kurs der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.

Ist die Bereichsöffentlichkeit durch Information der Börsengremien und z.B. durch Verbreitung in elektronischen Medien hergestellt, ist so eine Information keine Insiderinformation mehr.

Beispiele für „Insiderinformationen“: Dividendenerhhöhungen, Kapitalveränderungen, etc.

Unter Insiderpapieren versteht man Wertpapiere, die an einer EU-Börse zum Handel zugelassen sind. (Vereinfacht ausgedrückt)

Insider kann jedermann werden, der Kenntnis über relevante Informationen erlangt. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Primär- und Sekundärinsidern.

Primärinsider sind alle Personen, die bestimmungsmäßig Insiderinformationen erhalten, z.B.: Vorstände, Aufsichts- und Beiräte
Mitarbeiter in den Abteilungen Finanzen, Planung, Recht,
Bankmitarbeiter im Konsortialgeschäft, Handel, Vermögensberatung
Unternehmensberater, Notare

Es ist Primärinsidern untersagt, einem anderen eine Insidertatsache unbefugt mitzuteilen oder eine Kauf- und Verkaufsempfehlung zu geben.

Sekundärinsider sind alle Personen, die zufällig Kenntnis von einer Insidertatsache haben.

Sowohl den Primär- als auch den Sekundärinsidern ist es verboten, die von der Information betroffenen Insiderpapiere zu kaufen oder zu verkaufen.

Der Verstoß gegen diese Bestimmungen wird gemäß § 38 WpHG mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Aber zurück zu Deiner Frage. Es gibt keine legalen Insidergeschäfte.
Entweder ist die Information eine Insiderinformation, dann ist die
Ausnutzung dieses Informationsvorsprungs verboten. Oder die Information ist durch die Information der Öffentlichkeit bekannt
(Regeln hierfür stehen im WpHG) dann ist es keine Insiderinformation mehr. Daraus resultierende Geschäfte können also keine Insidergeschäfte sein.

Beste Grüsse

Roland

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]