Da das Urheberrecht ja in letzter Zeit viel diskutiert und auch teilweise geändert wurde, wollte ich mal ein paar allgemeine Fragen loswerden.
Ist es erlaubt, Fernseh/Radio-Ausstrahlungen aufzunehmen (das Medium spielt dabei wohl weniger eine Rolle, meine Fragen beziehen sich aber konkret auf P2P-Netzwerke) und in Umlauf zu bringen? Laut UHRG scheint das für den privaten Gebraucht erlaubt zu sein, also wenn man kein Geld dafür verlangt. Theoretisch wäre es dann also legal.
Wie ist das aber tatsächlich? Wenn man sich solches Material in einem P2P-Netzwerk besorgt, macht man sich dadurch strafbar? Und wie sieht es aus, wenn man es anderen zur Verfügung stellt?
Das Urheberrecht ist in diesem Bereicht viel zu schwammig und lässt viel Raum für unterschiedliche Interpretationen. Wo kann man denn genaueres erfahren? (ausser wenn „die Kacke schon am dampfen ist“)
Nur als kostenlose „Freundschaftskopie“ im Freundeskreis. Also
nicht auf Kazza.
Wenn man sich solches Material
in einem P2P-Netzwerk besorgt, macht man sich dadurch
strafbar?
Wenn man den Einsteller persönlich kennt und als Freund
ansieht: nein. Ansonsten ja.
Und wie sieht es aus, wenn man es anderen zur Verfügung stellt?
Auf Kazza einem unbegrenzen Publikum ?: strafbar.
Also laut UHRG gehen mit der Ausstrahlung alle Rechte auf den Sender über, also macht man sich doch logischerweise nur dann strafbar, wenn es sich um Material handelt, das (noch) nicht über öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten gesendet wurde (z.B. neues Musikalbum oder Film, der gerade oder noch garnicht in der Videothek erschienen ist). Einen Kopierschutz umgeht man damit ja auch nicht, also greift das hier nicht.
Die Gema hat damit dann ja garnichts mehr zu tun.
Bitte um Korrektur (mit Quellenangaben), wenn ich falsch liege.
Also laut UHRG gehen mit der Ausstrahlung alle Rechte auf den
Sender über,
Wieso sollte das laut UHRG so sein?
wo steht das ? das kann nicht sein!
Es kann weder das Urherrecht übertragen werden, noch ist es üblich bzw. sinnvoll
alle Nutzungsrechte einem Sender zu übertragen.
Das geschieht wenn dann nur zb. bei manchen Veranstaltungen, daß ein Sender per
Vertrag (nicht per Gesetz) sich weitreichende Nutzungsrechte aushandelt.
Also geht deswegen auch nichts mit logischerweise.
sonst könnte man ja so ziemlich alles weitervielfältigen.
also macht man sich doch logischerweise nur dann
strafbar, wenn es sich um Material handelt, das (noch) nicht
über öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten gesendet wurde
(z.B. neues Musikalbum oder Film, der gerade oder noch
garnicht in der Videothek erschienen ist). Einen Kopierschutz
umgeht man damit ja auch nicht, also greift das hier nicht.
Die Gema hat damit dann ja garnichts mehr zu tun.
selbstverständlich zahlen die Sender an die Gema Gebühren, für
Nutzungsbewilligungen!!!
Bitte um Korrektur (mit Quellenangaben), wenn ich falsch
Zur Quellenangabe fällt mir nur ein, daß du schreiben könntest
wo im Gesetz oder in welchen Abhandlungen darüber du diese Ansichten gefunden
haben willst.
Also laut UHRG gehen mit der Ausstrahlung alle Rechte auf den
Sender über, also macht man sich doch logischerweise nur dann
strafbar, wenn es sich um Material handelt, das (noch) nicht
über öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten gesendet wurde
Selbst wenn das so wäre, wie kommst du dann zu dem absurden Schluss, du dürftest Aufnahmen von Ausstrahlungen beliebig verbreiten? Meinst du, Sender wären rechtlose Anstalten, die du jederzeit bestehlen darfst?
Hast recht, ist es nicht, es ging im §87 (1+2) um die Übertragung der Senderechte.
sonst könnte man ja so ziemlich alles weitervielfältigen.
Naja, ich zahle immerhin GEZ-Gebühren und damit auch für die Inhalte. Private Aufnahmen sind also grundsätzlich zulässig, deren massenhafte Verbreitung aber nicht.
Wie ist denn aber nun die genaue gesetzliche Lage bei Fernsehsendungen, die man sich lieber im englischen Original anssieht als in der deutschen Fassung, sich diese über P2P besorgt, ansieht und danach sofort wieder löscht?
Selbst wenn das so wäre, wie kommst du dann zu dem absurden
Schluss, du dürftest Aufnahmen von Ausstrahlungen beliebig
verbreiten? Meinst du, Sender wären rechtlose Anstalten, die
du jederzeit bestehlen darfst?
Wie kommst du zu dem absurden Schluss, dass ich derjenige bin, der soetwas verbreiten möchte?
Bernd
(der nur nen kleinen Volumentarif hat und deswegen nichts massenhaft übers Internet verbreiten mag)