Legale Machtergreifung Hitlers

Hallo Zusammen,

ich schreib ne Stegreifaufgabe im Fach Geschichte über die Machtergreifung Hitlers.

Was ist mit der LEGALEN Machtübernahme gemeint?

Ich hab im Internet schon echt viel gegoogelt…

Bring das aber nicht wirklich in eine Chronologische Reihenfolge.

Wär echt cool wenn mir jemand helfen würde…

Jochen

Hallo Jochen,

Was ist mit der LEGALEN Machtübernahme gemeint?

Das klingt jetzt blöd, aber gemeint ist, dass Hitler nicht illegal (wie er es noch 1923 wollte) an die Macht kam.

Frage beantwortet?
Andreas

Hallo,

ja ernn Du dieDaten gelesen hast, dann wirst Du dabei sicher auch gesehen haben, daß er den Posten des Reichskanzlers auf dem ganz normalen gesezmäßigem Wege bekommen hat. Seine Machtergreifung fand also auf legalem Wege statt und nicht etwa in Form eines Staatsstreiches oder Putsches. Das wäre nämlich dann illegal, weil in der Verfassung nicht vorgesehen.

Gernot Geyer

Hallo Jochen!

ich schreib ne Stegreifaufgabe im Fach Geschichte über die
Machtergreifung Hitlers.

Was ist mit der LEGALEN Machtübernahme gemeint?

Er hatte sich zum Reichskanzler ernennen lassen. Wie es letztlich dazu kam, war ein langes Agitieren und Intrigieren… Die Ernennung selbst stützte sich einerseits auf Glück (dass kein anderer, wirklich geeigneter Kanzler zur Wahl stand) und andererseits, in nicht unerheblichem Maße, darauf, dass die „noch junge Weimarer Republik nicht besonders in Demokratie geübt war“. (Meine eigenen Worte dafür.)

Lies Dir vielleicht mal den Artikel auf der Titelseite in der „Reichspost“ vom 31. Januar 1933 durch. (Zu finden unter Österreichische Nationalbibliothek…) http://content.onb.ac.at/cgi-content/anno?apm=0&aid=…

Ist zwar in Fraktur gesetzt, solltest Du aber hinbekommen. BTW auch als PDF (Grafik) downloadbar.

Gruß, DannyFox64

Hallo Zusammen,

ich schreib ne Stegreifaufgabe im Fach Geschichte über die
Machtergreifung Hitlers.

Was ist mit der LEGALEN Machtübernahme gemeint?

Er wurde von begeisterten Deutschen gewählt. Gewählt!!

Was ist mit der LEGALEN Machtübernahme gemeint?

Er wurde von begeisterten Deutschen gewählt. Gewählt!!

Die Frage war ja nun nicht besonders schwer, aber Du schaffst es sie falsch zu beantworten. Bei der Reichstagswahl 1932 erhielt die NSDAP 33,1%, bei der Reichspräsidentenwahl erhielt Hitler 36,8% der Stimmen.
Hitlers Ernennung zum Reichskanzler, durch Reichspräsident Hindenburg (der durch Franz von Papan schlecht beraten wurde), brachte die NSDAP an die Macht.

Gruß

Die Reichstagswahlen vom 5. März 1933
Bei den von Reichspräsident Hindenburg für den 5. März 1933 neu angesetzten Reichstagswahlen wird erwartungsgemäß Hitlers NSDAP mit 288 von 648 Sitzen stärkste Kraft. Ihr Ziel, die absolute Mehrheit der Mandate zu erlangen, können die Nationalsozialisten allerdings nicht erreichen. Gemeinsam mit der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot erreichen sie jedoch schließlich eine knappe Mehrheit von 52 Prozent.
(DerSpiegel)

Das sollte ihnen heute mal eine Partei vormachen!.

Die Reichstagswahlen vom 5. März 1933

war keine freie Wahl mehr, da ein nicht unbedeutender Teil der Opposition nach dem Reichstagsbrand (27/28.02.1933) nicht mehr zur Wahl antreten konnte weil Tod oder im KZ. Von der offenen Wahlbeeinflussung durch die zur Hilfspolizei erklärten SA mal ganz zu schweigen.

Vielen Dank für Eure Antworten…

Ging ja ganz schön schnell…

Komm jetzt besster damit klar.

Vielen Dank.

Das sollte ihnen heute mal eine Partei vormachen!.

Nun ja - man schafft den Ausnahmezustand (wie mit der sog. ‚Reichtagsbrandverordnung‘ vom 27.02. geschehen) und damit die Möglichkeit, politische Gegner ohne jede gerichtliche Überprüfung in „Schutzhaft“ zu nehmen. Damit hat man auch die Handhabe, oppositionelle Zeitungen zu verbieten und einiges mehr. Zitat:

_Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und Beschlagnahme, sowie Beschränkungen des Eigentums auch ausserhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

Werden in einem Lande die zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung notwendigen Massnahmen nicht getroffen, so kann die Reichsregierung insoweit die Befugnisse der obersten Landesbehörde vorübergehend wahrnehmen._

Verboten werden auch die der zweitstärksten Partei nahestehenden Verbände und Vereinigungen ('33 die ‚Eiserne Front‘, also Reichsbanner, Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund, Allgemeiner freier Angestelltenbund und Arbeiter Turn- und Sportbund). Die drittstärkste Partei muss ihren Wahlkampf ohnehin schon aus dem Untergrund führen. Dafür ernennt man dann 50.000 bewaffnete Anhänger der eigenen Partei kurzerhand zu ‚Hilfspolizisten‘, die für eine ‚ordnungsgemäße‘ Wahl sorgen.

Glaubst Du nicht, dass - sagen wir mal die CDU als Regierungspartei mit 35,2% der Wählerstimmen (die NsDAP hatte etwas weniger, nämlich 33,10%) - unter solchen Umständen problemlos die absolute Mehrheit schaffen würde und nicht nur schlappe 43,9%?

Übrigens - um Bezug auf die Ausgangsfrage zu nehmen - war das alles völlig legal; die sog. Reichstagsbrandverordnung beruhte auf Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, die durch diese Verordnung in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt wurde. Das ganze klappte, weil die Verfassung einen solchen Irrsinn zuließ, der Reichspräsident ein seniler Idiot war und die rechtskonservativen Kreise um Papen, Hugenberg, die Ruhrlade und Konsorten sich einbildeten, sie könnten Hitler als Marionette benutzen.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Guten Tag,
Die „eigentliche“ Machtergreifung fand dann ja ihren Abschluss mit dem „Ermächtigungsgesetz“ - 23. März 1933
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz
Da wird heute sehr ungern darüber gesprochen. Hatte doch das katholische Zentrum im vorauseilendem Gehorsam, aber vor allem, um das abzuschliessende Reichskonkordat nicht zu gefährden, dem zugestimmt. Da war vor allem die Garantie der Kirchensteuer wichtig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat
„…Heinrich Brüning berichtet in seinen Memoiren, Hitler und Vizekanzler Franz von Papen hätten bereits Anfang März 1933 dem damaligen Vorsitzenden der Zentrumspartei, Ludwig Kaas, den schnellen Abschluss eines Reichskonkordats angeboten, sollte das Zentrum dem Ermächtigungsgesetz zustimmen.[1] Die historische Forschung zieht diese Aussagen allerdings vielfach in Zweifel…
…Als Indiz für Brünings Darstellung kann die „Kundgebung der deutschen Bischöfe“ vom 28. März 1933 herangezogen werden, in der das Episkopat die bisher geltenden Warnungen vor der NSDAP relativierte. Dies kann einerseits als Bemühen gedeutet werden, anstehende Konkordatsverhandlungen nicht zu gefährden, andererseits aber auch als bloße Annahme des „unerwarteten Friedensangebotes“…“

http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/ermaec…
„…Mit 444 Stimmen der Regierungskoalition aus Nationalsozialistischer Deutscher Arbeiterpartei (NSDAP) und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) sowie von Zentrum, Bayerischer Volkspartei (BVP) und Deutscher Staatspartei wurde das Gesetz in namentlicher Abstimmung angenommen…“
Gruß
Peter